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Fachpresse zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts, §1615l BGB
#1
Das Zeitschriften-Zentralorgan der deutschen Familienrechtsszene ist die Fachzeitschrift "Familienrechtszeitung" (nicht online lesbar). Daneben gibt es noch ein paar speziellere Blätter, aber in der FamRZ schreiben die meisten Richter, auf dieses Blatt wird am häufigsten referenziert.

Eine der grössten und folgenschwersten Veränderungen der letzten Unterhaltsrechtsreform war die Ausweitung des Unterhaltsanspruchs nicht ehelicher Mütter. In der allgemeinen Presse wurde das komplett unterschlagen und ignoriert. Das passte nicht ins Bild der Reform, wo ja immer nur über weniger Ansprüche gesäuselt wurde, eine so wie bei früheren Reformen bewusst erzeugte Hoffnung, die dann in der Praxis grundsätzlich ins Gegenteil umschlägt. Nicht so die Fachpresse, dort wurde eifrig über den erweiterten Betreuungsunterhalt geschrieben, jubiliert, beurteilt und Unterhaltsgelder im Voraus verteilt. Die Familienrechtszeitung brachte mehrere grosse Artikel (z.B. in Heft 2 und Heft 6/2008), richterverfasst und sehr ausführlich. Danach wurde einem schnell klar, wie die grundsätzliche Ausgestaltung und die Urteile zum Betreuungsunterhalt aussehen werden - und exakt so sahen sie dann auch aus.

Ein paar beleuchtende Punkte aus dieser Richterdenke und den Artikeln möchte ich herausgreifen. Der vorsitzende Richter des OLG Bremen, Wever, beschrieb auf zehn Seiten zum neuen §1615l bereits im März u.a. die ersten Tricks, die man in der Praxis anwenden könne um möglichst lange Unterhalt herauszuschinden: Die Darlegung- und Beweislast für eine Verlängerung über das dritte Lebensjahr hinaus liege zwar bei der Berechtigten, aber man müsse, solange das Kind noch nicht das achte Lebensjahr erreicht habe, die Anforderungen an diese Beweisführung abmildern. Bei den elternbezogenen Gründen für eine Verlängerung meint er, eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft sei ein Gradmesser für die Begründung eines Vertrauenstatbestandes und auch die Übernahme der gemeinsamen elterlichen Sorge. Mein Kommentar: So wird das Sorgerecht zum Unterhaltsbooster. Umgekehrt sollten Väter, denen das Sorgerecht verweigert wurde und die um Mütterunterhalt angegangen werden, auf diesen Punkt hinweisen. Wenn die Mutter aber kindbezogene Gründe vorweist, bringt das nichts.

Auch andere Fallkonstellationen führen zur Verlängerung. Zum Beispiel, wenn es sich richtig fett lohnt, den Vater kräftig auszunehmen: "...vertretbar wird es sein, besonders gute wirtschaftliche Verhältnisse im Rahmen der zu treffenden Billigkeitsentscheidung zu berücksichtigen". Ozapft is' das volle Fass, lasst es laufen und jubilieret! Aber: "Neu überdacht werden muss die Frage, ob der Vater (...) entgegenhalten kann, dass die Mutter ihm empfängnisverhütende Massnahmen vorgetäuscht hat". Nanü, ein Hauch der für mausetot und ganz unzulässig erklärten Schuldfrage beim Betreuungsunterhalt? Dann wäre Männern zu empfehlen, sich vor jedem Geschlechtsverkehr schriftlich bestätigen zu lassen, dass die Frau sich bereit erklärt hatte, wirksam für Verhütung zu sorgen.

