Das 'Geschäftsmodell' des VAM(V), der Vertrieb seines Erfolgsmodells 'Alleinerziehende Mütter' erscheint mir außerhalb unserer Grundordnung zu liegen. Das 'Produkt' dieser 'Firma' verstößt gegen den verfassungsgemäßen Schutz der Familie und richtet sich insbesondere gegen die Kinder als Grundrechteträger. Auch das Einbeziehen von aeVätern ist Etikettenschwindel.
Der VAM(V) ist m.E. ein Fall für den Verfassungsgschutz.
Profiler
Der VAM(V) ist m.E. ein Fall für den Verfassungsgschutz.
Profiler