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Anwalt wechseln - Kostet??
#1
Hallo,

mein Anwalt teilte mir telefonisch mit. Zitat "Sie kosten ein Haufen Zeit und dafür kommt zu wenig bei rum", "5 Mandanten wie Sie und ich würde meinen Job aufgeben".

Der hat also keine Lust mehr und wäre wohl sicher froh wenn ich mir jemand anderes suche. Das würde erklären warum es bei mir einfach nicht weiter geht.

Weis jemand, welche Kosten auch mich zukommen wenn ich mir einen "neuen" suche??

Aktuell laufen:
- Scheidung seit August 2009
- Antrag auf negative Festsetzung Unterhalt
- Gehaltspfändung

Gruß
Firefox
(der so langsam aus dem Fenster springt)


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#2
(11-12-2010, 22:32)firefox schrieb: mein Anwalt teilte mir telefonisch mit. Zitat "Sie kosten ein Haufen Zeit und dafür kommt zu wenig bei rum", "5 Mandanten wie Sie und ich würde meinen Job aufgeben".
Anwälte sind keine Freunde, sondern arbeiten für Geld. Wenn Du ihn nach Honorartabelle bezahlst und ihn dreimal pro Woche anrufst, hat er natürlich keine Lust mehr.

(11-12-2010, 22:32)firefox schrieb: ... Das würde erklären warum es bei mir einfach nicht weiter geht.
Den Rythmus gibt das Gericht vor. Du kannst ihn zwanzig mal anrufen - es bringt nur einfach nichts.

(11-12-2010, 22:32)firefox schrieb: Weis jemand, welche Kosten auch mich zukommen wenn ich mir einen "neuen" suche??
Die Gerichtsgebühren sind ja wohl bezahlt. Also müßtest Du nur die Gebühren für Deinen neuen Anwalt entrichten - das gleiche, was Du für deinen jetzigen auch bezahlt hast (ohne Gerichtsgebühren).

Ich würde meinen, daß ein Anwaltswechsel nichts bringt. Laß ihn machen und ggf. schicke ihm neue Unterlagen einfach per Einschreiben. Jeder andere Anwalt ist bei so einer Sache ebenso wenig motiviert.
https://t.me/GenderFukc
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#3
Zitat:"Sie kosten ein Haufen Zeit und dafür kommt zu wenig bei rum"

Ist doch keine Seltenheit bei Anwälten.
Mandate sind ständig erwünscht, am Besten, wenn eine Rechtschutz-Versicherung geboten wird, aber wehe, ein Mandant drückt aufs Tempo, ist auch noch Selbstzahler und die Gebührenordnung lässt einen engagierten Einsatz nicht zu.
Dass ein Mandant gerade in diesen Fällen auch gern Resultate sehen möchte oder zumindest erwartet, dass sein "Rechts"- Vertreter ihn auf dem Laufenden hält und dafür sorgt, dass Bewegung in der Sache bleibt, erschließt sich den Anwälten selten, denn sie haben ja das Mandat und das bingt leider nach Gebührenordnung nun einmal "nur" das Standard-Honorar und darin ist Sonderleistung nun einmal nicht enthalten.
Ich wette, dass dieser Anwalt bei entsprechender Sonder-Vergütungs-Vereinbarung Himmel und Hölle in Bewegung setzt, gern auch täglich drei Anrufe entgegennimmt und Kopien von Schriftsätzen fertigt, selbst wenn diese nicht notwendig sind.
Was man früher Jurisprudenz (man achte auf prudenz), nannte, ist heute einer Cashcow-Mentalität in vielen Fällen gewichen, es sei denn, man kann mit einer Vertretung deutschlandweiten und presserummel entfachenden Ruhm erlangen, der sich später zu viel Geld machen lässt.
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#4
Es kostet jedenfalls doppelte Anwaltsgebühren. Was der eine nicht zu Ende gebracht hat, darf er voll berechnen und was der andere weitermacht, berechnet er ebenfalls voll. Was will man auch anderes von Kriminellen erwarten, die es geschafft haben, zum Beruf mit Titel zu werden?
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#5
Moin moin Gemeinde,
@Feuerfuchs Big Grin

