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Neues Bundeskinderschutzgesetz
#1
Der für mich wichtigste Punkt:

Eine Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger (wie zum Beispiel Ärzte oder
Psychologen) schafft Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen
an das Jugendamt. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des
Kindeswohls dürfen künftig Informationen an das Jugendamt weitergegeben
werden.


Dädäräää läßt grüßen! Big Grin

Der Rest:

http://www.bmfsfj.de/


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#2
Wenig verwunderlich. Das Fernmeldegeheimnis ist de facto aufgehoben, das Bankgeheimnis ist restlos beseitigt, an den Daten der Meldebehörden kann sich jeder bedienen ohne dass der Bürger etwas dagegen tun kann, die finanzielle Durchleuchtung von Unterhaltspflichtigen geht auf Knopfdruck, da ist die Aufhebung des Arztgeheimnisses nur ein kleiner Zwischenposten beim Gang der Dinge in diesem Land.
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#3
also ich find's richtig. wenn ein kind grün und blaugeschlagen ist, kriegt der arzt das doch meistens als erster zu sehen. wenn im gespräch mit den eltern zweifel bleiben ist der weg zum judendamt der konsequente nächste schritt. die sind halt - unabhängig von der qualität ihrer arbeit - dafür zuständig.
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#4
(15-12-2010, 10:39)expat schrieb: also ich find's richtig. wenn ein kind grün und blaugeschlagen ist, kriegt der arzt das doch meistens als erster zu sehen.

Wenn der Arzt zum "Komplizen" des Staates wird, werden die Eltern mit dem Kind nicht mehr zum Arzt gehen. Sei es noch so krank.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#5
(15-12-2010, 10:49)borni schrieb: Wenn der Arzt zum "Komplizen" des Staates wird, werden die Eltern mit dem Kind nicht mehr zum Arzt gehen.
Die Eltern könnten dem Kind ein Hakenkreuz auf den Arm malen und dann zu einem jüdischen Arzt gehen. Cool
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirts...rt-op.html

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