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Schweiz: Abmeldung trotz Steuerschulden (BGE 127 I 97)
#1
Wer sich schon einmal in Zürich abgemeldet hat, weiss, dass er zuerst zum Steueramt geschickt wird, dass dann prüft, ob auch alle Steuern bezahlt sind - im Bruch mit Schweizer Bundesrecht:
Zitat:Es verstösst gegen das Willkürverbot, einer Person die polizeiliche Abmeldung nicht zu bestätigen, weil sie offene Steuerschulden hat.
Der Streit ging von einer Person aus, die sich Altersvorsorgeleistungen zum Umzug nach Italien auszahlen lassen wollte, um sich dort niederzulassen. Die Vorsorgeeinrichtung lehnte die Auszahlung ohne Abmeldebestätigung ab und die Abmeldebehörde lehnte die Bestätigung ohne Begleichung der Steuerschuld ab. Natürlich musste erst das Schweizer Bundesgericht eingeschaltet werden, um festzustellen, dass die Personenfreizügigkeit ein von Steuerschulden unabhängiges Grundrecht ist.
Interessant ist jedoch, dass die Eidgenossen das trotzdem bis heute praktizieren.
Und noch interessanter ist, dass die Abmeldung nur ein formal behördlicher Akt ist, der mit dem juristischen gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht unbedingt überein stimmt. Letzterer ist nämlich da, wo man sich bettet und gewöhnlich tatsächlich aufhält - und nicht da, wo man vielleicht noch gemeldet ist.
Für Unterhaltspflichtige kann das wichtig sein, wenn sie die Schweiz verlassen wollen und die Eidgenossen wieder einen Zahlungsausfall wittern - dann reicht es nämlich aus, die Grenze zu übertreten und sich allenfalls danach noch schriftlich abzumelden - das spart auch die in der Schweiz fälligen Abmeldegebühren.
https://t.me/GenderFukc
#2
Die Schweizer machens einfach nach Gutsherrenart und wem es nicht passt, der kann ja klagen. Keinen interessiert es dort, gegen was das verstösst. Schweizer Recht ist beliebig.

Der fehlende Abmeldestempel kann sich aber später als Bumerang erweisen. Viele Länder verlangen zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung die gestempelte Abmeldebestätigung.

Deshalb erst mal kurz in ein geeignetes Nachbarland, sich anmelden und ein paar Tage später wieder abmelden. Dann hat man sein gestempeltes Papierchen.
#3
Heute habe ich mich mal wieder abgemeldet in Zürich. Als der Beamte mich zum Finanzamt schicken wollte, habe ich den Zettel zurückgeschoben und mit Hinweis auf das Bundesgerichtsurteil abgelehnt - zuerst hat er gefragt, ob ich ihm das Urteil nennen könne, was ich natürlich nicht in Petto hatte. Aber hat hat zugegeben, das ich richtig liege und darauf verzichtet - als Ersatz hat er kurz bei der Steuerbehörde angerufen. Dann hat er mich noch gefragt, ob ich eine Abmeldebescheinigung brauche, was ich abgelehnt habe, denn die kostet Geld. Stattdessen bekommt der jetzt von mir ein Einschreiben, in dem ich ihm die Abmeldung bestätige und um umgehenden Widerspruch bitte, wenn etwas nicht stimmt Big Grin

Anyways - es geht doch irgendwie.
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