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Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften
#1
Guten Tag,

ich habe folgendes bei der Stadt Bochum entdeckt - die Frage die sich anschließt ist, ob es tatsächlich so ist, daß bei Einrichtung einer Amtsvormundschaft die elterliche Sorge an das Amt übertragen wird. Dies würde ja bedeuten, daß ich mich in Sachen Umgang an das JA wenden muß, nicht an die Mutter, welche ja unfähig ist, die Rechte des Kindes wahrzunehmen..

http://www.bochum.de/C125708500379A31/vw...N917BOLDDE


Unter Amtsvormundschaft versteht man die Wahrnehmung der Aufgaben eines Vormunds durch die Behörde Jugendamt in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehenen Fällen. Sie tritt dort an die Stelle der elterlichen Sorge, wo Eltern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gehindert sind, die persönlichen oder vermögensrechtlichen Angelegenheiten ihrer Kinder zu vertreten.

Von daher dient die Amtsvormundschaft dem Minderjährigenschutz. Gleichzeitig ist sie damit auch Ausdruck des in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerten staatlichen Wächteramtes. Prinzipiell hat der Amtsvormund dieselben Aufgaben wie die Eltern:
Er muss für die Person und das Vermögen des Mündels sorgen (§ 1793 BGB).

Das Jugendamt überträgt die Ausübung dieser Aufgaben einzelnen seiner Mitarbeiter. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den gesetzlichen und den bestellten Amtsvormundschaften:

* Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt unmittelbar "kraft Gesetzes" ein, ohne dass es einer gerichtlichen Anordnung und Bestellung bedarf. Hauptfall der gesetzlichen Amtsvormundschaft in der Praxis ist die Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern, wenn die Mutter noch minderjährig und damit lediglich beschränkt geschäftsfähig ist (§ 1791 c BGB). Daneben gibt es noch die gesetzliche Vormundschaft im Adoptionsverfahren.

* Die bestellte Amtsvormundschaft (§ 1791 b BGB) wird durch eine Anordnung des Vormundschafts- oder Familiengerichts begründet. Sie kommt beispielsweise bei Entzug (§§ 1666 bis 1675 BGB) oder Ruhen der elterlichen Sorge (§§ 1673 bis 1675 BGB) in Betracht und zwar im Hinblick auf die Vertretung des Mündels in der Personen- und Vermögenssorge. Das Jugendamt soll hier zunehmend den im Kinder- und Jugendhilferecht begründeten Wechsel zum "Anwalt des Kindes" vollziehen.

Bei der Ergänzungspflegschaft werden dem Jugendamt nur Teile der elterlichen Sorge übertragen, zum Beispiel das Recht der Aufenthaltsbestimmung, die Gesundheits- und Vermögenssorge (§ 1909 BGB). Der Ergänzungspfleger nimmt also nur in den ihm übertragenen Wirkungskreisen die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen wahr. Die übrigen Bestandteile der elterlichen Sorge verbleiben bei den Eltern.

Amtsvormundschaft und Ergänzungspfleger unterstehen der gerichtlichen Aufsicht und müssen dem zuständigen Gericht regelmäßig über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mündel berichten.
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#2
Bei einer Amtsvormundschaft hat das Amt die Sorge, sehr einfach. Demzufolge sind auch Umgangsfragen mit dem Amtsvormund zu besprechen. Besteht für dein Kind eine Amtsvormundschaft?
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#3
Weiß ich nicht - also damals hat mir die Fruchtbarkeitsgöttin erklärt, daß Sie eine Amtsvormundschaft einrichten wird, damit Sie sich nicht um den Unterhalt kümmern muß und ich glaube so ein Schreiben habe ich damals auch gekriegt..also Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft..

Ich habe jetzt bei Wikipedia gelesen, daß 1998 die Amtspflegschaft durch die Beistandsschaft ersetzt wurde..abgesehen davon, daß ich davon nichts erfahren habe wie ich auch sonst nichts erfahren habe außer der Höhe des zu leistenden Barbetrags würde mich nur interessieren ob hier rechtlich irgendeine Relevanz besteht bezüglich der elterlichen Sorgeberechtigung der Mutter - schließlich ist sie ja unfähig sich um die finanziellen Belange des Kindes zu kümmern, wenn sie einen Amtspfleger/Beisteher/Bevormunder braucht.

