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Neue Unterhaltsleitlinien 1.1.2010 + 1.7.2010 des OLG FFM, neue Selbstbehalte
#4
Juristen bemerken längst selber, dass ihr eigenes Unterhaltsrecht zur Mangelfallverwaltung geworden ist. In der Rechtszeitschrift "Familie Partnerschaft Recht" (4/2010, S. 145) schreibt Richter und Mediator Ernst Spangenberg in seinem Artikel "Die erweiterte Mangelfallperspektive" dazu:

"Unterhaltsbemessung ist in der Mehrzahl der Fälle die Verteilung des Mangels. Das rechtfertigt es, die begrenzte Leistungsfähigkeit des Verpflichteten als Regelfall, die unbegrenzte Leistungsfähigkeit aus Ausnahme zu betrachten."

Wahre Erkenntniswunder eines Juristen. Dazu entwickelt er ein Berechnungssystem, das in dieser Mangelfallfallperspektive begründet liegt und im Grunde auf prozentualen Unterhalt hinausläuft. Das sagt er aber nicht so offen, sonst müsste er zugeben dass das im Ausland immer schon der Normalfall ist. Nebenbei will er gleich den Selbstbehalt gegenüber diversen Ansprüchen senken, z.B. Exfrauen.

In den Unterhaltsleitlinien hat der Wechsel in eine Mangelperspektive längst stattgefunden, alles dreht sich im Grunde nur noch um Mangelfälle (die ja Normalfälle sind, wie Spangenberg auch bemerkt hat) und welche neuesten Tricks dafür erfunden werden, noch ein Quentchen mehr Geld aus dem Menschen herauszuquetschen, der durch die Justiz zum "Verpflichteten" entmenschlicht wurde.
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RE: Neue Unterhaltsleitlinien 1.1.2010 + 1.7.2010 des OLG FFM, neue Selbstbehalte - von p__ - 22-11-2010, 19:03

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