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KU und Steuerschulden
#1
Moin Moin liebe Leute,

kurze Frage bezüglich KU(neuberechnung) und Steuerschulden:

Mit Scheidung in 2007 (1 Kind, ehelich jetzt 6 J) wurde nach ca 9 Monaten Ehe, 1 Jahr TU ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, dass BU mit €400/Monat und KU mit €196(135% - ich weiss - passt nicht aber war Richters Vorschlag und beide Parteien haben es so geschluckt) bis 12/2010 zu zahlen ist. Also nur noch 1 Mal BU :-)

Nun habe ich erhebliche Steuerschulden (ca 35K) ca hälftig vor Ehe und Geburt und der Rest während Trennung. Das FA pfändet seit gut einem Jahr nunmehr Gehalt und Konten und berücksichtigt dabei 2 Unerhaltspflichtige.

Da ich nun ab Jan 2011 nur noch KU trotz mittlerweile ALG II Bezug der Ex zahlen werde, stellt sich die Frage, ob ich die Pfändung des FA berücksichtigt bekomme. Mein Lohnzettel weisst ja das Netto nach Pfändung aus. Und hier soll natürlich NUR das zukünftige Netto berücksichtigt werden. Ab Januar ist dies geringer, da eine unterhaltsberechtigte Person nach 850 ZPO wegfällt.

Ich gehe davon aus, dass ich dann nur Zeile 1 nach DDT zu zahlen habe, oder irre ich mich?

Danke für eure Meinung!
JJC
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#2
Ku richtet sich ja, anders als der EU, nach der aktuellen Lebensituation.
Und diese umfasst ja auch die Pfändung.
Es wäre vielleicht schwierig unter DT1 zu kommen aber vor einer Höherstufung sollte dich die Pfändung eigentlich schützen.
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#3
(03-11-2010, 12:56)beppo schrieb: Ku richtet sich ja, anders als der EU, nach der aktuellen Lebensituation.
Und diese umfasst ja auch die Pfändung.
Es wäre vielleicht schwierig unter DT1 zu kommen aber vor einer Höherstufung sollte dich die Pfändung eigentlich schützen.

Servus Beppo,

danke für das schnelle Feedback und dann auch noch das, was ich hören wollte :-) Bin ich gar nicht gewohnt im Familienrecht.

Unter DDT1 wäre auch nicht meine Intension... zu viel Ärger mit Ämtern, Gerichten und RAs. Allerdings würde ich auch ohne Pfändung einer Höherstufung (da nur eine berechtigte Person) nicht zustimmen. Bei täglichem Umgang und 50-100% Ferienanteil insbesondere auch mit Halbschwester würde ich darauf pochen wollen, dass eben nicht um eine Zeile höhergestuft wird.

Was mich nur noch ein wenig beunruhigt sind die 135% aus dem Vergleich, welche mit (fälschicherweise) €196 KU niedergeschrieben sind.

Hier hat der Richter ohne Durchsicht meiner Unterlagen und Briefe/Einwände nach Bauchgefühl (weil Zeitdruck) entscheiden und Urteilen wollen - so hat er es mir wortwörtlich ins Gesicht gesagt bei der letzten Verhandlung.

Eigentlich sind die €196 ja nichtmal Mindesunterhalt gewesen... Dafür wurde der BU nach oben gemauschelt... so what, hatte ich wenigstens mehr von der Steuer abzusetzten. :-) Hat der Richter sich hier mit strafbar gemacht.... Anstiftung und Beihilfe zur Steuerverkürzung ;-) (rethorische Frage - Richter sind anders und dürfen das)

JJC
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