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Unterhalt / Anwalt !Eilt etwas!
#1
Hallo Gemeinde,
ich bin neu.

Ich versuche mal meine Geschichte kurz zu fassen, aber mit allen hoffentlich wichtiges Details.

Also, mein EX (nicht mit ihr verheiratet) hat nun Anfang 2010 eine Anwältin eingeschalten um den Unterhalt neu zu bestimmen und einen Titel zu erwirken, weil sich Prozesskostenbeihilfe habe will für eine andere Sache und daher mußte Sie wohl ihr Einkünfte angeben und das geht wohl nur mit einem Titel.

Ich sagte als erstes, warum können wir den Unterhalt nicht so ausrechnen wie wir es die anderen Jahre gemacht habe. Die Kinder (Twins) sind nun 11 Jahre alt.

Ich habe versucht mir ihr zu reden und alles so zu regeln. Aber nein, Sie sagte: Sie hat keine Lust sich mit den Sachen auseinander zusetzen und hat es einer Anwältin übergeben.

Nun gut, denke ich. Dann soll Sie eine Anwältin beauftragen, ist ja nicht mein Geld für die Anwältin.

Ich bekam ein Brief von der Anwältin, mit der Bitte die notwendigen Unterlagen einzureichen zwecks Berechnung. Ich ok, sammeln meine Gehaltsnachweise ein und mache ein Termin. Überreiche diese und denke, alles gut. Sie sagte, das Sie noch die Einkommensteuerrückzahlungbelege vom Finanzamt der letzten 3 Jahre braucht. Ich ok, schicke ich Ihnen zu.

Sie hat sich Zeit genohmen, alles gerechnet und ich denke, ok. Bekomme den Brief mit der Neufeststellung und der Bitte, beim Jugendamt ein Titel zu erstellen und ein Nachzahlung zu leisten, für die Monate Jan/Feb/März.

Ich hatte in der zwischenzeit bei der Arbeitsnehmenkammer ein Termin, ob das alles so rechtens ist etc. Ja vom Grundsatz her ja.

Habe alles auch gegen gerechnet und war auch den Meinung, ok das stimmt soweit.
Habe dann meine monatlichen Alimente erhöht. Dieses Hatte ich eh schon getan, als mein Ex sagte, das Sie ne Neufestellungen haben will.

Dann geht die Zeit ins Land und alle sind zufrieden.

Bis Anfang Feb 2011, als ich plötzlich und unerwartet ein Brief von der Anwältin bekommen habe, das ich die Rechnung in Höhe von ca.750,- begleichen soll. Ich. Häääää. Das ist doch nicht meine Anwälting. Also eine Email geschrieben, wieso ich den die Rechnung bezahlen soll, meine Ex ist doch Ihre Mandantin und das ich erstmal nix zahle und Sie mir doch bitte den Sachverhalt erklären soll. Antwort: SIe brauch mir nix zu erklären, weil Sie die Anwältin der gegnerischen Partei ist und ich bis Ende Feb Zeit habe, die Rechnung zu begleichen. Und außerdem habe ich mich ja geweigert die Berechnung zu erneuern.

Was natürlich nicht stimmt. Ich bin immer auf irgendwelche Forderungen, soweit ich diese für Gerechtfertig hielt, eingegangen.

Ich falle vom Glaube ab.

Streitwert sind 12 x KindesUnterhalt. Ich denke mir, das die Anwältin max. die Differenz zwischen den was ich schon vorher bezahlt habe und den neue als Streitwert berechnen dürfte.

So nun die Fragen:
1. Muß ich Ihre Anwältin zahlen ?
2. Ist der Streitwert überhaupt so richtig ?
3. Soll ich mir nun einen Anwalt nehmen und das Ganze eskalieren lassen, weil ich die Rechnung nicht bezahlen will ?

Ich hoffe, das mir jemand helfen kann. Ich weiß, das rechtsverbindliche Aussagen hier nicht machbar sind, aber wenigsten ein Schimmer, ob ich nun die Anwältin zahlen muß oder nicht.