Eine zeitliche Befristung wird abgelehnt: "...nur, wenn sich eine verlässliche Prognose für die Dauer des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzung treffen lässt. Dies wird meist dann nicht der Fall sein, wenn kindbezogene Gründe Anlass für die Verlängerung sind". Anders gesagt, man zwingt trotz der Beweispflicht der Mutter doch wieder die Väter, immer wieder von Neuem, der Rechtspflege Umsätze zu bescheren und Klagen auf Herabsetzung durchzuführen. Faktisch bedeutet das eine Beweislastumkehr und ein Ticket für unbegrenzten Unterhalt sowie jedesmal dicke Anwalts- und Gerichtskostenrechnungen, was freilich kein Jurist kritisieren wird sondern nur fett grinsend den Geldbeutel öffnet um abzukassieren - Geld, das eigentlich für Eltern und Kinder da sein müsste.

Wever führt dann eine lange Beispielrechnung vor. Papi mit 3000 EUR netto, zwei Kinder, Ex und Kindsmutter. Natürlich Mangelfall, egal wie sehr hin und hergerechnet wird. 3000 EUR ist ja nix, soll er sich mal anstrengen, der Drückeberger.

Wenn es der Mutter Vorteile einbringt, wird ihr Betreuungsunterhalt rechtlich so wie Ehegattenunterhalt einer Ehefrau behandelt, wenn es Nachteile einbringt dann so wie der vorteilhaftere Verwandtenunterhalt. So kann die Mutter einerseits "beweisen", dass sie wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, Unterhalt kassieren, dann aber doch arbeiten und diesen Arbeitslohn grösstenteils als überobligatorisch mit ihrem Unterhaltseinkommen einsacken (§1577 BGB). Auch der Selbstbehalt des nichtehelichen Vaters wurde auf das niedrige Niveau eines Geschiedenen abgesenkt. Jedoch: Im Gegensatz zu den Regelungen beim Ehegattenunterhalt haften die Erben beim Tod des Verpflichteten in voller Höhe unbeschränkt (§1615n BGB) für den Betreuungsunterhalt. Das führt zu der grotesken Situation, dass die Mutter weiter Unterhalt für sich verlangen kann, während das Kind mit dem Tod des Vaters keinen Unterhalt mehr bekommt (§1615 BGB), ja sogar der eigenen Mutter Unterhalt bezahlen muss! Nachteile für den verpflichteten Vater beim Betreuungsunterhalt bestehen auch bei Unterhaltsforderungen für die Vergangenheit, beim Anspruch eines betreuenden Vaters für die ersten acht Wochen nach der Geburt sowie gravierende Nachteile bei der steuerlichen Behandlung, nämlich Verweigerung des begrenzten Realsplittings.

Das Juristenpack hat es nun also schliesslich und endlich geschafft, nichteheliche Mütter besser zu stellen wie die mit Trauschein. Ganz konsequent im Sinne des Unterhaltsmaximierungsprinzips, bilden sie schliesslich in immer mehr Bundesländern die Mehrheit. Ganz zum Schluss, als letzten Satz spricht Wever schliesslich sehr vorsichtig formuliert von der "wünschenswerten Akzeptanz aller Betroffenen", weswegen man zurückhaltend sein solle. Wie nett, wenn man schon mit keinem Wort Väter erwähnt.

Richter Meier vom OLG Hamm, ein glühender Anhänger des "möglichst lange Unterhalt" beschreibt im anderen grossen Artikel in Heft 2/2008 erst einmal die historischen Verhältnisse: Bis 1970 hatte der Vater gemäss §1715 BGB Entbindungskosten und die Kosten für die ersten Wochen nach der Geburt zu zahlen. Ab 1970 mit dem "Nichtehelichengesetz" bekam sie ein volles Jahr Unterhalt. Hier begann, wie auch in allen anderen familienrechtlichen Änderungen der 1970er Jahre ein ganzes Bündel deutscher Sonderwege, Dinge die anderswo in Europa bis heute undenkbar sind. 1995 schliesslich wurden es in Deutschland drei Jahre, 1998 immer drei Jahre mit Verlängerungsoption und nun, 2008 eine de facto Verlängerung auf viele Jahre mehr. Wie gut, dass nun alles so gut ist.