Oder ist das nur wieder der alte Frust der bei mir hochsteigt jedesmal wenn ich verspottet werde, weil ich abends rechtzeitig aus der Fabrik muß um meinen Bus zu erwischen während der Rest der Belegschaft mit dem Auto kommt - die meisten verheiratet + mindestens ein Kind?

Und andererseits kann ich nicht einmal behaupten, daß ich irgendetwas schönes im Leben habe, da ich mich gemäß Amtsbelästiger überregional bewerben mußte um meinen mittlerweile total veralteten aber irgendwie dennoch gültigen Titel bedienen zu können und nun nicht einmal die Frucht meiner Armut erleben kann?

Amok ist was für agressive Menschen - Leute wie ich wünschen sich ins Koma..schonmal bemerkt daß das gleich geschrieben wird nur rückwärts gelesen? Lustig, ne?
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#4
die beistandschaft kümmert sich ausschliesslich um die vaterschaftsanerkennung und den unterhalt, alle anderen rechte verbleiben bei der mutter.

wenn die mutter sich für eine beistandschaft entscheidet, heisst das nicht automatisch, dass die unfähig ist, sich um die finanziellen belange zu kümmern.
es ist eher so, dass damit versucht werden soll, die persönlichen probleme der eltern nicht zusätzlich mit geldstreitigkeiten zu belasten, was sich grundsätzlich negativ auf die vater-mutter-beziehung auswirkt und die wahrscheinlichkeit somit erhöht ist, dass die kooperationsbereitschaft der eltern minimiert wird...

"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#5
Ja, danke - dachte nur, daß diese Amtspflegschaft die damals beantragt wurde irgendwie weitergreift..seltsam ist nur, daß hierbei auf die sowieso schon belastete Situation zwischen den Eltern acht gegeben wird, beim Selbstbehalt allerdings stößt man den Unglücklichen ins Verderben, damit er so richtig unfähig wird, seine Elternrolle wahrzunehmen.
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#6
ich will ja auch niemanden in schutz nehmen oder behaupten, dass bei universale gerechtigkeit herrscht...
aber ich finde es schon gut, wenn die finanzgeschichte über eine "im idealfall" neutrale behörde geht, die sich einfach nur an gesetzestexte hält, statt in die diskussion jedesmal die ganze beziehungsgeschichte einzubringen...

ich check den zusammenhang zwischen selbstbehalt und wahrnehmen der elterrolle nich Sad
bitte aufklären!!!
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#7
Seeelig, sobald der "Unglückliche in (finanzielle - Selbstbehalt...) Verderben gestossen wurde", kann er seine Elternrolle nicht mehr wahrnehmen, da er einfach keine Kohle mehr dafür hat. Das fängt bei Umgangs-/Reisekosten an, geht weiter über gemeinsame Unternehmungen über Klamotten, Urlaub, eigenes Zimmer,... Angel
Jetzt klarer, oder?
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#8
nicht wirklich...
ich kann den zusammenhang zwischen geld und sich zeit für das kind nehmen nicht sehen...
ich bin in meiner elternzeit auf 1050 netto gekommen für mich und kind und es ging...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#9
Der Staat hat seine schmierigen Finger aus dem Zivilrecht rauszuhalten und sich nicht als vermeintlicher Helfer für eine bestimmte Partei anzuschleimen. Ich krieg ja auch keinen staatlichen Beistand, wenn mich der übermächtige böse Arbeitgeber niedermacht und ich deswegen Information über Rechtslagen und rechtliche Schritte benötige.