Ich habe auch keien Lust mir einen Anwalt zunehmen und am Ende doch die Zeche zu zahlen oder sagt ihe, das kann nicht sein. Lass das von einem Anwalt klären.

Mein 2. großes Problem ist, das ich momentan in England bis Mitte April beruflich fest sitze und nicht einfach mal nach Feierabend zu einem Anwalt gehen kann.

Mit besten Dank für euere Hilfe und Unterstüzung.
Papa Marc
Väter sind doch das letzte!? Jedenfalls habe ich so das Gefühl, was die Rechtssprechung angeht und die Medien schreiben.
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#2
Komm erst mal runter und laß Dich nicht gleich von einem Anwaltschreiben den Abend versauen. Smile In erster Linie wollen die Dich verunsichern und Panik verbreiten. Das hat die Anwältin ja anscheinend bei Dir erreicht. Wink

Schreib einfach die Fakten. Hast Du regelmäßig KU bezahlt? Hast Du schon einen Titel unterschrieben. Evtl. beim Jugendamt?

Grundsätzlich hat Mutter ein Recht auf einen Titel. Steht in der FAQ!

Geht es jetzt in erster Linie um die Rechung der RAttin?
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#3
@Papamarc
Es heißt in Deutschen Landen nach wie vor, dass derjenige, der die Musik bestellt, sie auch zu bezahlen hat.
Wer also pünktlich seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen und dann auf Wunsch der Ex auch noch den Unterhalt erhöht hat, ist nichts schuldig geblieben.
Wenn die Anwältin also Geld wünscht, soll sie sich das von ihrer Mandantin holen, wie gesagt, wenn keine schuldhafte Verletzung der Unterhaltspflicht vorgelegen hat.

Falls das zu unsicher ist, würde ich vorschlagen, der Anwältin den Arbeitsaufenthalt in England zu melden und die Rückkehr nach Deutschland für Ende April avisieren und erst dann auf die Angelegenheit zuirück zu kommen. Früher ginge es leider nicht.

Ggf. aus reiner Vorsicht würde ich empfehlen, eine Arbeitgeberbestätigung zu organisieren, in der dieser Auslandsaufenthalt bestätigt wird.
Sollte die Anwältin dann noch versuchen zu klagen, kann man ihr Böswilligkeit unterstellen.
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#4
(17-02-2011, 20:46)blue schrieb: Komm erst mal runter und laß Dich nicht gleich von einem Anwaltschreiben den Abend versauen. Smile In erster Linie wollen die Dich verunsichern und Panik verbreiten. Das hat die Anwältin ja anscheinend bei Dir erreicht. Wink

Schreib einfach die Fakten. Hast Du regelmäßig KU bezahlt? Hast Du schon einen Titel unterschrieben. Evtl. beim Jugendamt?

Grundsätzlich hat Mutter ein Recht auf einen Titel. Steht in der FAQ!

Geht es jetzt in erster Linie um die Rechung der RAttin?

Ja, ich habe von ersten Tag regelmäßig Unterhalt gezahlt. Zuerst hat das meine Ex ausgerechnet und ich habe das nachgerechnet.

Den Titel habe ich Ihr auch nachdem Schreiben der Anwältin beschafft. Vorher wollte Sie nie einen haben und wir habe auch sonst nie wirklich Probleme gehabt diesbezüglich. Beim JU war ich deswegen und habe das gemacht.

Ich habe sogar mal ein Nrillenrechnung meine Tochter übernohmen, als diese die 2. geschrottet hatte.

Ja es geht in erster Linie um die Rechnung der RAin. Sind immerhin 750,- Euro, die ich auch nicht einfach mal so habe.
(17-02-2011, 20:51)Terbeck schrieb: @Papamarc
Es heißt in Deutschen Landen nach wie vor, dass derjenige, der die Musik bestellt, sie auch zu bezahlen hat.
Wer also pünktlich seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen und dann auf Wunsch der Ex auch noch den Unterhalt erhöht hat, ist nichts schuldig geblieben.
Wenn die Anwältin also Geld wünscht, soll sie sich das von ihrer Mandantin holen, wie gesagt, wenn keine schuldhafte Verletzung der Unterhaltspflicht vorgelegen hat.