Dann schreibt er, was eine Mutter seinem Senat für einen Tagesablauf vorgelegt hat:

[font=Courier]5:30 Aufstehen
6:15 Bereiten des Frühstücks
6:40 Wecken, Anziehen, Waschen der Kinder, gemeinsames Frühstück
7:30 Verbringen der Kinder zu Kindergarten und Schule
8:00 Beginn Arbeit
16:30 Ende Arbeit
17:00 Uhr Abholen der Kinder von Tageseinrichtungen
18:30 Beginn des Abendessens
20 Uhr Kinder zu Bett bringen
Dazwischen und danach: Einkäufe, Waschen, Bügeln, Putzen[/font]

Folge: Rund-um-die-Uhr Betreuung, die nicht Ausdruck eines antiquierten Familienbildes sei, sondern Faktum. Dem sei Rechnung zu tragen. Es würde auch nicht die Möglichkeit bestehen, diese Last mit dem anderen Elternteil zu teilen. Überforderungen, volle Erwerbstätigkeit unmöglich. Witzig finde ich, wie er ausblendet, dass genau das der Staat selber mit Nachdruck einfordert, wenn die liebe Mutter um Sozialleistungen anklopft.

Er legt sogar nach und benutzt dabei uralte feministisch induzierte Bilder von Vätern: "Dagegen träge den anderen Elternteil (zumeist den Mann) lediglich die Verpflichtung zur Zahlung von Barunterhalt für die Kinder. Er wäre in seiner Freizeitgestaltung nicht beeinträchtigt und könnte sich etwa einer neuen Partnerschaft zuwenden. Dafür blieben ihm, im Gegensatz zu dem betreuenden Elternteil, sowohl die zeitlichen Ressourcen als auch die finanziellen Mittel". Das darf natürlich nicht sein....

Der frühere Betreuungsunterhalt, europaweit bereits einzigartig hoch und lang, hat ihm viel zu geringes Niveau. Man dürfte ihn nicht zum Massstab nehmen, sondern für alle Kinder ein an ihrem Wohl orientiertes Mass an sozialer Absicherung sicherstellen. Aha! Das ist also die Aufgabe der Väter: Soziale Absicherung. Der Vater als Sozialamt, freilich mit wesentlich höheren und längeren Pflichten belegt wie sie ein Sozialamt je hätte. Anmerkung Schwab: Man dürfe das nicht mit dem Sozialrecht vergleichen, "da es nicht überzeugend erscheint, die äussersten Zumutungen die ein vom Bankrott bedrohtes Sozialsystem seinen Bürgern auferlegt, bevor sie öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen können, auf privatrechtlich begründete gemeinsame Elternverantwortung zu übertragen." Mit anderen Worten, solange es nur der Vater ist, dem die äussersten Zumutungen auferlegt werden, ist alles kein Problem. Das nenne ich doch mal ein offenes Wort zwischen all dem "Vater sein ist erfüllend und toll" und "wir tun so viel für die Familien" - Gesäusel der oberen Politikerinnen-Chargen.

Er kommt selber auf die Idee, dass daran etwas faul sei könnte und argumentiert gleich mal proaktiv nochmal dagegen. Die Mutter müsse Unterhalt bekommen. Wenn nämlich die Mutter keinen bekommt und Sozialgeld beantragt, wirke sich das unmittelbar auf die Lebenssituation des betroffenen Kindes aus. "Auch wenn es selbst Kindesunterhalt erhält, leitet es doch seinen sozialen Status von dem ihn betreuenden Elternteil ab. Selbst wenn es über einen gutverdienenden Vater verfügt, wird es nur auf Sozialhilfeniveau leben, wenn die ihn erziehende Mutter auf Sozialhilfe verwiesen ist." Aha, Herr Richter! Dann schlage ich doch vor, dass das Kind schleunigst zum Gutverdiener wechselt, sonst kann das Kindeswohl nicht gewahrt bleiben!

