Umfrage: Kind lebt beim andern Elternteil, Kontakte und Besuche des Kindes
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waren nie ein Problem
9.52%
2 9.52%
waren immer schwierig, ich will mich aber nicht beklagen
14.29%
3 14.29%
wurden mit der Zeit besser
14.29%
3 14.29%
wurden mit der Zeit schlechter
19.05%
4 19.05%
nach positivem Gerichtsurteil besser
9.52%
2 9.52%
nach positivem Gerichtsurteil unverändert
9.52%
2 9.52%
nach positivem Gerichtsurteil schlechter
4.76%
1 4.76%
nach negativem Gerichtsurteil besser
0%
0 0%
nach negativem Gerichtsurteil unverändert
4.76%
1 4.76%
nach negativem Gerichtsurteil schlechter
14.29%
3 14.29%
Gesamt 21 Stimme(n) 100%
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Qualität der Kontakte und Besuche Eurer Kinder
#26
Ja, vorsichtiger!
#27
Gleich vorneweg, selbstverständlich wünsche ich mir Antworten von möglichst vielen Teilnehmern. Vorurteile oder unerwünschte Teilnehmer existieren bei mir nicht und wird es auch nicht geben.

Was war das Ziel meiner Umfrage? Ich bin noch nie vor Gericht gezogen wegen Umgangsrecht. Es ist bei mir immer schwierig gewesen mit der Mutter einen Weg zu finden wegen der vielen offenen Rechnungen, zeitweise klappen die Kontakte gut, dann kommt wieder monatelang gar nichts zustande weil die Mutter keine Lust hat. Insgesamt will ich mich nicht beklagen und daher auch nicht klagen.

Mich interessiert es und ich kann mir vorstellen, dass es andere Forumsteilnehmer und -gäste auch interessiert, wie es bei anderen nichtbetreuenden Elternteilen läuft. Gerade wenn man sich mit dem Gedanken trägt, wegen des Umgangs vor Gericht zu ziehen wäre es wichtig zu wissen, ob danach eher eine praktische Verbesserung zu erwarten ist oder eher nicht.

Auch wenn die Antworten nicht auf jeden Einzelfall passgenau sind hat man die Möglichkeit zu schreiben, dass man sich für Antwort x als zutreffendste Möglichkeit entschieden hat, aber der eigene spezielle Fall so und so gelagert ist.

Das haben viele auch so gemacht wofür ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken möchte. Das Thema ist zu ernsthaft um darin seine Neigung zur Zuspitzung oder Provokation auszuleben. Dazu gibt es Kachelmann und Co. in der Quasselecke. Besser wäre es nicht zu antworten um den möglichen positiven Effekt einer solchen Umfrage nicht zu gefährden.

Meine letzte Umfrage ist es deshalb, weil in der Aussenwahrnehmung meine Formulierung der Antwortwortmöglichkeiten und die Beschaffenheit der Forensoftware bedeutsamer erscheinen als das Thema "Besuch und Kontakt des Kindes" selbst.
#28
Ich habe die Zahl der maximalen Antworten auf 15 erhöht. Die Begrenzung dient dazu, eine Inflation der Antworten zu vermeiden - man muss die Frage so klar und begrenzte stellen, dass sie zu einer übersichtlichen Zahl von Antworten passt.

Du willst die Folgen eines Gangs vor Gericht erhellen. Der Gang vor Gericht ist aber komplexer wie das alleinige Ziel, den Umgang zu verbessern. In meinem ersten Verfahren wegen Umgang habe ich zum Beispiel nie die Hoffnung gehabt, damit beim Umgang etwas zu verbessern, mir war bereits klar was für dumme Gummipuppen da "richten" und dass die Ex eh tut, was sie will. Es ging mir mehr ums amtlichmachen meiner Betreuungs- und Umgangsangebote, denn die Ex warf mir Desinteresse am Kind vor, grotesk gelogen zwar aber es stand im Raum. Wenn das Kind mir später mal Vorwürfe macht, zu wenig da gewesen zu sein, kriegt es meine damaligen Anträge incl. Gerichtsstempel an den Kopf geworfen. Das wird zwar in der Praxis wohl nicht passieren, aber es ist ein gutes Gefühl, etwas in der Hand zu haben.

