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Frage zu Verzögerungen
#1
Hallo Forum.

In meinem schon lange andauernden Fall sollte im Juli ein Urteil gesprochen werden, dies wurde aber aus dienstlichen Gründen zuerst auf August, dann auf September verschoben.
Daraufhin kam sofort der Einwand von der gegnerischen Anwältin, nun (ab September) doch bitte das neue Gesetz zum Versorgungsausgleich anzuwenden, dass mich als Ausgleichspflichtigen mit Betriebsrente mal wieder schlechter dastehen lässt.
Nun wurde der Verkündungstermin erneut verschoben, vermutlich wegen der nun fälligen Neuberechnung.
Wie kann ich mich gegen solche Verzögerungen wehren, die mich noch dazu in der Zukunft teuer zu stehen kommen?

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
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#2
Moin,

soweit ich weiß, gar nicht.

M.W. gab es eine Frist von einem Jahr in dem Altfälle noch nach altem Recht abgearbeitet werden.

Die ist aber rum.

Die neue Behandlung von Betriebsrenten ist aber nicht grundsätzlich deutlich schlechter sondern, vor Allem, komplizierter.
Besonders für Arbeitgeber und Versicherungen.
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#3
Hallo Beppo.

Ja, das stimmt, und diese Frist ist nun zum 31.08.2010 abgelaufen.
Laut einiger Infoseiten soll der ausgleichsberechtigte Ehepartner nach dem neuen Gesetz deutlich besser gestellt sein. Genaues erfährt man aber nicht. Ich werde wohl auf eine Neuberechnung warten müssen und dann einfach mal vergleichen, soweit dies denn möglich ist.

Trotzdem finde ich es eine Frechheit, den Verkündungstermin nun schon zum dritten Mal zu verschieben.
Wenn es dabei bleibt liegt der Verkündungstermin nun 3 Monate nach dem letzten Gerichtstermin.
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#4
Also m.W.n. werden Betriebsrenten und Lebensversicherungen nicht mehr in Rentenpunkte umgewandelt sondern die Ansprüche direkt aufgeteilt.

Eine Verschlechterung für dich ergibt sich danach eigentlich nur, wenn man davon ausgeht, dass die Rentenpunkte in Wirklichkeit nur wertlose Glasperlen sind, die privaten Anwartschaften aber einen realen Wert darstellen.

Danach wärest du mit dem alten Verfahren tatsächlich im Vorteil gewesen und das neue System "gerechter".

Dieser Ansicht kann man natürlich durchaus sein und die Justiz scheint jedenfalls auch dieser Ansicht zu sein, denn sonst hätten sie das ja nicht gemacht.
Soviel zum Vertrauen der Politik in das eigene Rentensystem.
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#5
@Beppo

Es mag schon sein, dass das neue System gerechter ist.
Ich zweifle aber an der Gerechtigkeit des Systems, wenn die Entscheidung auf eine Aufhebung wegen argl. Täuschung hinauslaufen wird, dennoch KU und BU für einen Kuckuck verlangt wird, und nun auch noch die höheren Rentenansprüche bedient werden sollen.
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#6
Ich habe das "gerechter" ja auch ganz bewußt in Anführungszeichen gesetzt und ich bin durchaus der Meinung, dass es größere Ungerechtigkeiten auf der Welt im allgemeinen oder speziell im Familienrecht gibt und du wirst hier auf diesen Seiten ja auch einiges darüber finden, aber das wollte ich jetzt nicht auch noch alles nochmal thematisieren.
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