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Australien ist zum Vorbild geworden?
#1
Unter der Überschrift Familienrecht weltweit wird in der aktuellen Ausgabe von PAPA-YA (Nr.9) das Familienrecht Australiens als aktueller Maßstab vorgestellt.
Den Artikel verfasste Christoph Brandes (Dipl. Sozialarbeiter, Dozent, systemischer Berater).

Um Probleme mit den Urheberrechten zu vermeiden, beschränke ich mich auf die aktuelle Papierlage und beschränke mich darauf einige Begriffe hier zur Diskussion zustellen und die Zahlen in den Raum zu werfen.

Einer der maßgeblichen Initiatoren, die zu Reformen im australischen Familienrecht führten: Patrick Parkinson

Probleme:
1. Konflikte zwischen Mutter und Vater ("mütterliche Türverriegelung", "Türsteherfunktion von Müttern")
2. Verantwortlichkeiten in einer neuen Familie
3. Geografische Distanz
4. Entwertung und Entmutigung durch juristisches System

Kommissionsergebnisse:
1.Das optimale Modell, "Gleich viel Zeit mit beiden Eltern" (Wechselresidenzmodell)
2. Absage an das 80:20-Modell als Regelannahme (alle 2 Wochen plus hälftige Ferien), mit der Begründung, dass dies dem Kindeswohl nicht ausreichend diene.
3. Anwaltsverbot in familienrechtlichen Angelegenheiten.

Drei Fallgruppen:
Vereinbarte Prüfkriterien, wie
1. Kindesmissbrauch
2. häusliche Gewalt
3. Entfernung der elterlichen Wohnungen
4.Möglichkeiten der Eltern, das Kind auch unter der Woche zu betreuen
5. Kommunikationsfähigkeit der Eltern
6. Flexibilität der Elternteile
7. Auswirkungen der Betreuungsaufteilung auf das Kind

Es erfolgt die Zuordnung, wenn
1. Die Fragen nach Kindesmissbrauch und häuslicher Gewalt verneint werden, dann gemeinsame elterliche Sorge
2. alle Punkte positiv abgehakt, dann 50:50 Betreuung
3. min. ein Punkt mit ungünstiger Prognose, dann 80:20 plus 1-2 Tage unter der Woche Betreuungszeit (gezählt werden Übernachtungen, nicht Tage, damit Kinder in Alltag integriert werden)

Begleitend hierzu wurden Familienberatungszentren eingerichtet (eines pro 300.000 EW).
Die ersten 40 Zentren verbuchten in den ersten zwei Jahren 15.300 (begrenzt) staatlich subventionierte Schlichtungssitzungen.
Zeitgleich sank die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen um mindestens 18% (Kausalzusammenhang noch nicht hergestellt).
Ohne Familienberatung kein Gang zum Gericht möglich.

Unterhalt:
Es zählt nicht das Einkommen des Vaters, sondern das Ex-Familieneinkommen, zur Berechnung von Kindesunterhalt.
Zweistufiges Altersmodell (0-12, 13-17)
Berücksichtigung des jeweiligen Betreuungsaufwandes, was ganz nebenbei das Unwort "Umgang" aus dem Wortschatz verschwinden lässt.
Der Kindesunterhalt sinkt mit dem Maß an Betreuung um jeweils 25% (100%= alle 14 Tage Wochenende, 75%= plus hälfte der Ferien, 50%= plus 1 Tag/Woche ...), bis hin zur Parität der Betreuungsanteile und kein zahlbarer Kindesunterhalt.

Parkinson sieht nun "viel weniger Grund" sich durch das juristische System entwertet zu fühlen.

Christoph Brandes fallen zur möglichen Übertragung zwei Fragen ein (die ich weder in der Reihenfolge, noch so - unberechtigt provokativ - stellen würde):
1. Gibt es in der deutschen Bevölkerung ein Bedauern über die Abwesenheit von Vätern im Leben von Trennungskindern?
2. Treten Väterorganisationen in Deutschland überzeugend auf?

Und wer will, kann sich (diesbezüglich) an Christoph Brandes direkt wenden.

Ich werde es noch heute angehen Smile
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#2
Vielen Dank für Hinweis und Zusammenfassung.

Was deutlich herauskommt, ist die Richtung, in die reformfähige Länder gehen. Familiensachen aus den Gerichten herauszuhalten oder herauszubekommen ist so ein Trend, das Rezept dafür ist auch überall das gleiche: Vorschaltung obligatorischer aussergerichtlicher Einigungsinstanzen.

Ein anderer Trend ist die Verstärkung von Betreuungsmodellen, bei denen es keinen Betreuungs- und einen Umgangselternteil mehr gibt.

Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall ist eigentlich kein Trend mehr, sondern ein Trend der Vergangenheit, nur die allerletzten Nachzügler bleiben in diesem Punkt noch in der Steinzeit der Ent-Sorgung hängen oder stolpern vertrottelt über unbegreifliche Ausnahmen wie z.B. einem Trauschein der Eltern.

Beim Unterhalt ist die Entwicklung weniger von einem Trend geprägt. Berechnung nach Familieneinkommen wurde auch in Italien eingeführt, weitere Länder sind mir nicht bekannt.

Jedenfalls sind solche Beispiele unendlich wertvoll, um die Diskussion auch hierzulande voranzubringen. Allerdings wollen die Erfahrungen gut dokumentiert sein, sonst wird man in den Diskussionen nicht bestehen können, erfahrungsgemäss ist die Arroganz riesig, mit der deutsche Familienrechtler und die vom Status Quo profitierende Helferindustrie ihre Rückständigkeit verteidigen.
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