Mit dem Unterhalt ist es laut Herrn Maier aber nicht getan. Und auch die von der Politik angepriesene Kinderbetreuung dürfe nichts daran ändern, dass Mütter aus dem Vollen schöpfen sollten, im Gegenteil, damit lässt sich sogar noch mehr Geld fordern: "Der Paradigmenwechsel des geltenden Rechts, das die Fremdbetreuung der Kinder als Regelfall ansieht, dürfe eine Berücksichtigung der Betreuungskosten in dieser Weise nicht mehr als angemessen erscheinen lassen. Richtig erscheint vielmehr, die Betreuungskosten als regelmässigen Mehrbedarf des Kindes zu berücksichtigen". Damit würden diese Kosten auch im Mangelfall im ersten Rang stehen und gehen auf den niedrigeren Selbstbehalt des Vaters statt auf den höheren bei einem Anspruch der Mutter. OLG Richter Meiers Motto und Ziel: Rausbrechen, was nur irgend geht zugunsten der armen aufopferungsvollen schmerzensreichen Mütter.

Kurz und gut, dass die Mutter viele Jahre länger Unterhalt erhält "dürfte die Regel sein".

Gemeinsam ist allen diesen ellenlangen Aufsätzen und Ausführungen, dass die Belange und Sicht der Väter vollkommen ignoriert und ausgeblendet wird. Der Vater ist eine reine Zahlungsressource, die einfach zu funktionieren hat und fertig. An keiner Stelle spielt zum Beispiel eine Rolle, wie sehr sich der Vater in der Mitbetreuung des Kindes engagiert. Das wäre eigentlich ein gewichtiger Punkt bei eventuellen Unterhaltsansprüchen der Mutter, die ja vor allem wegen der angeblich so unglaublich aufwendigen Kinderbetreuung ihren Anspruch geltend machen kann. Überall wird ausserdem von gemeinsamen Lebensentscheidungen und dem Lebensmodell der Partner gesprochen. Das ist eine schmierige Juristenlüge, denn das ziehen sie nur bei Unterhaltsverlängerungen aus dem Hut. Was nämlich, wenn das Lebensmodell der Eltern die gemeinsame Betreuung der Kinder war? Würde dann die Mutter, die die Kinder aus eigenem Willen nach der Trennung völlig für sich vereinnahmt hat keinen Unterhalt erhalten, weil ja das vereinbarte Lebensmodell eine Rolle zu spielen hat? Natürlich nicht. Ihre Geiselnahme der Kinder wird von dieser Richterschaft unvermindert weiterhin und nun erst recht mit Unterhalt belohnt.

Auch Fragen nach Zumutbarkeit, nach Interessenausgleich, die von der Justiz an anderer Stelle immer als grosse, bunte Fahne herumgetragen wird fehlen völlig. Die Väter werden von der jetzigen Richtergeneration buchstäblich als fest eingemauerte Geldautomaten betrachtet, deren Belange so unwichtig sind, dass sie nicht einmal genannt, geschweige denn ansatzweise berücksichtigt werden.

Einmal mehr zeigt sich, dass die Rechtspflege nicht auf dem Argumentationsweg beeinflusst werden kann. Sie schwebt in einem ganz eigenen Raumschiff, hoch oben, sie hört nicht zu sondern fabriziert Recht aus eigenem Recht. Der einzige Weg, etwas zu verändern liegt in Sabotage, Zersetzung, Treibstoff entziehen, abstürzen lassen wer runterpurzelt. Wever ahnte den Pferdefuss selbst, als er von der strapazierten "Akzeptanz der Betroffenen" sprach. Die Betroffenen, das sind die Väter, denn Mütter haben noch nie die ständige Unterhaltsverlängerungen zu ihren Gunsten kritisiert, ganz im Gegenteil.
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#2
wenn Du erlaubst, würde ich das so ungekürzt auf meine Seite unter "Zeugungsstreik" bringen.

