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"Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..."
#1
Hallo Gemeinde,

lese nun schon einige Zeit mit und bin noch mitten im Rosenkrieg.

Meine Situation: Die Forderungsorgie der Gegenseite läuft auf Hochtouren, KU-Titel sind erzwungen unterzeichnet und siehe da: Der erste Pfüb ist beim Arbeitgeber gelandet und Abänderungsantrag meinerseits (Klage) läuft.
2 gesunde Kinder im Alter von 11 + 12 Jahren verstehen die Welt nicht mehr, Papa hatte seinen Zusammenbruch und ist nach der Reha wieder im Job, um deutlich über Mindestunterhalt zu zahlen.

Die EX möchte nur das, was ihr zusteht. Das würde ich ihr zu gern geben, nur kann ich mir in meiner Position keine Verfehlungen leisten...!

Mein Anwalt sagt mir immer: " Ihre Frau will Ihnen nichts böses...! Nein, schon klar. Außer die Kinder, meine Gesundheit, das Haus, das Auto, das Boot und geringe Mengen an Barunterhalt.
Weiß gar nicht, wen ich im Moment lieber habe: Meinen Anwalt oder meine bescheidene EX.....




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#2
Hallo Neubürger
Der Vorteil eines schlechten Anwalts, gegenüber einer schlechten Frau ist, dass es nicht so teuer ist, ihn raus zu schmeißen.
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#3
du weisst aber schon, warum "Barbie (geschieden)" viel mehr kostet, als Barby allein ?

Kaufst Du eine "Barbie (geschieden)", bekommst Du auch Kens Haus, Kens Auto, Kens Boot ... alles mit dazu Tongue

Dumme Frage, aber wieso gehst Du überhaupt noch arbeiten?
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#4
Oder meinst du IHN, (Frau ist ja schon weg..) das habe ich mir auch schon überlegt, das Problem ist aber dann: Ich zahle dann auch doppelt und wer sagt mir, dass der nächste wenigstens befriedigend arbeitet?
Hätte ich nicht vieles an Informationen - auch hier vom Board - erhalten, wäre ich vermutlich schon pleite. So zögere ich es noch ein wenig in die Länge...
Warum ich noch arbeite? Ich habe über zwanzig Jahre immer engagiert und zielorientiert gearbeitet. Habe mittlerweile eine recht gute Position und ein ordentliches Bruttogehalt. Sollte ich noch 10 Jahre durchhalten, kommen auch wieder bessere Zeiten.
Aber überlegt habe ich doch schon...



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#5
Natürlich.
Habe ich auch gerade gesehen.
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#6
Noch ein guter Spruch meines Anwaltes: " Wenn alle auf Maximalpositionen bestehen, kommen wir zu keiner außergerichtlichen Einigung."
Dabei ist unstreitig, dass ich 2008 und 2009 überzahlt habe. Aber auch nicht schlimm: Das Geld ist ja nicht weg...
Jetzt in 2010 nach Steuerklassenwechsel, erwartet Barbie weiterhin die Zahlbeträge der Vorjahre. Ich weiß, ich hätte schon sehr viel früher Abänderungsantrag stellen müssen. Aber irgendwie habe ich immer noch geglaubt, dass eine anwaltlich gut beratende EX auch mal die Realität erkennen sollte...
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#7
(06-10-2010, 18:35)Griminalpolidei schrieb: Ihre Frau will Ihnen nichts böses...!

Sie will dein Bestes. Und das ist dein Geld.

Wirf den Anwalt raus. Ich würde niemand bezahlen, der sein eigenes Versagen mit Schönwettergeschwätz bemäntelt. Die Ex ist die Antragsgegnerin. Was sie will, steht in ihren Gerichtsanträgen, was darüber hinausgeht ist irrelevant. Der Anwaltsjob ist es, deinen Willen vor Gericht durchzusetzen. Clausewitz definiert Krieg als "Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen." Nach dieser Definition sind diese postmaritalen Auseinandersetzungen ein Krieg.

Clausewitz spricht von einer dreifachen Wechselwirkung: Erstens wird der, die Gewalt rücksichtsloser als der Gegner einsetzt, stets im Vorteil sein, zweitens wird die Angst, selber niedergeworfen zu werden, jede Kriegspartei dazu bringen, ihre Äußerstes zu geben. Drittens kann jede Partei die Kräfte des Gegners nur schätzen. Deshalb wird stets darum bemühen, ihre eigenen Kraftanstrengung so zu steigern, das sie auf jeden Fall überwiegen. Nr. 1 und 2 hast du bereits erlebt.

Wenn du zu hohe Titel unterzeichnet hast, bist du schlecht beraten worden. Zahlst du auch Ehegattenunterhalt?

(06-10-2010, 18:35)Griminalpolidei schrieb: Aber irgendwie habe ich immer noch geglaubt, dass eine anwaltlich gut beratende EX auch mal die Realität erkennen sollte...

Die Realität ist, dass du freiwillig noch mehr bezahlt hast wie die ohnehin horrend hohen Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle, dass du alle Forderungen bedienst und wenn du es nicht gleich tust, man dich rücksichtslos mit einer Pfändung prügelt. Es ist der Gegenseite also auch egal, ob du deinen Job verlierst. Weil die Gegenseite annimmt, man müsse dich nur genügend unter Druck setzen, dann kommt schon reichlich Geld.

Wir hatten diesen Mechanismus schon öfters in verschiedenen Threads, in der faq ist er auch erklärt. Das einzige Gegenmittel ist in einem ganz frühen Stadium knallhart und kompromisslos die Selbstverständlichkeit des fliessenden Unterhalts zu unterbrechen. Leider trauen sind das die wenigsten Väter, stattdessen brechen sie dann nach Jahren der Auszehrung, des Stresses und der endlosen Bemühungen zusammen. Verlorene Jahre.
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#8
"Sie will dein Bestes. Und das ist dein Geld.
Wirf den Anwalt raus."

Ich gebe dir recht, nur leider zahle ich dann auch doppelte Anwaltskosten. Im Moment habe ich meinen Anwalt ja auf der Spur: Es geht kein Schreiben ohne vorherige Rücksprache raus, vorher zähneknirschend akzeptierte Positionen wie Bezahlung ihres Cabriolet oder trennungsbedingter Mehraufwand sind vom Tisch. Auch ein Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen, lasse ich mir nicht mehr in abstrusen Höhen entgegenhalten.
Ich habe es verpasst, in einem frühen Stadium unberechtigte Forderungen kompromisslos abzuweisen. Ich hatte bis dahin auch immer noch die vage Hoffnung, dass die Titel freiwillig zurückgegeben werden, bzw. auf die tatsächliche Einkommenssituation nach Steuerklassenwechsel abgemildert werden.
Trennungsunterhalt habe ich bis Mitte des Jahres auch freiwillig gezahlt, dieses habe ich aber dann eingestellt. Die Berechnungen der Gegenseite entbehren auch jeder Grundlage. Wenn noch nicht einmal klar ist, wie hoch der Kindesunterhalt ist, weil div. Abzugspositionen meinerseits nicht akzeptiert werden, das Einkommen meiner frühpensionierten EX aber um x Positionen bereinigt wird, werde ich auch nicht freiwillig zahlen.
Jetzt wird erst einmal irgendwann gerichtlich geklärt, wie hoch der Kindesunterhalt sein soll. Bis dahin zahle ich den KU nach meinen Berechnungen freiwillig.
Die Pfändung ist erst einmal von der Gegenseite ruhend gestellt, ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung ist dem Gericht von meinem Anwalt zugestellt worden.

In diesem Zusammenhang könnte ich noch ein paar Tipps für die Gerichtsverhandlung gebrauchen. Also eher dahingehend, wie so ein Termin abläuft.

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#9
(07-10-2010, 12:59)Griminalpolidei schrieb: Also eher dahingehend, wie so ein Termin abläuft.
Kommt drauf an, wie der/die drauf ist, der/die da ganz vorne sitzt. Wink

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#10
@blue
Nehmen wir an der/die ganz vorne, ist teilnahmslos unbekümmert.
Ich meinte auch eher die technische Seite: Es geht ja erst einmal um 2 unterschiedliche Berechnungen, nach denen der Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt zu bemessen ist.

Werden die Berechnungen der Anwälte überprüft, sollte ich lieber meine Akten mit Belägen und Grundsatzurteilen, mit Unterhaltsleitlinien, Kontoauszügen etc. mitführen. Spielt vorherige, außergerichtliche Korrespondenz eine Rolle, reichen Verträge in Kopie aus? Ist es tatsächlich so, dass man(n) den Launen des hohen Gerichts ausgeliefert ist?

Sollte man unbedingt auf einen Beschluss bestehen, damit man etwas in den Händen hält? Ich gehe zwar davon aus, das der Abänderungsantrag durchgeht, möchte aber auch unbedingt lebenslange Fehler vermeiden. Wird mir auch langsam zu teuer.

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#11
(07-10-2010, 12:59)Griminalpolidei schrieb: Wenn noch nicht einmal klar ist, wie hoch der Kindesunterhalt ist, weil div. Abzugspositionen meinerseits nicht akzeptiert werden, das Einkommen meiner frühpensionierten EX aber um x Positionen bereinigt wird, werde ich auch nicht freiwillig zahlen.

Du hast aber einen Titel unterzeichnet und damit spielt es keine Rolle, ob du freiwillig zahlst oder nicht. Was du nicht zahlst, wird gepfändet bzw. läuft als Schulden auf. Du kannst dich nicht darauf berufen, der Unterhalt wäre viel zu hoch gewesen. Man wird dir sagen: Deine Sache, schliesslich hättest du den Titel freiwillig unterzeichnet, die Höhe der Zahlungen wäre dir völlig klar gewesen.

Der Anwalt kommt dich so oder so teuer, wenn er solche gravierenden Fehler macht und dich nicht vor solchem Tun bewahrt. Ein Anwalt, dem man seine Schriftsätze in die Feder diktieren muss ist auch ein schlechter Witz. Man geht ja auch nicht zum Zahnarzt, um sich dort selbst zu behandeln. Ein Anwaltswechsel kostet weniger wie 2x Anwaltskosten, noch nicht geführt Verfahren und Auseinandersetzungen darf der alte Anwalt nicht abrechnen.

Freiwillig Unterhalt zu bezahlen ist eine höchst gefährliche Sache, abgesehen vor den grenzenlosen Dummheit zu glauben, man würde damit eine Ex besänftigen. Man stachelt sie an: Sieh da, der Depp zahlt sogar freiwillig, da ist noch mehr drin! Wer freiwillig zahlt, dokumentiert damit dass er zahlen kann, das für richtig hält und begründet unter Umständen sogar einen Vertrauenstatbestand über die regelmässige Zahlung.
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#12
@p
Da gebe ich dir Recht, einen schlechten Zahnarzt wechselt man schneller als Lothar Mathäus ukrainische Schmuckdesignerinnen.
Zu den Titeln: (ich könnte mich jeden Tag übergeben, diese Titel in dieser strangulierenden Höhe unterzeichnet zu haben. Jugendamtsurkunden, dynamisch) Es gibt 2 Titel. Für jedes Kind einen.
Aber es gibt keinen Titel über den Trennungsunterhalt. Insoweit auch noch keine Unterhaltsschulden, denn ich habe immer deutlich über die jeweils titulierten Beträge gezahlt. Bis Anfang 2010.
Darüber hinaus habe ich Barbie bereits im letzten Jahr aufgefordert, auf die Rechte dieser Titel zu verzichten, soweit sie über den tatsächlichen Einkünften liegen. Diese Frist ist ergebnislos verstrichen.
Nun wird der Abänderungsantrag rückwirkend gestellt, ich werde hier im Board berichten, ob dieses erfolgreich war.
Doch in einem Punkt gebe ich unumwunden zu: Mit Zugeständnissen erreicht man nichts, eher weckt man neue Begehrlichkeiten.
Eine unangekündigte Pfändung inmitten von Vergleichsverhandlungen zu bekommen, ist auch ein Beweis der Wertschätzung. Spätestens an diesem Punkt wurde mir klar: Lege die Fairness ab, vergiss die Reste ehelicher Solidarität, kämpfe um das was zu gewinnen ist. Und sei es nur ein Stück Gewissheit.




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#13
(07-10-2010, 14:08)Griminalpolidei schrieb: Werden die Berechnungen der Anwälte überprüft, sollte ich lieber meine Akten mit Belägen und Grundsatzurteilen, mit Unterhaltsleitlinien, Kontoauszügen etc. mitführen. Spielt vorherige, außergerichtliche Korrespondenz eine Rolle, reichen Verträge in Kopie aus? Ist es tatsächlich so, dass man(n) den Launen des hohen Gerichts ausgeliefert ist?
Das Gericht nimmt eine eigene Berechnung vor. Das ist eine ziemlich trockene und recht einfache Sache. Was als Abzüge angerechnet wird, ist auf der einen Seite durch die "gefestigte" Rechtsprechung festgelegt. Das was Deiner Meinung nach streitig ist, entscheidet Richterin dann nach "Billigkeit". Wink In aller Regel sind die bei EU etwas großzügiger, bei KU gnadenlos. Den TU aber einfach nicht mehr zu zahlen, war meines erachtens nicht so gut! Die Begriffe EU und TU sind Dir klar, oder?
Du selbst brauchts keine Belege o.ä bei Gericht mitnehmen. Das sollte vor der eigentlichen Verhandlung alles erledigt sein. Kopien reichen, ansonsten wird Richterin schon vor dem Verhandlungstermin gefragt, ob Originale eingereicht werden sollen.

Und natürlich hängt vieles davon ab, wie Richterin drauf ist. Ich persönlich sage immer: Wenn sie in der Nacht zuvor guten Sex hatte, hast Du als Mann am Verhandlungstag bessere Chancen. Big Grin

(07-10-2010, 14:08)Griminalpolidei schrieb: Sollte man unbedingt auf einen Beschluss bestehen, damit man etwas in den Händen hält?
Auf jeden Fall! Auch auf einen Vergleich würde ich mich niemals einlassen!

(07-10-2010, 14:08)Griminalpolidei schrieb: Ich gehe zwar davon aus, das der Abänderungsantrag durchgeht,...
Bzgl. KU sehe ich das anders.

(07-10-2010, 18:43)Griminalpolidei schrieb: Lege die Fairness ab, vergiss die Reste ehelicher Solidarität, ...
...und schau, dass Du alles beiseite bringst, was zu pfänden ist.
Hast Du den Dispo deines Girokontos eigentlich schon auf Null abgeändert?
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#14
Wer immer schön bezahlt hat und auch noch mehr als er musste, wird bei der Richterin höchste Gefühle wecken. Ich glaube kaum, dass ein Erfolg drin ist, gerade wenn Du einen guten Verdienst hast. Da gilt man schnell als geizig und es kann nicht im Interesse der Kinder sein, dass die Ex nun sparen muss. Die Argumente der Gegenseite werden wie aus einer schmierigen Seifenoper sein, aber die sind wirkungsvoll.

Zitat:p.: Das einzige Gegenmittel ist in einem ganz frühen Stadium knallhart und kompromisslos die Selbstverständlichkeit des fliessenden Unterhalts zu unterbrechen. Leider trauen sich das die wenigsten Väter, stattdessen brechen sie dann nach Jahren der Auszehrung, des Stresses und der endlosen Bemühungen zusammen. Verlorene Jahre.

Die meisten Unterhaltszahler brechen nach einigen Jahren tatsächlich finanziell zusammen und wurden von der Ex regelrecht zermürbt, denn die hat ja den ganzen Tag Zeit, sich mit dem Anwalt neue Klagen auszudenken. Es ist besser jetzt und gleich alles zusammen brechen zu lassen als den schleichenden Prozess über Jahre zu erleben.
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#15
(07-10-2010, 18:43)Griminalpolidei schrieb: Darüber hinaus habe ich Barbie bereits im letzten Jahr aufgefordert, auf die Rechte dieser Titel zu verzichten, soweit sie über den tatsächlichen Einkünften liegen. Diese Frist ist ergebnislos verstrichen.

Einer von vielen Fehlern. Der Gegenseite zu erlauben, Fristen verstreichen zu lassen ohne dass du reagierst ist schon wieder ein Eigentor. Damit sagst du ihr: "Ich drohe gerne, aber meine Drohungen sind leer, denn sonst könnte ich ja klagen. Aber ich habe Schiss zu klagen und verkrümle mich lieber leise in mein Mauseloch".

Ich bereite schon bei der Fristsetzung die Klage vor, um pünktlich nach Fristende den Antrag im Amtsgericht zu haben. Die Ex soll gar keine Zeit haben und darf sich gar nicht an den Gedanken gewöhnen, dass es nun vor Gericht geht. Mit grösstmöglicher Härte und Geschwindigkeit rechtlich zuschlagen.

Zitat:Lege die Fairness ab, vergiss die Reste ehelicher Solidarität, kämpfe um das was zu gewinnen ist.

Problem: Das sollte man ganz zu Anfang so machen. Wenn man es erst nach einem Jahr so macht, ist der Tanz längst getanzt und du hast weder Gewicht noch die Mittel, um noch etwas zu gewinnen.
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#16
(07-10-2010, 19:21)Exilierter schrieb: , denn die hat ja den ganzen Tag Zeit, sich mit dem Anwalt neue Klagen auszudenken.
Wohl war! Ganz interessant wird es, wenn man die gegnerische Fledermäusin bei der Rechtsanwaltskammer angeschissen hat.
Die entwickelt dann von ganz alleine eine, wie soll man sagen,...Abneigung gegen Dich. Big Grin Solche Anwältinnen, gar mit einem "Mediatoren" Titel gesegnet, beschweren sich dann auch noch bei Richterin deswegen.

Bei einer Akteneinsicht bei Gericht erkennt man dann allerdings ein "?" als Randnotiz. Big Grin

Man darf halt nicht vergessen, dass es zu viele Rechtsanwältinnen mit dem Fachgebiet "Familienrecht" gibt. Die sind froh, überhaupt ein Verfahren zu bekommen! Wink VKH wird meiner Erfahrung nach zu 95% für Mütter gewährt.
Egal, was die gerade mal wieder für ein Verfahren gegen den Vater anstrengen.

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#17
(07-10-2010, 20:27)blue schrieb: Ganz interessant wird es, wenn man die gegnerische Fledermäusin bei der Rechtsanwaltskammer angeschissen hat.

Meine gegnerische Anwältin hat sich so ins Zeug gelegt, wie meine fiktiven 3.400,- € Nettoeinkommen (real 2.900,- €) aufgeteilt werden, dass zum Schluss ein überraschendes Ergebnis kam: kein Unterhalt! Ich empfinde das heute noch als eine tiefe Befriedigung meiner niederen Bedürfnisse. Das Hauptverfahren war auch extrem kurz: Bevor es überhaupt terminiert wurde, war ich schon weg.

In diesem Sinne mache ich mir heute einen schönen Abend Big Grin

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#18
Ok, liebe Gemeinde.
Ich sehe schon, ihr schätzt die Chancen eher moderat ein.

Was ich überaus bemerkenswert finde, ist die Tatsache, dass ihr alle - trotz der eher allgemein gehaltenen Informationen von mir - einige Sachverhalte richtig benennt, die ich nie genannt habe.
Woher wisst ihr, dass es eine Richterin ist? Warum ist bekannt, dass die "gegnerische Fledermäusin" auch als Mediatorin beglückt? Es wird mir langsam unheimlich mit euch.

Nicht auszudenken, wenn sich alle anderen Voraussagungen auch noch bewahrheiten sollten.

Doch dazu noch einige mildernde Umstände: Es gibt einen Ehevertrag. Gütertrennung, nachehelicher Unterhalt gegenseitig ausgeschlossen, Versorgungsausgleich modifiziert.
Aber selbst damit, sind die Köstlichkeiten, die unser Familienrecht für Unterhaltszahler bereithält, immer noch schwer im Magen liegend.

@alle: Eine Seite, die Gold wert ist. Großer Respekt.

Auch wenn der Tanz schon getanzt sein sollte, noch habe ich die Mittel um ein wenig mitzutanzen. Besser spät als nie..

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#19
(07-10-2010, 21:32)Griminalpolidei schrieb: Es wird mir langsam unheimlich mit euch.
Tongue
Hier lungern einfach Leute rum, die ähnlichen Mist bereits hinter sich haben, und einfach nur ihre eigenen Erfahrungen mitteilen.
Smile

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#20
Die Dinge laufen sehr oft nach Schema F ab, die Möblierung mit Richterinnen und typischem Exenverhalten ist ebenfalls gleich. Deshalb lässt sich so etwas wie die Trennungsfaq schreiben, die ja auch mit schematisierten Vorgängen operiert.

Man kriegt dann auch aus den Zwischentönen viel raus, alles schon erlebt, alles schon mal dagewesen....
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#21
Ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, aber wie alt sind Deine Kinder und welches Verhältnis haben sie zu Dir???

Warum diskutieren wir immer über den Kindesunterhalt, Clausedingens hat auch geschrieben "Angriff ist die Bester Verteidigung ..."

Lass Dich nicht unterkriegen

PP
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#22
@ papaParis

Danke für deine lieben Wünsche.
Clausedingens hatte auch in einem anderen Punkt recht: Treibe deinen Feind niemals so weit in die Ecke, dass er nur noch um sich schlagen kann.
Meine Kiddies sind 11 und 12 Jahre alt, es ist ein inniges Verhältnis und ich darf sie zu fremdbestimmten Zeiten sehen. Sie kommen aber auch öfter mal heimlich vorbei..

Das ist vermutlich mehr, als sich viele hier zu träumen wagen.
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#23
Hallo liebe Gemeinde,

hier nun meine persönlichen Erfahrungen mit meiner Gerichtsverhandlung bzgl. Trennungs - und Kindesunterhalt:
Der Abänderungsantrag zur Reduzierung des titulierten KU ist entsprechend meines Vortrages durchgegangen. Die Jugendamtsurkunden, die nach Steuerklasse III berechnet wurden, hat die Richterin einkassiert. Ich habe mich entgegen einiger Empfehlungen auf einen gerichtlichen Vergleich eingelassen, der den (jetzt befristeten) KU in einer erträglichen Einkommensgruppe festschreibt. Sämtliche meiner Abzugspositionen wurden hierbei berücksichtigt.
TU bzw. nachehelicher Unterhalt sind vom Tisch.
Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses trägt die Gegenseite.

Mein Staranwalt musste während der Verhandlung wenig sagen, wenn die Richterin Fragen zu Sachverhalten hatte, wurde ich direkt befragt.
Selbst verbale Schlagabtausche mit der gegnerischen Anwältin und Starmediatorin wurden für mich wohlwollend von der Richterin kommentiert. Ich war gut vorbereitet, hatte sämtliche Unterlagen in 4 facher Kopie in meinen Ordnern dabei und konnte so auch einige abstruse Behauptungen ( " z.B. er hat zu spät überwiesen..") widerlegen.
Ohne jetzt näher ins Detail gehen zu wollen: Meine Befürchtungen vor diesem Gerichtstermin haben sich nicht bestätigt.

Meine EX erhält nun für die Kinder deutlich weniger als ich es Ihr vorher freiwillig angeboten habe. Es erfüllt mich mit einer großen Genugtuung, dass ich mich zu diesem Schritt durchgerungen habe. Zugegeben - wäre meine EX nicht auf die Idee einer Lohnpfändung gekommen - hätte ich mich vielleicht weiter über Gebühr ausnehmen lassen.
Jetzt wurde ihr schmerzhaft klargemacht, dass irgendwann mal Schluss ist!

Meinen Kindern kommt dieses auch zugute: Anstatt ihre Wellness-Reisen und den Fitness-Club des Ersatzpapas zu finanzieren, kann ich jetzt etwas mehr für die Kinder zurücklegen.

Die deutschen Unterhaltssätze sind zwar immer noch schwindelerregend hoch, die Köstlichkeiten, die unser Unterhaltsrecht für Zahlväter bereithält, bleiben wohl auch ungenießbar - doch eines habe aus meiner Verhandlung mitgenommen: Auch Väter brauchen sich nicht alles gefallen lassen!

Gruß an alle Väter und verantwortungsvolle Mütter..!







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#24
Gut, dass du es nun bis vor Gericht durchgezogen hat und gut, dass du deine Ziele erreicht hast. Gratulation. Du hattest grosses Glück mit der Richterin, eine Befristung lassen die normalerweise nicht zu. Dass es die Gegenseite getan hat (war ja ein Vergleich), zeigt dass Ex und Anwalt ziemlich verdattert waren. Übrig bleibt der schlechte Geschmack, noch mehr gezahlt zu haben als die ohnehin hohen Sätze, zwei Jahre ihre Wellness-Reisen und den Fitness-Club des Ersatzpapas. Sie wird auch in Zukunft noch mehr als genug aufs Konto geschwemmt bekommen. Aber vor der nächsten Pfändung und den nächsten Forderungen wird sie vielleicht kurz nachdenken, darin liegt vielleicht der eigentliche Gewinn des Verfahrens.
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#25
(05-02-2011, 14:30)Griminalpolidei schrieb: TU bzw. nachehelicher Unterhalt sind vom Tisch.
Erstmal Glückwunsch! Mit dieser Richterin hast Du wirklich großes Glück gehabt. Mich würde interessieren, warum EU vom Tisch ist? Wie wurde das vom Gericht begründet?
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