18-08-2010, 23:32
BVerfG vom 11.03.2010 Az. 1 BvR 3031/08 zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Volltext: http://www.dnoti.de/DOC/2010/1bvr3031_08.pdf
...darf von dem Unterhaltspflichtigen auch im Rahmen seiner gegenüber minderjährigen Kindern gesteigerten Erwerbsobliegenheit nichts Unmögliches verlangt werden. Handelt es sich um einen Unterhaltspflichtigen ohne Ausbildung und dazu um einen Suchtabhängigen, dürfen keine unrealistischen fiktiven Stundenlöhne zugrunde gelegt werden.
Urteile zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit kommen fast monatlich vom BVerfG. Jedes OLG muss offenbar seine Rechtsbrüche einzeln korrigiert bekommen.
Siehe auch: BVerfG in Az 1 BVR 2076/03, BVerfG in Az 1BvR 2236/06 vom 14.12.2006 sowie BVerfG Beschluss vom 29.10.2009, Az. 1 BvR 443/09 - alle grenzen den OLG- und BGH-Wahnsinn vom fiktiven Einkommen ein.
...darf von dem Unterhaltspflichtigen auch im Rahmen seiner gegenüber minderjährigen Kindern gesteigerten Erwerbsobliegenheit nichts Unmögliches verlangt werden. Handelt es sich um einen Unterhaltspflichtigen ohne Ausbildung und dazu um einen Suchtabhängigen, dürfen keine unrealistischen fiktiven Stundenlöhne zugrunde gelegt werden.
Urteile zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit kommen fast monatlich vom BVerfG. Jedes OLG muss offenbar seine Rechtsbrüche einzeln korrigiert bekommen.
Siehe auch: BVerfG in Az 1 BVR 2076/03, BVerfG in Az 1BvR 2236/06 vom 14.12.2006 sowie BVerfG Beschluss vom 29.10.2009, Az. 1 BvR 443/09 - alle grenzen den OLG- und BGH-Wahnsinn vom fiktiven Einkommen ein.