Dazu fällt einem nichts mehr ein ...
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#3
Und die Politiker wunderts, dass immer mehr Männer keine Kinder wollen.

Väter die lebenslangen Zahlesel, damit Exe nicht arbeiten muss

Zum Kotzen!
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#4
(19-11-2008, 13:33)Ralf G. schrieb: wenn Du erlaubst, würde ich das so ungekürzt auf meine Seite unter "Zeugungsstreik" bringen.

Ja, aber erst in ein paar Tagen. Ich hab das heute früh schnell einfach so hingeworfen, es sind noch Fehler drin, muss es nochmal durchgehen.
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#5
o.k. Smile
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#6
Ich hab schon lange die Suche nach einer vernuenftigen Lösung aufgegeben. Insbesondere jegliche Argumentation. Stattdessen Bestandssicherung und Fakten schaffen!
Was anderes kommt fuer mich nicht in Frage

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#7
deshalb gehe ich auch nicht mehr zum Gericht Tongue
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#8
Immer wieder denkt man, es kann keine Steigerung mehr geben und immer wieder muss man erkennen: Es geht doch!
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#9
Seit der Gründung dieses Staats gab es immer Steigerungen. Die nächste wird die FGG/ZPO-Reform sein. Das alles kommt nicht überraschend, auf den Familiengerichts- und Juristentagen schieben die Cliquen die Reformen schon Jahre vor ihrer tatsächlichen Umsetzung an. Die jüngsten Ideen haben wir hier schon diskutiert, auch da hatte ich stark den Eindruck eines Juristenraumschiffs.
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#10
eine sehr interessante recherche- p. - das duerfte fuer viele niederschmetternd sein. diese beruehmten 3 jahre waren nur ein joke der politiker fuer die oeffentlichkeit. mittlerweile hoert man nichts mehr davon.
mein gefuehl sagte mir damals: hau ab, denn du wirst niemals deine ruhe haben und es stimmt tatsaechlich. der mann muss permanent klagen und verbrennt seinen letzten cent fuer nichts.

deine zusammenfassung, p., ist perfekt.
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#11
Wenn ich mir den letzten Absatz des ersten Beitrags so ansehe, habe ich den Eindruck, als erlebe ich gerade die Geburtsstunde einer neuen RAF.

Läuft auch gerade im Kino.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#12
Im Gegensatz zu dem RAF-Schwachsinn ist jede Gewalt gegen Menschen abzulehnen. Vor allem auch die Gewalt, die Vätern und Kindern durch schreckliche Juristen angetan wird. Sabotage des beschriebenen Raumschiffs bedeutet vor allem eiserne Nichtakzeptanz. Nichts zahlen, nichts geben, nur belasten, ärgern, Kosten verursachen, die Regelungen pervertieren, ihrem Inhalt und Sinn zuwiderhandeln. Kurz und gut, ich fordere dazu auf, gemäss Grundgesetz Artikel 19 Abs. 4 und Artikel 20 Abs. 4 zu handeln. Ersteres ausschliesslich mitels Prozesskostenhilfe, letzteres mit allen Mitteln.
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#13
Die RAF war gegen den Staat, sie handelten illegal und waren damit nicht so gefährlich. Wenn Staatsorgane jedoch selber potentiell die Hälfte der Bevölkerung auf "legale" Weise verknechten wollen, dann wird´s ungemütlich. So langsam kann Papa hierzulande sich wie ein Schwarzer in Südafrika vor 20 Jahren fühlen. Die einen bekamen kostenlose Fensterplätze, die anderen zahlten für ihre miesen Plätze auch noch den Fahrpreis der anderen mit. Und der Staat konnte sagen: "Was wollt ihr Kritiker denn, bei uns dürfen doch alle mit dem Bus fahren".
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#14
Die meisten Fehler sind jetzt draussen, glaub ich. Wer will, kann den Text nun anderweitig weiterverwenden. Urheberlink ist mir egal, es geht mir immer um Sache und Fakten, wer es ausspricht ist unwichtig.
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#15
Parallelen zu einer gewaltbereiten Terrorgruppe vermag ich hier nicht zu erkennen.

