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Einstufung in DT - wo?
#1
Auskunft eines Rechtsanwaltes:

Verzichtet die (Noch-) Ehefrau auf eigene Unterhaltsansprüche wird der Unterhaltsverpflichtete in der DT um 1 Stufe nach oben gestuft.

Beispiel:

Unterhaltspflichtiger verdient 2000 netto, wäre demnach in Stufe 3
und muss z.B. zahlen 309EUR für sein Kind.

Die Berechtigte Frau verzichtet auf jeglichen eigenen Unterhalt, würde der Pflichtige für seine Kinder in Stufe 4 gehoben und müsste nun zahlen 327EUR

Kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Grundlage für solch eine Höherstufung wäre - so es sie denn gibt? Ich lese sowas nicht aus der DT raus... Huh
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#2
Wieso meinst du, dass diese Passage:
Zitat:Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.
nicht greift?
Das ist doch Gang und Gäbe!

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#3
Eben - es geht nicht um den Bedarf des Empfängers sondern danach wie viel der Zahler abdrücken kann^^
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