Falls das zu unsicher ist, würde ich vorschlagen, der Anwältin den Arbeitsaufenthalt in England zu melden und die Rückkehr nach Deutschland für Ende April avisieren und erst dann auf die Angelegenheit zuirück zu kommen. Früher ginge es leider nicht.

Ggf. aus reiner Vorsicht würde ich empfehlen, eine Arbeitgeberbestätigung zu organisieren, in der dieser Auslandsaufenthalt bestätigt wird.
Sollte die Anwältin dann noch versuchen zu klagen, kann man ihr Böswilligkeit unterstellen.

Grundsätzlich hast du Recht. Ich bin aber alle 14Tage für WE zuhause, damit ich meine Kinder am WE haben kann und mit Ihnen meine Zeit verbringen kann. Bin also nicht dauerhaft in UK. Müsste mir also für einen Freitag frei nehmen und zum Anwalt gehen.

Ja das mit der Musik habe ich auch geglaubt.

Danke für die prompte Antwort :-)

Väter sind doch das letzte!? Jedenfalls habe ich so das Gefühl, was die Rechtssprechung angeht und die Medien schreiben.
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#5
"Sehr geehrte Frau RAtte,
eine Rechtsgrundlage für ihre Forderung ist nicht ersichtlich.
Wenden sie sich daher für die Begleichung ihrer Kostennote an ihre Auftraggeberin."
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#6
(17-02-2011, 22:00)PapaMarc schrieb: Den Titel habe ich Ihr auch nachdem Schreiben der Anwältin beschafft. Vorher wollte Sie nie einen haben und wir habe auch sonst nie wirklich Probleme gehabt diesbezüglich. Beim JU war ich deswegen und habe das gemacht.
Exclamation

Lehn Dich zurück und lies noch einmal, was @beppo geschrieben hat! Big Grin
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#7
@Terbeck...

Völliger Quatsch, dass der die Rechnung zahlt, der bestellt. Vielleicht in der Kneipe ist das so. Im deutschen Familienrecht zumindest zahlt meist der eben nicht Bestellende. Diese Frage müssen wir noch mal übenBig Grin

Aber egal. Darum geht`s hier jetzt eigentlich nicht. @PapaMarc soll für was bezahlen, was er nicht bestellt hat. Anwälte sind geldgierig. Das weiß fast jeder Erwachsene hier im Land, weil fast jeder schon irgendwie mal mit solchen Experten zu tun hatte. Die sind auch schnell mit Inkasso oder so. Übertroffen werden die nur noch vom Inkassobüro Igor & Viktor, die radikalste Eintreibungsmaschine in Sachen offener RechnungenCool

Wenn es also nur um diese Anwaltsrechnung geht, fragt er mal ganz höflich in der Rechnungsstelle an, welche Grundlage denn dafür vorliegt, dass er die Rechnung bekommt und nicht die ursächliche Auftraggeberin. Das kann er ja auch ganz entspannt von England aus tun, ohne gleich seinen gesamten aufenthaltstechnischen Wertegang preiszugeben.

Achja, ich habe nichts gegen Anwältinnen und Anwälte, außer A-Bomben, Maschinengewehre, das Übliche ebenAngry
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#8
(17-02-2011, 22:06)beppo schrieb: "Sehr geehrte Frau RAtte,
eine Rechtsgrundlage für ihre Forderung ist nicht ersichtlich.
Wenden sie sich daher für die Begleichung ihrer Kostennote an ihre Auftraggeberin."

Hallo Beppo,

so was in der Art hatte ich der RAin auch nach Ihrem ersten Brief geschrieben. Das ich das nicht verstehe und SIe sich doch bitte an Ihre Mandantin wenden möchte zur begleichung Ihrer Kostennote. Und Sie mir doch erläutern solle, warum ich die Rechnung begleichen solle bzw. wie diese sich zusammen setzt, zumal Sie mir mit keine Silbe erläutert hat, das Kosten auf mich zukommen könnten. Und ich keine Zahlungen leisten werde. Und somit dem ganzen widerspreche.