Wer Rechtsberatung oder Tips braucht, kann sich das auch selbst holen und soll dafür das bezahlen was jeder andere auch muss. Und wenn kein Geld da ist, kriegt er einen Beratungsschein und Beratungshilfe. Und wenn das immer noch nicht ausreicht, muss den deutschen Juristen ein derart schmerzhafter Tritt in den Hintern gepfeffert werden, dass sie dieses Recht schleunigst so gestalten, damit man es ohne Anwalt versteht. In anderen Ländern klappt das auch, wenn es hier nicht klappt, dann ist das kein Schicksal, sondern ein Beweis für die grenzenlose Geldgier und Unfähigkeit der deutschen Rechtspflege. Raus mit dem Müll. Sofort.
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#10
@p:
du willst im erst, dass die unterhalt-geschichte zwischen ex und ex abgefrühstückt wird oder dann eben vor gericht?
die partei ist in dem fall das kind und von daher halte ich es für vertretbar, denn das kind ist ja bei der sache immer die einzige partei, die von beiden elternteilen am schnellsten das mitspracherecht verweigert bekommt...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#11
Wenn sich der Staat unbedingt einmischt und Konflikte schüren will, dann gefälligst nicht so, dass es zu einem Ungleichgewicht führt. Dann hat er beiden Seiten einen Beistand beizustellen. Das Kind ist vorgeschoben, seine Rechte nimmt es sowieso nicht selbst wahr, sondern der Elternteil, bei dem es überwiegend lebt.

Vorzuziehen ist jedoch das Prinzip, sich selbst zu einigen. Auch und gerade bei Unterhaltszahlungen.
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#12
der staat
1) vertritt das interesse des kindes (finazielle sicherheit)
2) verhindert eigenen schaden (da er ja ansonstan aufkommen muss)

es wird also ausschliesslich dem kind beigestanden (so die idee).

ich kann das gefühlte unrecht eines jeden unterhaltspflichtigen nachvollziehen, aber denke eben, dass viel davon gefühltes unrecht ist (die blöde sch*** bekommt jetzt auch noch unterstützung vom staat, wie sie mich fertig machen kann...)
is aber auf der beziehungsebene, der hauptteil des ärgers...

was mich auch nervt, ist wie oft ich hier dieses titel-zeug lese (kenn mich gott sei dank noch immer nicht damit aus).
hier scheint aus amtsbequemlichkeit missbrauch betrieben zu werden.
an der stelle kann ich allen ärger verstehen und würde hier auch gerne eine beratungspflicht seitens des amtes für den pflichtigen sehen!
in meiner heimatstadt ist es tatsächlich so, dass beide parteien beratungsanspruch haben - in einer familienberatungsstelle der stadt - und das wird auch so praktiziert...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#13
(17-01-2011, 16:16)seeelig schrieb: was mich auch nervt, ist wie oft ich hier dieses titel-zeug lese (kenn mich gott sei dank noch immer nicht damit aus).
hier scheint aus amtsbequemlichkeit missbrauch betrieben zu werden.
Genau! Steht ja auch in der ersten Zeile von http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel
Und diese Art von gegebenen Möglichkeiten verführen gerade zum Mißbrauch! Auch gehe ich jetzt mal ganz stumpf davon aus,
dass mich meine Kinder nicht verklagt hätten, sie hatten ja den KU regelmäßig bekommen. Hier muß man dann unterscheiden,
dass die Mutter im Namen der Kinder geklagt hatte!?
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#14
@wiener:
naja, wenn man sich darüber im klaren ist, dass es sich um ein subjektives ungerechtigkeitsempfinden handelt, kommt man sehr schnell zur erkenntnis, dass es der anderen seite mit seeeeehr hoher wahrscheinlichkeit genauso geht...
man stellt fest, scheisse, ich fühl mich absolut im recht und der/die andere aber auch, wie kann das sein???

solange man der felsenfesten überzeugung ist, man sei der einzige, der recht hat und als erklärtes ziel hat, die gegenseite von der eigenen wahrnehmung zu überzeugen, ist jede diskussion sinnlos...
man muss sich schon darüber im klaren sein, dass man zwar ein recht auf diese gefühle hat, sie aber niemals als grundlage bei entscheidungen rund ums kind dienen dürfen...
soweit meine kleine utopie Wink

@blue:
dem habe ich leider nichts hinzuzufügen ausser lob darüber, dass hier im forum eine aufklärung stattfindet...


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#15
(17-01-2011, 16:16)seeelig schrieb: der staat
1) vertritt das interesse des kindes (finazielle sicherheit)
2) verhindert eigenen schaden (da er ja ansonstan aufkommen muss)

es wird also ausschliesslich dem kind beigestanden (so die idee).

Eben nicht. Da das Kind beim Unterhalt vom überwiegend betreuenden Elternteil vertreten wird, kommt diese unterhaltsrechtliche Beratung und Geltendmachung nur diesem Elternteil zugute. Nur der ist auch Herr über die Beistandschaft, der andere nicht und das Kind nicht. Das Innenverhältnis zum Kind wird davon auch nicht berührt.

Ich nenn dir mal ein Beispiel: Der Pflichtige ist krank und pleite, der Richter stellt fest dass er nicht leistungsfähig ist, er somit auch nicht unterhaltspflichtig ist. Die Barunterhaltspflicht fällt also dem überwiegend betreuenden Elternteil zu. Auch für ihn gilt §1603 BGB. Würde der Beistand wirklich das Kind vertreten, dann müsste er jetzt Massnahmen gegen diesen Elternteil einleiten, damit der seinen Erwerbspflichten auch wirklich nachkommt. Passiert aber nicht, stattdessen wird die Kasse bedingungslos aufgemacht, Unterhaltsvorschuss und ggf. Sozialleistungen gezahlt.

Wenn deine beiden Punkte oben stimmen würden, dann wäre das keine Beistandschaft, sondern eine Art Unterhaltspfleger, so wie es Umgangs und Vermögenspflegschaften gibt. Die stehen rechtlich wirklich ausserhalb der beiden Eltern und beim Kind.
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#16
Beistand ist eine "spezielle Form" der gesetzlichen Vertretung. Geschaffen zum 01.07.98 (Kindschaftsrechtsreformgesetz).

...ist ne freiwillige Jugendhilfeleistung die nach SGB VIII "allen Müttern und allen Vätern minderjähriger Kinder seintes der Jugendämter angeboten WIRD. Formloser Antrag reicht. Antragsteller können sein

1. der allein sorgeberechtigte Elternteil,

oder

2. bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, bei dem das Kind LEBT.

Beistandschaft gibt es in Sachen Feststellung Vaterschaft und Unterhalt.

In Sachen Unterhalt und da Betreuungsunterhalt wird solche im Rahmen der Beistandschaft durch das JA zwar nicht geltend gemacht, aber es MUSS durch das JA darüber beraten werden. Und die ANSPRÜCHE auf BETREUUNGSUNTERHALT KÖNNEN ABER EBENFALLS durch die Urkundsperson bei JA BEURKUNDET werden.

Die Beistand endet wiederum durch Antrag UND wenn die gesetzlichen Voraussetzungen NICHT MEHR vorliegen. Und zwar durch persönliche Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers.

Somit ist klar. Ich als nichtsorgeberechtigter Vater kann also vom Gesetz her zu keiner Vertretung durch Beistand gelangen.

Und es wird bei Jugendamt sehr wohl auch über Betreuungsunterhalt beraten und ggf. sogar beurkundet. Nur geltend machen darf das JA diesen BU-Anspruch nicht.

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#17
(17-01-2011, 15:46)seeelig schrieb: nicht wirklich...
ich kann den zusammenhang zwischen geld und sich zeit für das kind nehmen nicht sehen...
ich bin in meiner elternzeit auf 1050 netto gekommen für mich und kind und es ging...

Stelle dir doch einfach vor du bekommst 1050 Euro netto Elterngeld, hiervon gehen ca. 450 Euro Miete ab, abzüglich Unterhalt in Höhe von 288 Euro. Den Rest darfst du dann behalten, weil du deinen Verpflichtungen so weit nachgekommen bist, also 312 Euro nur für dich allein und für die anderen Posten, die monatlich so abgehen von deinem Konto - sagen wir 100 Euro fix (Lebensversicherungen, Haftpflicht und so einen Käse kannst du noch extra draufrechnen) - somit bleiben dir unterm Strich 76 Euro weniger als dem Kind.

Das ist wieder sehr polemisch, aber die Realität - weil ihr beiden in einer Schicksalsgemeinschaft lebt, wirst du sicherlich von den 288 Euro des Kindes noch etwas brauchen um zum Beispiel Toilettenpapier oder das letzte Brot im Monat.

Mit einem titulierten Unterhalt geht das nicht, dir wird ein Betrag x zugemutet und die Zeit läuft..

..tic..tic..waschmachine kaputt, neue kaufen..Ratenkredit 25 Euro über drei Jahre..jetzt mußt du sogar schon deinen Einkauf der letzten Woche vom Geld des Kindes tätigen..tic..tic..zahn kaputt..50 Euro Tilgung im Monat oder der Zahnarzt macht die Krone nicht..du stellt auf Spaghettidiät um...tic..tic..tic..

So ergeht es einem titulierten Unterhaltszahler, wenn er arbeitslos wird..mitunter hat er Ratenkredite zu bedienen oder Medikamente zu bezahlen, Versicherungen und Verträge (Telefon, etc), die erst noch gekündigt werden müssen, aber Betrag x ist weg - den kannst du vergessen, ob du Schuh anhast oder nur Strümpf!

Stelle dir vor, du hast noch nie viel mehr gehabt, dann ist dein Sparbuch zu diesem Zeitpunkt eventuell auch nur mit einem symbolischen Talerchen bestückt und schon läuft dein Konto rot an..die drehen dir den Geldhahn zu bei der Bank, Dispo ist nicht und Betrag x geht zu deinem Wonneproppen wie in den goldenen Zeiten von Santa Margharita, deine Gläubiger werden nervös, erst wollen sie eine Mahngebühr von 5 Euro, das nächste Mal bereits 78,85 Euro, weil das Schreiben dann bereits von einem Anwalt kommt..nach zwei Monaten hast du bereits 400 Euro Schulden in der Welt und 586 Euro Unterhalt gezahlt..und das Jugendamt droht mit Zwangsvollstreckung und Pfändung und wirft dir vor du würdest dein Kind im Stich lassen wollen, such dir nen Job!

Hast du noch Geld für den Bus?
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#18
@ Shalom Aleichem:
ich hatte zu der zeit aus eben diesen gründen absolut keine kohle, denn ich habe mich weder durch bu noch ku sponsorn lassen. sprich, die miete hab ich gezahlt und den unterhalt an mich selber (an das kind), denn dem kleenen ist es ja schnurz, wer das zahlt, er braucht einfach windeln, essen, klamotten, kinderwagen, etc... ich hätte vielleicht auch arbeiten können (nach 14 monaten ging es auch nicht mehr anders), aber ich habe für mich entschieden, meinen sohn in der prägenden phase zu begleiten und mir das vom munde abzusparen.
vielleicht ist es für mich leichter, weil ich - im gegensatz zu dem was ich deiner geschichte entnehme - mit einem freundeskreis gesegnet bin, der mir gerne ein busticket gezahlt hätte, wenn ich darum gebeten hätte.
es geht hier immer um 3 leben. das des kindes, das des vaters und das der mutter. während vater und mutter frei sind ihre eigenen weichen zu stellen, ist das kind auf im idealfall beide, im schlechtesten fall einen der beiden angewiesen.
mein kind zu begleiten hängt für mich nicht von finaziellen mitteln ab, sondern dass ich mein eigenes leben so auf die reihe bekomme, dass ich meinem kind als begleiter zur verfügung stehen kann... das ist meine verantwortung als elternteil...
solange ich mir überlege wer alles schuld an dem schlamassel ist, kann ich weder mir ein gefühl von selbstwert geben, noch meinem kind zeigen, was eigenverantwortung und daraus resultierender selbstwert bedeuten...

das sollen keine vorwürfe sein!
ich kann es voll und ganz nachvollziehen, dass jemand vom leben (inkl. aktiver teilnehmer) gebrochen worden ist (u.a. dadurch, dass einem genommen wurde, was einem am nächsten steht) und erstmal selbst wieder alleine stehen muss.
aber dann muss man auch die courage haben zu sagen: ja, ne zeitlang war ich nicht da, ich konnte nicht, es lag an mir und meinem leben und jetzt bin ich wieder am start...

du kannst mich jetzt gerne stur nennen, aber ich sehe den zusammenhang zwischen geld und zeit fürs kind noch immer nicht.
ich sehe, dass es ungerecht ist und ich sehe, dass die vielzahl der foristen abgezockt wird, dass man daran zerbrechen kann...
aber das sind trotz allem die eigenen prioritäten, die man gesetzt hat...
sorry, aber meine lebenumstände zwingen mich nunmal dazu an den freien willen und "wenn man will, schafft man alles" zu glauben Wink