Ich erkenne mich wieder in Michael Kohlhaas, der auch auf die Gerechtigkeit durch Gerichtsbarkeit vertraute, ruiniert wurde
und sich irgendwann umgedreht und gewehrt hat. Mit den Mitteln die ihm damals zur Verfuegung standen. Das war die Gewalt nachdem er alles andere probiert hatte.

Heutzutage ist das jedoch nicht notwendig.

Ich unterschreibe es auch: Sabotage des Systems, Querstellen, Zahlungen einstellen, aufklären. Dies ist eine sinnvolle Sache.

Ich bekomme nächste Woche ein Arbeitsvisum fuer zwei Jahre als Expat. Während der Zeit bin ich hier dann beweglich und legal. Danach hab ich dann einen neuen Pass (wie ich dazu komme, werde ich zu einem späteren Zeitpkt nachreichen) Alles legal natuerlich.

Die Interpretation von p zeigt deutlich die Aussichtslosigkeit, Machtlosigkeit des deutschen Buergers, nicht nur der Väter. Denn am Ende sind alle betroffen, auch diejenigen, die im Moment profitieren. Sogar die Kinder sind betroffen, heute deshalb ohne Elternhaus und morgen selbst Spielball als Elternteile von Kindern.

Al Bundy Deutscher im Exil
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#16
Ich hatte es schon im alten Trennungsfaqforum im Februar und März prophezeit.

Und wer dachte, das dies das Ende der Fahnenstange sei, weit gefehlt. Es wird noch schlimmer und das ist eine mathematische Gewissheit.

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit AUCH bei Betreuungsunterhalt wird kommen
Voller Kindergartenbeitrag muss vom Pflichtigen getragen werden
Pflichtiger wird Krankenkassenbeitrag der Mutter übernehmen müssen


Die Liste hatte ich schon mal geschrieben.

Hier in Spanien werden deutsche Männer und Väter mittlerweile als "arme Schweine" des eigenen Systems bezeichnet, wenn man es den Spaniern erklärt, was bei Euch abgeht!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#17
meine freundin sah gestern auch den film jagd auf rabeneltern und sie sagte spontan: die frauen leben ja im luxus und haben eine schöne wohnung. ja sagte ich, aber es ist immer noch zu wenig. wer das sieht muss sich ja fragen, wo denn da die bedürftigkeit ist.

@gleichgesinnter
es wird schlimmer werden, da bin ich mir sicher. die im ausland lebenden deutschen männer sind ihrer zeit voraus: die masse wird noch kommen. im moment sagt noch niemand laut, dass man bei einer scheidung auf jahre hinweg pleite ist und das gilt jedenfalls für 75 % der exmänner (meine schätzung)
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#18
Je größer der Druck wird, um so mehr wird sich jeder einzelne überlegen, welche Alternativen zur Verfügung stehen.

Was macht Deutschland denn, wenn nach und nach alle Ausgebeuteten das Land verlassen??

Ich habe gelesen, dass es in Zukunft leichter sein wird, eine andere Staatsangehörigkeit (EU) anzunehmen - und das nach einer Wartezeit von weit unter 10 Jahren.

Da wird sich ein großer Haufen Altpapier ansammeln - "Deutsche Pässe".
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#19
Ich habe gerade diesen Faden nochmal ausgebuddelt und bin dabei nochmal über diese Passage

"Richtig erscheint vielmehr, die Betreuungskosten als regelmässigen Mehrbedarf des Kindes zu berücksichtigen"

gestolpert!
Und siehe da! Genauso hat der BGH dann entschieden und es quasi zum Gestz erhoben.

Von wegen gewähltes Parlament. Nichts als Hinterzimmerstrippenzieherei.
Ich fange an, Zorro zu glauben.
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