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Kindergärten und Krippen
#2
Evtl. findest Du etwas in der "Satzung über den Betrieb und die Benutzung
der Kindergärten" in den städtischen Amtsblättern.

Dort steht häufig sowas wie: -Die Kinder sind regelmäßig zum Kindergarten zu bringen und pünktlich wieder abzuholen. Ist das Kind aus irgendeinem Grund am Besuch des Kindergartens gehindert, ist die Leiterin spätestens am darauffolgenden Tag zu benachrichtigen.-
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Nachrichten in diesem Thema
Kindergärten und Krippen - von Petrus - 05-02-2011, 12:36
RE: Kindergärten und Krippen - von blue - 05-02-2011, 13:03
RE: Kindergärten und Krippen - von Weia - 05-02-2011, 13:24
RE: Kindergärten und Krippen - von Dzombo - 05-02-2011, 13:25
RE: Kindergärten und Krippen - von p__ - 05-02-2011, 13:38

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