20-08-2010, 16:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-08-2010, 16:03 von gleichgesinnter.)
Ganz einfach:
Ab dem Zeitpunkt, wo eine Drohung zu einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung ausgesprochen wird, kann man jede Zusammenarbeit sofort einstellen denn man läuft Gefahr bei weiteren Angaben diese gegen einen verwendet werden kann wenn es dann wirklich zu einer Anzeige kommen sollte.
Auch ist es in dem Sinne eine Mitteilung, das man sich auf solche Drohungen nicht einlässt und der "Gegenseite" die Zähne zeigt. Wer sich solche Briefe nicht gefallen lässt hat bessere Verhandlungsmöglichkeiten später.
Also, einfach antworten, das man ab jetzt keine weiteren Angaben macht weil wegen dieser Drohung nicht ins offene Messer laufen will, sprich, vielleicht Angaben macht, die später gegen einen verwendet werden könnten.
gleichgesinnter
Ab dem Zeitpunkt, wo eine Drohung zu einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung ausgesprochen wird, kann man jede Zusammenarbeit sofort einstellen denn man läuft Gefahr bei weiteren Angaben diese gegen einen verwendet werden kann wenn es dann wirklich zu einer Anzeige kommen sollte.
Auch ist es in dem Sinne eine Mitteilung, das man sich auf solche Drohungen nicht einlässt und der "Gegenseite" die Zähne zeigt. Wer sich solche Briefe nicht gefallen lässt hat bessere Verhandlungsmöglichkeiten später.
Also, einfach antworten, das man ab jetzt keine weiteren Angaben macht weil wegen dieser Drohung nicht ins offene Messer laufen will, sprich, vielleicht Angaben macht, die später gegen einen verwendet werden könnten.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum