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Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten
#8
Danke für die Antworten.

Das Prinzip hab ich jetzt verstanden.
Das einzige: Die Anrechnung des Erwerbseinkommens (ab Jahr 2) ist aktuell kein Grundsatz und wird dann - wenn ich Euch richtig verstehe - ggf. vom Gericht entschieden. [Einigung mit der Ex halte ich für unwahrscheinlich. Aber die Hoffnung stirbt zu letzt.]

Und da wir gerade so nett plaudern: Ganz am Anfang wollten wir noch ein Kind. Dann stellte sich heraus, dass es nicht geht (mit allem, was dazugehört). Dann habe ich mich aufgrund der ganzen Beziehungskiste dagegen entschieden. Jetzt ist "ein Kind" auf der Welt...
Doof gelaufen...

ps: Die anderen Beiträge schau ich mir auch an. Bin aber noch nicht überall durch. Aber alles hilfreich.
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RE: Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - von k. Laschnikof - 26-10-2010, 15:26

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