(28-09-2010, 20:18)sorglos schrieb: Naja, faktisch ist aber der diskriminierte nichteheliche, nichtsorgeberechtigte Vater allenfalls als "Zuschauer" zugelassen.
Das war nicht der Punkt, um den es hier im Thread ging. Er ist ohne weitere Erlaubnisse zugelassen, also kommt er auch aufs Schulgelände.