03-01-2011, 20:56
Grundsätzlich würde mich interessieren, wer solche Unterhaltstitel mit Bsp. über 50, 100, oder... bereits hat erstellen lassen oder müssen.
DÜSSELDORFER TABELLE
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf ZWEI Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist NICHT IDENTISCH mit dem ZAHLBETRAG Dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen...
Bei einer größeren/ GERINGEREN Anzahl Unterhaltsberechtigter KÖNNEN Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in NIEDRIGERE/HÖHERE Gruppen angemessen sein...
Das JA ist wie ich meine in Sachen Unterhalt bereits aktiv unterwegs, wenn ich das denn richtig rausgelesen habe. Es geht also nicht mehr um eine WAHLFRAGE, sondern vielmehr ist die Mitteilung des JA eine klare AUFFORDERUNG zur Erstellung bzw. zum Unterschreiben einer selbigen. Und die versteckte Ankündigung des JA ist nichts weiter wie eine geschickt verpackte ANDROHUNG einer nötigenfalls Klage.
Im Übrigen hat @Jo-hn nur EINE Unterhaltsverpflichtung und das Jugendamt setzt ihn mit Sicherheit in mindestens die nächsthöhere Stufe. Seine Einkommensbescheide hat das JA ja bereits.
DÜSSELDORFER TABELLE
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf ZWEI Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist NICHT IDENTISCH mit dem ZAHLBETRAG Dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen...
Bei einer größeren/ GERINGEREN Anzahl Unterhaltsberechtigter KÖNNEN Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in NIEDRIGERE/HÖHERE Gruppen angemessen sein...
Das JA ist wie ich meine in Sachen Unterhalt bereits aktiv unterwegs, wenn ich das denn richtig rausgelesen habe. Es geht also nicht mehr um eine WAHLFRAGE, sondern vielmehr ist die Mitteilung des JA eine klare AUFFORDERUNG zur Erstellung bzw. zum Unterschreiben einer selbigen. Und die versteckte Ankündigung des JA ist nichts weiter wie eine geschickt verpackte ANDROHUNG einer nötigenfalls Klage.
Im Übrigen hat @Jo-hn nur EINE Unterhaltsverpflichtung und das Jugendamt setzt ihn mit Sicherheit in mindestens die nächsthöhere Stufe. Seine Einkommensbescheide hat das JA ja bereits.