Ausserdem wollte ich einfach mal selber ausprobieren, wie es vor Gericht läuft. Solche Termine sind ja nichtöffentlich, man muss also selber klagen um einen zu erleben :-) Klar war nämlich auch, dass das nicht der letzte Gerichtstermin sein würde, vielleicht folgen später mal wichtigere. Was dann auch der Fall war und noch sein wird.

Schliesslich gehts mir bei Gerichtsterminen auch darum, Geld zu verbrennen (Verfahrenskostenhilfe) und die Statistik zu erhöhen. Man darf also nicht nur das vordergründige Ziel (Umgang) aufführen, wenn man sich überlegt, vor Gericht zu gehen.

Wie ein Verfahren ausgeht und wie sich der Umgang dann in der Praxis entwickelt, ist so individuell verschieden, dass man da keinen pauschalen Ratschlag geben kann. Es hängt einfach zu viel vom Richter ab, von der Persönlichkeitsstruktur der Ex und von anderen unkalkulierbaren Faktoren. Klar ist, dass es immer ein Spiel ist, bei dem hinsichtlich des Primärziels sowohl Gewinn als auch Verlust eintreten können. Ich mache das oft am potentiellen Kläger selbst fest und rate z.B. eher ab, wenn jemand nicht frusttolerant genug scheint und sich zu sehr in Hoffnungen reinsteigert, die zu wackelig sind.
#29
Aus den Antworten hat sich meine Vermutung verfestigt, dass man sich den Gang vor Gericht zur Verbesserung von Kontakt und Besuch des Kindes sparen kann.

Ich habe sehr selten von einem positiven Urteil gelesen und verstand die Entscheidung dann mehr als einen Marketing-Gag eines Gerichts zur Sicherung künftiger Justizumsätze um zu zeigen "Seht her ihr Papas, ihr habt doch eine Chance, also kommt zahlreich und klagt doch".

Dabei hat sich nichts an der Chancenlosigkeit geändert, wenn die Mutter Besuch und Kontakt des Kindes blockiert.

Zur späteren Dokumentation der eigenen Bemühungen mag der Gang vor Gericht sinnvoll erscheinen, dem steht jedoch der Eindruck gegenüber, das Kind bzw. die Mutter als dessen Vertreter vor Gericht gezerrt zu haben.

Es ist wohl sinnvoll, das Thema sportlich gelassen zu handhaben. Die Barriere zum Kind ist die Mutter und die gilt es zu knacken.

Wer kennt die Frau besser als der Ex, der genau weiss welche Knöpfe er drücken muss, um etwas bei ihr zu erreichen. Augen zu und durch.

#30
Diese Auswertung halte ich definitiv für falsch.

Hier versammeln sich im Wesentlichen diejenigen, die in besonderer Weise eins auf die Mütze bekommen haben und keineswegs einen repräsentativen Querschnitt durch die Scheidungswelt.

So wie eine Befragung im Frauenhaus ergeben würde, dass alle Männer Schweine sind.

Natürlich erreicht die Wirksamkeit von Umgangsverfahren lange nicht die erforderliche Erfolgsquote von 99% aber eben auch nicht 0%.

In vielen "normalen" Fällen, bringt das durchaus etwas.
Und sei es nur, dass der Mutter mal der Kopf gerade gerückt wird.
#31
@beppo
In der Rubrik "Gerichtsurteile" dieses Forums sehe ich nicht viel von einer Erfolgsquote.

#32
Das sind ja auch nicht die Massen an "normalen" AG-Alltagsurteilen, sondern die, wo sich ein Obergericht mal wieder mal wieder seine Eiterbeulen ausgedrückt hat.

Angesichts der 200.000,- Scheidungen pro Jahr, stellen wir hier schon den Bodensatz an besonderen Härtefällen dar.
#33
Da stimme ich Dir zu. Gibt es irgendwo eine Quelle, bei der man einen Überblick über den Ausgang der "normalen" AG-Alltagsurteile gewinnen kann?
#34
(28-09-2010, 09:50)beppo schrieb: Angesichts der 200.000,- Scheidungen pro Jahr, stellen wir hier schon den Bodensatz an besonderen Härtefällen dar.
Wieso Härtefälle?
Nehmen wir mal die zwei Themen Unterhalt und Umgang.
Beim Unterhalt ist es recht einfach. Die BGH Urteile weisen die Richtung, die entsprechend mies für Unterhaltszahler aussehen. Danach richten sich die AGs und OLGs.

