05-11-2010, 22:13
(05-11-2010, 21:35)blue schrieb: Wird eine positive Zusage der Einrichtung vor Gericht etwas bewirken können?
Das würde zumindest Behauptungen der Mutter erschüttern, es gäbe keine Betreuungsmöglichkeiten. Wenn sie vorträgt, diese Betreuungsmöglichkeiten wären minderwertig, so könnte man die Einrichtung damit konfrontieren, so dass sie widersprechen. Ich habs auch schon erlebt, dass aus der Verhandlung heraus in so einer Einrichtung mal eben angerufen wurde, um offene Punkte zu klären. Ging nicht zum Vorteil der Mutter aus.