@ p:
wie immer fehlt mir dein fachwissen Wink
aber ich geh jetzt mal davon aus, dass bei der vermögenspflege irgendjemand das sagen über die finanzen des kindes hat. glaubst du, diese person würde nicht genau das selbe machen. nämlich sich vom vater holen was dem kind per gesetz zusteht? (jetzt mal aussen vor, ob die realisierung hier in deutschland fair ist oder nicht).
wenn diese person dann auch noch das einkaufen der kindersachen übernimmt und checkt, ob noch genug windeln da sind, die betreuung hälftig zahlt (ups, geld alle Wink) etc, weil die mutter das geld nicht in die finger bekommen soll...
wem wäre denn hier geholfen?

@thegripp
wie viel zu oft komme ich hier an den punkt, bei dem ich trennen muss zwischen der intention des gesetzes und der umsetzung von allzu menschlichen menschen...
ich verteidige hier ideen, die dem kind dienen sollen und auch können. den missbrauch verurteile ich ebenso und es hat schon seine gründe, warum ich diesen service nicht in anspruch nehme.
und nur weil die vermögenssorgende person als beratungsberechtigt drin steht, heisst es nicht, dass der plan ist, dass es dieser person zugute kommt...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#19
(17-01-2011, 15:48)p schrieb: Der Staat hat seine schmierigen Finger aus dem Zivilrecht rauszuhalten und sich nicht als vermeintlicher Helfer für eine bestimmte Partei anzuschleimen. Ich krieg ja auch keinen staatlichen Beistand, wenn mich der übermächtige böse Arbeitgeber niedermacht und ich deswegen Information über Rechtslagen und rechtliche Schritte benötige.

betriebsrat?
beratung für umme im interesse des arbeitnehmers initiiert durch den staat
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#20
(18-01-2011, 09:18)seeelig schrieb: glaubst du, diese person würde nicht genau das selbe machen. nämlich sich vom vater holen was dem kind per gesetz zusteht?

Nein, ein Unterhaltspfleger müsste gegen beide Eltern vorgehen. Verwechsle das nicht mit der Vermögenssorge, die von einem Vermögenspfleger ausgeübt werden kann. Die Geltendmachung von Unterhalt liegt nicht im gemeinsamen Sorgerecht - dafür gibt es extra eine in §1629 BGB formulierte Ausnahme: "Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, so kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen.".

Somit vertritt auch der Beistand nur den vertretungsberechtigten Obhutelternteil gegen den anderen Elternteil und nicht das Kind gegen beide Eltern. Das ist ein essentieller Unterschied.

Weisst du, es nervt mich einfach nur dass vom betrügerischen, arroganten Jugendamtsweibsstück über Ratgeber in allen Foren bis hin zu Richter alle Welt ungefragt heraustrompeten, dass es ja nur ums Kind ginge, dass der gerechte Beistand nur die Interessen des Kindes vertreten würde. Das tut er aber nicht, die Lügen des Staates haben sich verselbständigt und bestätigen sich selbst, jeder glaubt es. Damit ist auch der Job für die Beistände sicher und ihre Akzeptanz. Derselbe Trick wie immer, jeder definiert das Kindeswohl so, dass es seine eigenen Interessen dient.

Es gibt auch ganz andere Unterhaltssysteme, in denen grundsätzlich das Einkommen beider Eltern Grundlage des Unterhalts ist. Dort würde es sofort offensichtlich werden, wie einseitig eine Beistandschaft ein Ungleichgewicht herbeiführt. Bei uns ist das verdeckter und lässt sich nach aussen hin passender hindrehen.
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#21
da fehlen mir infos und erfahrungen.
ich würde schon erstmal davon ausgehen, dass geprüft wird, ob die mutter arbeiten könnte und sich da auch rechtfertigen muss.
klar, wenn man das nicht selber erlebt und nur mitbekommt, wie man selbst zur kasse gebeten wird, kommt man vielleicht nicht auf die idee.
und spätestens beim hartz4 antrag bin ich mir eigentlich sicher, dass mal intensiv nachgefragt wird, wie es denn mit der arbeitsbereitschaft aussieht...