Beim Thema Umgang ist es etwas differenzierter, da dort nicht mit "nackten" Zahlen hantiert wird, sondern mit Kindern. Wink
Dort ist es doch meist so, dass es nur bis zum OLG geht. Wenn überhaupt. Anschließend sind die Väter eh pleite, evtl. ein zweites oder drittes Verfahren anzustreben. Und/Oder haben eben keinen Bock mehr drauf, sich zum Hampelmann machen zu lassen. So wie z.B. ich selbst.

Und selbst beim AG richten sie sich hauptsächlich auch in Umgangssachen an ihrem OLG-Bezierk. Mal davon abgesehen, dass dort sowieso das 08-15 Verfahren angewendet wird.
Umgangsklage --> Gutachten --> Beschluss. Dabei richtet sich das Ergebnis des Beschlussess schon danach, wer das Gutachten erstellt.

Deutsches Familienrecht in Kurzform. Big Grin
#35
Die Zahl der Gerichtsverfahren (>40000), in denen es um Umgang geht, zeigt jedenfalls dass das Thema Umgang nicht gerade selten strittig ist.
#36
Im Stern war gerade ein ziemlich dämlicher Artikel, dass die Eltern sich eigentlich fast gar nicht mehr streiten und die Väter die Kinder lieber in Ruhe lassen sollen.
#37
Wahrscheinlich drucken sie da immer die 30 Jahre alten Artikel von neuem ab.
Jedenfalls glaube ich, dass wir die Spitze des Eisbergs sind, nicht der Bodensatz :-)
#38
blue schrieb:Umgangsklage --> Gutachten --> Beschluss. Dabei richtet sich das Ergebnis des Beschlussess schon danach, wer das Gutachten erstellt.

Den Gesetzen der Marktwirtschaft folgend wird ein Gutachter wohl eher den Wünschen seiner Stammkunden (Gerichte, Jugendämter, etc.), als denen eines Einmalkunden entsprechen.

p schrieb:Die Zahl der Gerichtsverfahren (>40000), in denen es um Umgang geht, zeigt jedenfalls dass das Thema Umgang nicht gerade selten strittig ist.

Mehr als 40.000 Gerichtsverfahren sind eine beachtliche Grösse. Ich habe heute ein wenig in den Foren von Brigitte und Co. gestöbert und danch wundert mich das nicht mehr.

Die häufigste Grundtenor der Ratsucherinnen war, dass der Erzeuger kein guter Typ sei und sie als Mutter kein gutes Gefühl habe ihm ihren Zwerg anzuvertrauen.

Kaum ein Thread ohne die verständnisvolle Empfehlung an die Mutter, einen guten Anwalt für Familienrecht zu konsultieren. Damit schliesst sich der Kreis zu den Gerichtsverfahren.

Ich erkenne daraus aber auch, dass für Mütter ein Minimum an Vertrauen zum Vater Voraussetzung für die Gewährung von Kontakt und Besuch zum Kind ist. Das bedeutet für den Vater nichts anderes, als zuerst das Verhältnis zur Mutter zu normalisieren und dann erst den Wunsch nach Umgang zu thematisieren.
#39
(28-09-2010, 15:23)Nathan schrieb: Das bedeutet für den Vater nichts anderes, als zuerst das Verhältnis zur Mutter zu normalisieren und dann erst den Wunsch nach Umgang zu thematisieren.
Egal, wie man es macht. Man kann es nur falsch machen. Wink

#40
(28-09-2010, 14:40)beppo schrieb: Im Stern war gerade ein ziemlich dämlicher Artikel, dass die Eltern sich eigentlich fast gar nicht mehr streiten und die Väter die Kinder lieber in Ruhe lassen sollen.

