08-08-2009, 15:27
Das neue FamFG kommt nächsten Monat, und die Medien laufen sich schon warm. Kein Wort über die Nachteile, es wird alles "gerechter."
Außerdem kann das Familiengericht bei Unterhaltsfragen von den Eheleuten fordern, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Sollten sie sich weigern, ist es berechtigt, entsprechende Auskünfte beim Arbeitgeber oder sogar beim Finanzamt einzuholen. Damit werden dem Familiengericht mehr Rechte eingeräumt, um eine gerechte Unterhaltsregelung treffen zu können.
http://www.morgenpost.de/familie/article...elfen.html
Sollte das Gericht einen Gutachter beauftragen, um eine Entscheidung beim Umgangsrecht zu fällen, muss der Richter den Umgang in der Übergangsphase regeln. Damit soll laut der Richterin gesichert werden, dass das betroffene Elternteil und das Kind sich unabhängig von der Verfahrensdauer sehen können und nicht entfremden.
http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht...49275.html
Außerdem kann das Familiengericht bei Unterhaltsfragen von den Eheleuten fordern, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Sollten sie sich weigern, ist es berechtigt, entsprechende Auskünfte beim Arbeitgeber oder sogar beim Finanzamt einzuholen. Damit werden dem Familiengericht mehr Rechte eingeräumt, um eine gerechte Unterhaltsregelung treffen zu können.
http://www.morgenpost.de/familie/article...elfen.html
Sollte das Gericht einen Gutachter beauftragen, um eine Entscheidung beim Umgangsrecht zu fällen, muss der Richter den Umgang in der Übergangsphase regeln. Damit soll laut der Richterin gesichert werden, dass das betroffene Elternteil und das Kind sich unabhängig von der Verfahrensdauer sehen können und nicht entfremden.
http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht...49275.html