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Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen
#47
Im Prinzip hast du dich ganz gut geschlagen! Der kleine Schönheitsfehler ist, dass du keinen Zeugen dabei hattest und nicht explizit hartnäckig angeboten hast hier und jetzt die 50.- zu titulieren ( z.B. für 2 Jahre wegen der "Rechtssicherheit"). Nachdem ich erst mit nem Vater gestern beim JA war - klingt mir die "Show" noch in den Ohren - es ist immer das gleiche Getrickse. Allerdings besteht die Gefahr, dass man das als Vater als "Verhandeln" wahrnimmt. Letztlich ist es dies jedoch nur zum kleinen Teil.

So wie du es schilderst, sehe ich drei Möglichkeiten:
1) Die Amtsschabracke ist bösartig - dann reicht sie jetzt einfach Klage ein.
2) Es kommt nochmal ein Schreiben mit dem Inhalt, man könne nicht weniger als Mindestunterhalt akzeptieren (Begründung ist dann z.B. Nebenjob wäre möglich, nicht Vollzeit, unter deinem Qualifikationsniveau, etc.) und setzt dir letzte Frist.
3) Es kommt wirklich zu einer Einigung auf ein zahlbares Maß. Dazu mußt du aber auf den Amtstypen zugehen - und erstmal schreiben dass du umgehend Termin zur Titulierung der 50 Ocken möchtest. Er wird sich nicht darum bemühen. Er wird vermtl. darauf bestehen, dass "zumindest in Höhe des UVG" gezahlt wird, damit der Staat fein raus ist.

Übrigens ist es in deinem Interesse eine Klärung schnell herbeizuführen - denn ggfs. müßtest du bei dem Einkommen umgehend einen H4 Antrag stellen (damit du den "Unterhalt mit dem anrechenbaren Einkommen "verrechnen" lassen kannst).

Ich mache mal ne Vergleichsrechnung, bei der ich annehme, dass deine Warmiete 400 Euro ist und von 1000 Einkomemn ausgehe:

a) Du titulierst 50.- Euro und bezahlst die. Es bleiben 950.- Euro. Nach Begleichung deiner Miete hast du noch 500.- zur Verfügung für dich und für den Umgang mit dem Kind.

b) Du titulierst 225.- Euro für zwei Jahre und bezahlst die UND beantragst sofort H4.

Vom Einkommen werden der gezahlte Unterhalt und der daraus errechnete Freibetrag von 260.- abgezogen. Verbleiben anrechenbar 515.- Euro.

Als Bedarf hast du:
+ 400.- Warmmiete
+ 359.- Regelsatz für dich
+ 57,33 anteiliger Regelsatz für Kind, wenn es angenommen 8 Tage im Monat bei dir verbringt)
+ xx,00 evtl. Fahrtkosten für Umgang
= 816,33 Gesamtbedarf
+ 260.- Freibetrag als Erwerbsanreiz

Dein tatsächliches Einkommen ist dann 1076.- Euro. Nach Begleichung deiner Miete hast du noch 676.- zur Verfügung für dich und für den Umgang mit dem Kind.

c) Übrigens: auch bei 50.- Euro Titel in Kombination mit H4 wäre dein tatsächliches Einkommen dann 1076 Euro.

(07-01-2011, 17:02)thegripp schrieb: Ich persönlich habe noch keinen Unterhaltstitel für Kinder zu Gesicht bekommen, in denen Summen unterhalb des Mindestunterhalts eingetragen stehen. Da es solche geben soll, passe ich hier mal und ziehe mir vorab erst mal alles über Mangelfall Unterhalt etc. rein.

Das ist zwar nicht die Standard-Form, aber http://tinyurl.com/10euronen
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen - von Shalom Aleichem - 03-01-2011, 18:53
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