Rethorisch sind Feministinnen erstklassig drauf. Einmal sollen die Väter die Mutter nicht bedrängen und das Kind schon gar nicht und anderseits heisst es, dass sich der Pappa nicht ausreichend oder gar nicht um sein Kind kümmert. Dazwischen gibt es noch jede Menge Farbnuancen und Graustufen. Das ist nicht einheitlich und muss natürlich immer im Einzelfall betrachtet werden, am besten vom Gericht mit viele Gutachten, betreuten Umgang, Psychologen und Polizeischutz.

@p
Die Väter sind das Sahnehäubchen und eine riesengroße Wirtschaftsmacht. Alle leben davon, insbesondere Anwälte, Richter, Jugendämter, Frauenhäuser, Gerichtsvollzieher ... jede Menge Jobs und Umsätze produzieren die Väter und die Erzeuger (ich will mich ja nicht ausschließen Big Grin ). Von den Schulden ganz zu schweigen. Das einzige Problem was ich sehe, dass es sich meistens um staatsfinanzierte Aufträge handelt. Der Staat jubelt Geld unter die Massen, dass sich die Massen gegenseitig verklagen dürfen, natürlich erst ermöglicht durch unklare Gesetze vom Staat selbst. Was für ein Nonsens.
#41
Was ist der Unterschied zwischen Mann und Frau?

Frauen leben selbstbestimmt und fremdfinanziert und
Männer leben selbstfinanziert und fremdbestimmt.
#42
Zumindestens die Braven und Verantwortungsbewussten Wink
#43
(29-09-2010, 10:47)Inschöniör schrieb: Bewusst keinen Unterhalt zu zahlen ist eine sehr gute Lösung. Das, gerade das, darf die Justizmafia wissen. Ich mache schon lange keinen Hehl daraus. Ich will keinen Unterhalt zahlen.

Das ist sehr schlecht. Bewusst keinen Unterhalt zu zahlen bedeutet, dass eine Strafanzeige nach §170 Stgb folgen könnte einschließlich Strafbefehl und andere "Nettigkeiten".

Die andere Seite wäre, dass man nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen und nach §1603 BGB nicht leistungsfähig ist. Hier ein kleiner Auszug aus dem Gesetz, der von den Richtern sehr oft nicht berücksichtigt wird:
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Ein Rebell zu sein ist sehr gefährlich und wozu auch ein Rebell werden? Nichts zu haben, wenig zu verdienen, pfändungsfest zu sein ... ist nicht verboten und keine Straftat. In dem heutigen Niedriglohnland Deutschland ohne Mindestlohn ist es sogar die Normalität, dass das Einkommen eben nicht üppig ist.
#44
Nur weil der eine Weg richtig ist, muss der andere ja nicht falsch sein!

Das gilt übrigens auch andersrum.
#45
(03-11-2013, 00:22)raid schrieb: Wow! Können zwei verschiedenen Männer nahezu ein und die selbe Schei... erleben?

Als ich meinen "Nachfolger" nach seiner Entsorgung fragte, was er denn getan hätte, wenn ich ihm das vorhergesagt hätte, antwortete er: "Dir nicht geglaubt!"
Wer nicht taktet, wird getaktet...
#46
@raid...

Bis auf das Wort "einige" erhältst Du meine volle Zustimmung ob deiner Aussage.

Es sind eher mächtig viele, die sich haben einlwickeln lassen. Mittlerweile gehen sogar viele dieser Eingewickelten so weit, anderen noch nicht Eingewickelten mit der Gewissenskeule daher zu kommen, in dem sie ihnen anraten, sich in wichtigen Elternangelegenheiten gegnerischen Erpressungen zu unterwerfen, nur um ein paar lächerliche Minuten mehr bspw. Umgang zu erhalten. Sagen die dann, nö, ich lasse mich nicht erpressen, werden sie zu Weicheiern abgestempelt.

Apropo eingewickelt. Ist schon krass, wie sich ein erheblicher Teil hier an Usern in Richtung Männergazin Teil 2 entwickelt hat und andere Väter mit regelrechter Leiderschaft ob ihrer Meinung niedergebügelt werden.

Mit der vielzitierten Hilfe von Vätern für Väter hat das nichts mehr zutun.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
#47
Nekroposting und offtopic, Thread geschlossen.


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