Na klar,Anwaltswechsel kostet !!
Ich habe das alles ausprobiert, bevor ich das Forum hier kennengelernt habe,
und habe jetzt den 4. Anwalt/Kanzlei.
Eins sei dir schon im Vorfeld nochmal ins Gedächtniss gerufen:
Wärest du eine Frau, hätte er die Beschwerden nicht, weil er leistungslosen Wohlstand generieren könnte wie viele seiner Kollegen die nichts anderes machen als FRAUEN anzunehmen. Er müsste nichts grossartiges unternehmen wie du sicherlich schon mitbekommen hast, sondern würde im vorbeigehen alles gewinnen.Unterstützt durch die Junta. Er müsste auch nicht wirklich sein Handwerk verstehen um etwas zu gewinnen, da es rundum Wohlfühlpakete für die ach so arme Alleinerziehende Mami gibt die nichts anderes sagen zu dir als:
Halts Maul, zahle und sei lieb,sonst kommst du in die Tonne.
Wie auch Terbeck schon anmerkte:Nur wenn du richtig bares auf den Tisch des Herrn packst kommt er in Bewegung,was nicht meinen soll das er was positives für dich rausholt.Viel Wind macht halt noch keinen Orkan.

Ich hoffe ich habe dir nicht zusätzlich noch den Tag versaut, wünsche dir aber weiter eine gute Hand und das dazugehörige gelingen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Tote Hund,berichtend aus einer unsäglichen Story, die ihn alles gekostet hat inklusive der Existenz.
Aber jetzt geht es mir besser Wink
a comment from my point of view
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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#6
Leute, merkt Euch Eines:
DER ANWALT GEWINNT IMM§R, auch wenn sein Mandant verliert !

Aber, man kann ja wohl inzwischen den Versuch unternehmen, mit einem Anwalt ein Festhororar zu vereinbaren. Wird zwar bei Scheidungen ungern akzeptiert, aber ist möglich.
Und dem bisherigen sollte man doch ggf. nachweisen können, dass er seinen anwaltlichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Dazu ggf. die Anwaltskammer einschalten und die Sachverhalte hieb- und stichfest darlegen.
Dann erst dem aufzukündigenden Mandat die Frage der bisherigen Gebühren stellen, weil "so wenig dabei herumkäme".
Anschließend eine Leistungsbewertung vornehmen und ggf. mit den Auskünften der Anwaltskammer unterlegen und ihm max, 500 Euro anbieten.

Zwar ist nicht gesichert, dass der neue Advocatus diaboli besser ist, aber man hat ja die Möglichkeit, ihm vor Mandatserteilung Zielvorgaben zu machen und -abhängig von dere Entscheidungsfreudigkeit der Gerichte- Fristen zu setzen.
Natürlich spielen heute die Gerichte den Anwälten mit ihrer "zügigen" Arbeit in die Hände, aber man sollte nicht akzeptieren, dass die Faulheit von Richtern den Anwälten zugute kommt bei der Gebührenschneiderei.

Wir selbst harren einer Entscheidung eines OLG darüber, ob die Familienrichteriin des kleinen Einmal-Eins kundig war bei der Festsetzung des Trennungsunterhaltes, denn sie hat drei Mal drei verschiedene Summen "ausgerechnet" und natürlich den Höchstbetrag festgelegt.
Den Widerspruch zum OLG haben wir Ende Febr. eingereicht und erhielten gestern Nachricht, dass man im Januar zu einem Gütetermin einlädt.
Man mag es ja nicht glauben, aber offenbar sind selbst die Richter am OLG nicht in der Lage, ein paar simple Berechnungen durchzuführen, sondern wollen wohl einen orientalischen Basar eröffnen.
Und der Anwalt ? Das wäre so üblich. Er will auch nicht mit mir mitfahren, sondern mit seinem eigenen PKW (gleicher Wohnort, gleicher Zielort).
So kann man auch seinen PKW auf Kosten des Mandanten finanzieren und die Reisezeit anpassen an den eigenen Finanzbedarf.

