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Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften
#17
(17-01-2011, 15:46)seeelig schrieb: nicht wirklich...
ich kann den zusammenhang zwischen geld und sich zeit für das kind nehmen nicht sehen...
ich bin in meiner elternzeit auf 1050 netto gekommen für mich und kind und es ging...

Stelle dir doch einfach vor du bekommst 1050 Euro netto Elterngeld, hiervon gehen ca. 450 Euro Miete ab, abzüglich Unterhalt in Höhe von 288 Euro. Den Rest darfst du dann behalten, weil du deinen Verpflichtungen so weit nachgekommen bist, also 312 Euro nur für dich allein und für die anderen Posten, die monatlich so abgehen von deinem Konto - sagen wir 100 Euro fix (Lebensversicherungen, Haftpflicht und so einen Käse kannst du noch extra draufrechnen) - somit bleiben dir unterm Strich 76 Euro weniger als dem Kind.

Das ist wieder sehr polemisch, aber die Realität - weil ihr beiden in einer Schicksalsgemeinschaft lebt, wirst du sicherlich von den 288 Euro des Kindes noch etwas brauchen um zum Beispiel Toilettenpapier oder das letzte Brot im Monat.

Mit einem titulierten Unterhalt geht das nicht, dir wird ein Betrag x zugemutet und die Zeit läuft..

..tic..tic..waschmachine kaputt, neue kaufen..Ratenkredit 25 Euro über drei Jahre..jetzt mußt du sogar schon deinen Einkauf der letzten Woche vom Geld des Kindes tätigen..tic..tic..zahn kaputt..50 Euro Tilgung im Monat oder der Zahnarzt macht die Krone nicht..du stellt auf Spaghettidiät um...tic..tic..tic..

So ergeht es einem titulierten Unterhaltszahler, wenn er arbeitslos wird..mitunter hat er Ratenkredite zu bedienen oder Medikamente zu bezahlen, Versicherungen und Verträge (Telefon, etc), die erst noch gekündigt werden müssen, aber Betrag x ist weg - den kannst du vergessen, ob du Schuh anhast oder nur Strümpf!

Stelle dir vor, du hast noch nie viel mehr gehabt, dann ist dein Sparbuch zu diesem Zeitpunkt eventuell auch nur mit einem symbolischen Talerchen bestückt und schon läuft dein Konto rot an..die drehen dir den Geldhahn zu bei der Bank, Dispo ist nicht und Betrag x geht zu deinem Wonneproppen wie in den goldenen Zeiten von Santa Margharita, deine Gläubiger werden nervös, erst wollen sie eine Mahngebühr von 5 Euro, das nächste Mal bereits 78,85 Euro, weil das Schreiben dann bereits von einem Anwalt kommt..nach zwei Monaten hast du bereits 400 Euro Schulden in der Welt und 586 Euro Unterhalt gezahlt..und das Jugendamt droht mit Zwangsvollstreckung und Pfändung und wirft dir vor du würdest dein Kind im Stich lassen wollen, such dir nen Job!

Hast du noch Geld für den Bus?
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Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften - von Shalom Aleichem - 13-01-2011, 07:37
RE: Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften - von Shalom Aleichem - 13-01-2011, 20:07
RE: Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften - von Shalom Aleichem - 15-01-2011, 00:19
RE: Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften - von Shalom Aleichem - 17-01-2011, 20:39
RE: Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften - von blue - 17-01-2011, 17:26
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