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Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit
#56
Hello there,

Immer öfter spielt bei mir die Gedanke Deutschland zu verlassen. Ich lebe getrennt von Frau und Kinder und möchte als EU-Bürger aus Nachbarland (kein deutscher Reisepass also) nach einem Drittland (UK) umziehen. Ich habe schon eine Sozialversicherungsnummer aus einen vorherigen Aufenthalt. Das Trennungsjahr endet in Mai 2011.

Wenn dort, habe ich nicht vor unterzutauchen; wir waren lange genug dort um zu wissen wo ich stecken könnte. Ausser Gehalt wird auch in UK nichts zu pfänden sein!

Ich möchte weiterhin Kindesunterhalt zahlen, werde wohl auf Ehegattenunterhalt verzichten.

Ich lese schon einige Zeit in diesem Forum und habe mittlerweile auch Detlefs Tipps & Tricks und vorherigen beiträge gut verinnerlicht. Ich zweifle allerdings noch und bin möglich nicht so ein Held wie anderen im Forum. Es gibt immer wieder Fragen – so auch dieses Mal:

• Wird lt. deutsches Gesetz einen Unterschied gemacht zwischen den die nicht zahlen und den die “nur” KU bezahlen?
• Wird meinen Rentenanspruch in Gefahr kommen?
• Habe ich so lange ich mich nicht in Deutschland aufhalte Ruhe bzgl. Reisepass?
• Sollte ich die Scheidung / Titel abwarten und weiterhin brav die derzeitigen EU und KU weiterzahlen; gibt es dazu Alternativen?
• Wer hat Erfahrung mit CSA (Child Support Agency) und/oder mit REMO (Reciprocal Enforcement of Maintenance Orders)?
• Weitere do’s and don’t’s?

Ich freue mich wie immer auf euren Rat und Erfahrungen – vielen Dank.

Panto
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RE: Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit - von Exilierter - 27-10-2008, 08:50
RE: Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit - von Exilierter - 10-12-2008, 07:56
RE: Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit - von Exilierter - 12-12-2008, 05:59
RE: Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit - von Exilierter - 12-12-2008, 12:09
RE: Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit - von Exilierter - 12-12-2008, 13:19
RE: Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit - von Exilierter - 12-12-2008, 18:08
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