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Neuer Rundfunkstaatsvertrag: Folgen für den Unterhalt?
#1
Ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren ist auf der Website der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei veröffentlicht worden: http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzle...ertrag.pdf (15. Staatsvertrag)

Ein Thema, das auf den ersten Blick nur entfernt mit Vätern und Familienrecht zu tun hat. Jedoch ändert sich der Charakter der Rundfunkgebühr grundlegend. In Zukunft entspricht die Gebühr einer (einkommensunabhängigen) Kopfsteuer, die voraussichtlich um die 200 EUR pro Jahr betragen wird. Bisher war sie vermeidbar, indem man keine Empfangsgeräte hatte, in Zukunft ist sie nicht mehr vermeidbar, sondern eine generelle Zwangsabgabe, die vollstreckt werden kann.

Sinn und Zweck dieser Kopfsteuer zugunsten der Staatsmedien mit einem Volumen annähernd der der gesamten Kirchensteuer soll hier nicht Thema sein, darüber gibts genügend Artikel und Diskussionen in den anderen Medien, z.B.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/...;2648399;0
http://www.heise.de/newsticker/meldung/E...83616.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/K...73119.html
Sogar im GEZ-Forum:
https://www.gez-meine-meinung.de/fileadm...page=Index

Mein Punkt ist ein anderer. Da die Gebühr nun de facto eine erzwungene und unvermeidbare Kopfsteuer wird, so muss sie für die Unterhaltsberechnung auch vom Nettoeinkommen abgezogen werden. Das betrifft immerhin die eine Million Mangelfälle und einige Fälle, in denen Pflichtige an der Grenze oberhalb einer Einkommensgruppengrenze liegen.

Wie seht ihr das?
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#2
Guter Punkt! Diese Zwangsabgabe müßte also wie das Existenzminimum, Grundsicherung etc. erhöhen!
Wieso lassen sich die Bürger solche Zwangsgebühren gefallen? Wegen Bäume gehen die Menschen auf die Straße, aber wenn es ihre Kohle geht, dann lassen sich sich ausnehmen!!

Gruss
Heinrich
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#3
möchtet ihr wirklich, dass Eure Kinder hungern müssen, keine neuen Schuhe bekommen können oder nicht mit der lieben Mutti ins Schwimmbad gehen können - nur weil ihr nicht in de Lage seit, diese läppischen 200 € aufzubringen???

Ironie off

wer das berücksichtigt wissen will, sollte sich mal klar machen, wie schwer es jetzt schon ist, den Mangelfall zu begründen.
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#4
Ich denke, es würde das Netto verringern, jedoch den SB nicht erhöhen, da dann sicher argumentiert wird, dass diese Gebühren im bisherigen SB schon enthalten seien und deswegen keine Erhöhung rechtfertigen würden.
Das lässt sich ja auch leicht behaupten, da ja nirgendwo steht, wie sich der SB zusammen setzt.
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#5
(06-10-2010, 07:03)Ralf G. schrieb: wer das berücksichtigt wissen will, sollte sich mal klar machen, wie schwer es jetzt schon ist, den Mangelfall zu begründen.

Also ich bin Mangelfall und darüber mache ich mir keine Gedanken. Und wieso sollte ich das auch noch begründen? Soll das Jugendamt doch klagen und vielleicht lasse ich es auf ein Versäumnisurteil ankommen, wie es bisher war. Alle 3 Titel sind Versäumnisurteile gegen mich.

Da lehne ich mich zurück und verharre der Dinge.

@p
Zwangsabgaben sind abzugsfähig, wie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge. Der Abzug ist auch deshalb gerechtfertigt, da es einen gesetzlichen Anspruch auf Information gibt.
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#6
Hallo Gemeinde!

Für Pflichtige, die knapp über einer Unterhaltsstufe stehen, könnte dieses u.U eine Abstufung bedeuten. Im Idealfall bedeutet dieses Kopfsteuer von 16,66 € monatlich, einen geringeren Unterhaltsbetrag von 24,00 € bei 2 Unterhaltsberechtigten.
Es geht aufwärts!
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#7
Du glaubst doch nicht im ernst, dass Du das durch bekommst?
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