Es gibt leider keine wirklich passenden Bezeichnungen für diese Truppe in Schwarzkitteln.
Die Richter sind in Allem frei, ob Arbeitszeit oder Urteil, die Anwälte haben übergroße Hande, die sie gern aufhalten.
Und der Depp und Zahlmeister ist der dämliche Mann, der sich scheiden lässt.
Bei der Weiblichkeit ist das etwas anders geregelt. Verfahrenskostenhilfe ohne Probleme. Man lügt, dass sich die Balken biegen und die Richter wollen oder können die Sachverhalte nicht durchschauen und der Abzock-Strategie ein Ende setzen.
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#7
Ich habe meinem Anwalt heute einen Bonus angeboten. Wenn er die Scheidung bis Ende Feb. durch bringt, bekommt er 2.000 €. Mir scheint für den ist das nur ein Trinkgeld, weil darauf reagiert hat er schlicht weg gar nicht. Nach dem Motto für den Bonus lege ich mich nun nicht ins Zeug............. Seltsames Volk.

Gruß
Firefox
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#8
Anders herum würde ein Schuh draus.

Der jetzige Anwalt scheint ja von der Sorte der Aussitzer zu sein.
Ich würde raten, einen Qualifizierteren zu suchen,einen sog. Fachanwalt, der sich bereits einen Namen gemacht hat. Wird sicherlich zu finden sien.
Und dem derzeitigen Anwalt würde ich ob seiner Reaktion /hab ich nicht nötig/ den Stuhl vor die Tür stellen, wenn ein Besserer gefunden ist.
Dabei aber darauf achten, dass der Jetzige von sich aus das Mandat hinwirft, weil man ihm Fristen setzt (schriftlich) und sein bisheriges Arbeiten als erkennbar wenig erfolgreich darstellt. Ihm vorhalten, dass er wohl -gemäß seiner eigenen Aussage- an Ihrem Mandat nicht genug verdient und deshalb nicht zielorientiert zu arbeiten scheint.
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#9
Boah, ich habe mir eben mal angesehen was die Anwältin von meiner Frau so alles treibt.
Das ist eine feministische Frauenrechtlerin. Vorsitzende des Frauenhauses, Vorsitzende des Vereins zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder usw.

Kein Wunder engagiert die sich so. Der geht es nicht ums Geld.

Wie soll man mit so was klar kommen??

Gruß
Firefox



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#10
(14-12-2010, 23:10)firefox schrieb: Wie soll man mit so was klar kommen??
Komm runter!

Meine geliebte Gegenfledermäusin gehört "einem" Bund der Mediatorinnen an!
Tongue

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#11
Welchen Theorien diese "Schwarzkittel" folgen, ist etwa vergleichbar mit den ungezählten Glaubensvereinigungen in den USA oder in Afrika.
Da sind irgendwann vor X Jahren mal ein paar Thesen aufgestellt worden von irgendwelchen -aus heutiger Sicht- Spinnerinnen und Spinnern und dank des eifrigen Studiums der Fledermäusinnen werden diese Thesen auch heute noch als einzig wahre Glaubensrichtung gepflegt und eingebracht bzw. durchgesetzt.
Neuere Erkenntnisse und Erfahrungen werden nicht beachtet bzw. akzeptiert, denn, da man sich ja niemals irrt, kann das bislang Entschiedene ja nicht revidiert werden.
Und zudem müsste man als Gerichts-Fledermaus ja noch etwas hinzu- oder neu lernen. Das geht ja nun mal nicht, weil man ja einerseits so überlastet ist und andererseits ja auch zahlreichen Verpflichtungen und Hobbies nachzugehen hat.

Besonders aber will man sich ja auch nicht unnötiger Weise der Mühe unterziehen, etwas hinzuzulernen. Denn nichts ist einfacher als das bereits bislang Vorgebetete auch in den folgenden Terminen nachzubeten, oder besser gesagt, nachzuplappern.
Dazu muss man ja nur das bereits oft Vorgebetete wieder nachzuplappern.

Und da der Mann ja immer der Böse ist bzw. war, muss man ja vielfach nur die Namen und Daten austauschen. Der Rest ist ja bereits entschieden.
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