02-01-2011, 23:55
Titulieren bedeutet, dass du eine amtliche Urkunde unterschreibst, in der drinsteht, dass du dich verpflichtest, Unterhalt in Höhe von XYZ EUR jeden kommenden Monatsanfang zu zahlen. Und wenn du nicht zahlen kannst, dann wirst du sofort ohne weitere Warnung gepfändet. Diese Verpflichtung gilt bedingungslos: Ob du dabei pleite gehst, ob du arbeitslos wirst, ob das Kind gar nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, das alles interessiert nicht mehr. Titel ist Titel, auch wenn die Begründungen dafür wegfallen. Aber eigentlich steht das alles auch im Titulierungskapitel. Sorry, aber um es noch simpler zu formulieren, müsste man den Sachverhalt verfälschen.
Rechne jetzt mal dein bereinigtes Nettoeinkommen pro Monat aus. Ziehe 950 EUR Selbstbehalt ab. Welcher Betrag bleibt übrig? Das ist der Betrag, den du titulierst.
Rechne jetzt mal dein bereinigtes Nettoeinkommen pro Monat aus. Ziehe 950 EUR Selbstbehalt ab. Welcher Betrag bleibt übrig? Das ist der Betrag, den du titulierst.