ich sehe schon, dass die grätsche zwischen "den frauen mehr kinder einreden" und gleichzeitig steuern einkassieren zu nem ungleichgewicht führt, weil eben nur frau das kind austragen kann und der staat also jene mit sicherheit locken muss, während die herren der schöpfung nicht über diesen skill verfügen und somit weiterhin entgegen allen gleichstellungsansagen bei der diskussion als steuerzahler und kinderversorger betrachtet werden.

leider ist hier noch niemandem die perfekte lösung eingefallen und somit kann nichts anderes als ein ungleichgewicht herrschen, weil die welt nunmal nicht perfekt ist und staaten nunmal nichts anderes mehr sind als wirtschaftsunternehmen, die umsatz (steuern) brauchen und ressourcen (kinder) die nachproduziert werden müssen...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#22
(18-01-2011, 11:01)seeelig schrieb: leider ist hier noch niemandem die perfekte lösung eingefallen

Ein Einfall ist dafür gar nicht nötig. Das gesamte Zivilrecht ist Recht zwischen Zivilen (=Bürgern) und nirgends stellt der Staat irgendjemand eine Art Anwalt zur Verfügung, während der andere weder beraten noch unterstützt wird. Bis auf Jugendamtsbeistände. Die wurden 1998 nur deshalb eingeführt, die nun eigentlich arbeitslosen Amtsvormunde nicht auf der Strasse sitzen. Sowas gibts auch nirgend sonst in Europa.

Werft sie raus, damit ist der Gerechtigkeit am Besten gedient. Und wenn das nicht geht, tragt sie raus. Top-Anwärter auf Berufe, die das Land nicht braucht.
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#23
ich finde es eben nicht so leicht, vielleicht weil ich kein betroffener bin und hier eben wie oben beschrieben auch vorteile sehen kann (ich beschränke mich auf unterhalt):
* finanzen werden nicht mit dem elternkonflikt vermischt
* die finanzielle versorgung von kindern mit müttern, deren bildungsniveau deren vermögenssorgepotential einschränkt (puh, ist das noch politisch korrekt?) ist besser gewährleistet (denn wissen ist und bleibt macht und je unwissender die mutter/der vater, desto benachteiligter das kind)
* der schummelvorwurf wird reduziert (reduziert != weg Wink)

leider vergessen hier viele väter, dass es auch väter gibt, die mutter und kind so übel behandeln, wie es den meisten hier umgekehrt ging...
ich denke, das dieses ungleichgewicht gerichtet werden sollte und das leider auf kosten anderer geht... wieder die nicht vorhandene perfekte lösung...
gibt es irgendwelche infos darüber, wie streng der unterhalt von mütterm eingetrieben wird, wenn das kind beim vater ist???
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#24
(18-01-2011, 11:21)seeelig schrieb: leider vergessen hier viele väter, dass es auch väter gibt, die mutter und kind so übel behandeln, wie es den meisten hier umgekehrt ging...
In diesem Falle steht der Mutter eine Armada von staatlichen Hilfswilligen zur Verfügung.

Im umgekehrten Falle allerdings auch!

(18-01-2011, 11:21)seeelig schrieb: gibt es irgendwelche infos darüber, wie streng der unterhalt von mütterm eingetrieben wird, wenn das kind beim vater ist???
Darüber gibt zum Einen die Proksch-Studie Aufschluss, die ausweist, dass 90% der zahlungspflichtigen Väter zahlen aber nur 60% der Mütter.

Eher bezahlt ein AE-Vater noch EU an seine Ex, als dass er KU bekommt.
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#25
@beppo:
meine leidige erfahrung ist eigentlich, dass die staatlichen hilfswilligen erst dann auf der matte stehen, wenns eskaliert und/oder frau nur noch in buhuhuhu sätzen redet...
leider scheint es entweder die arme schwache auf sich selbst gestellte überlastete ae zu geben oder desinteresse.
von daher kann ich schon verstehen, dass man dann eben diese rolle einnimmt, wenn sie am zielführensten ist.
keine ahnung, was ich gemacht hätte, wenn ich vom typ her jemand wäre, der kein problem mit abhängigkeistverhältnissen hat...

is ja ähnlich im job:
http://sueddeutsche.de/karriere/fuehrung...-1.1047438
lässt sich sehr gut auf die jugendamt kooperation übertragen, nur dass man eben klein und hilflos statt motzig sein muss...

"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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