Ich möchte den genauen Wortlaut hier nicht veröffentlichen, weil wer weiß, wer mit liest.

Jedenfalls bekam ich einen 2. Brief, Sie bräuchte mir garnix zu Erläutern, das Sie die Anwältin der generischen Partei ist und ich gefälligst bis Ende Feb ihre Rechnung begleichen soll.

Dagegen habe ich erstmal noch nix gemacht/gesagt, weil das ist gerade 2 Tage her und ich mich nun erstmal schlau machen möchte.

Danke an alle für die schnellen Antworten.

Hilft und beruhigt doch ungemein.

Papa Marc
Väter sind doch das letzte!? Jedenfalls habe ich so das Gefühl, was die Rechtssprechung angeht und die Medien schreiben.
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#9
(17-02-2011, 23:06)PapaMarc schrieb: Dagegen habe ich erstmal noch nix gemacht/gesagt, ...
Und Du wirst auch nix machen!

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#10
nichts machen und nicht reagieren ist falsch. Es steht eine Forderung im Raum, nur die Frage ob sie berechtigt ist oder nicht ist zunächst zu stellen. Und dann folgt die Frage, wer die Forderung zu erfüllen hat.

Die Anwältin hat zweifelsfrei eine Leistung erbracht, beauftragt von der Kindesmutter. Grund waren Neuberechnung und Änderung der Unterhaltsleistung. Gespräche zwischen den beiden Parteien fanden entweder nicht statt, bzw führten zu keinem Ergebnis. Faktisch wissen es nur die beiden Parteien.
Von der Sache her hätte die Anspruchstellerin alle Unterlagen vom Anspruchsgegner einfordern können / sollen / dürfen. Dann hätte sie selbst ihre Forderung formulieren und stellen können. Der Anspruchsgegner hätte zahlen können in geforderter Höhe.
Dass sie, die Anspruchstellerin das nicht getan hat, kann man ihr als solches rechtlich nicht anlasten.
Die Kernfrage steht zwischen den Zeilen: Ist es nachweislich so gewesen, dass zwischen beiden Parteien ein Einigungsversuch stattgefunden hat? Und selbst wenn nicht, aufgrund der Komplexität eines solchen Themas ist rechtlicher Rat oftmals einfach notwendig - auch wenn das hier keiner so recht lesen mag.

Hier werden die Aussagen wohl auseinander gehen, was den genauen Ablauf zwischen den Parteien angeht.

Da die Anwältin die Anspruchstellerin unter dem Hintergrund vertreten hat, dass ein fehlgeschlagener Einigungsversuch vor ihrer Beauftragung stattgefunden hat, hat sie die Forderung gegen den Anspruchsgegner durchgesetzt - und zwar aussergerichtlich. Der Anspruchsgegner hat sich dem ... nennen wir es mal Vergleich... unterworfen und unterliegt somit auch einer Zahlungspflicht.

Ähnlich läuft es auch bei Gerichtsverfahren, ausgenommen Sozialgerichte und Arbeitsgerichte:
Es findet ein Verfahren statt, es gibt einen Verlierer. Der zahlt die Zeche.
Bei einem Vergleich folgt eine Kostenaufteilung. Der Fragesteller hätte z.B. eine eindeutige Klärung eben durch ein solches Gerichtsverfahren herbeiführen können und dann im Zweifel die Verfahrenskosten und die gesamten (teureren) Anwaltskosten des gegners sowie die eigenen Kosten tragen müssen.

Um jetzt ggf aus der Nummer herauszukommen, ist es entweder sinnig eine relativ kostengünstige Rechtsberatung einzuholen (vorher klären, was die kostet, oder bei der RSV anfragen !!) oder eben in den sauren Apfel zu beissen und die Rechnung begleichen. Ggf in Ratenzahlungen.

Fazit: Nicht reagieren wird teurer.



edit: In der ersten Rechnung steht ganz sicher was mit RVG 1234 oder so ähnlich, da wird die Kostennote aufgeschlüsselt. Diese Kostennoten kann man z.B. via google aufschlüsseln. Anspruch auf eine nachvollziehbare Rechnung besteht auf jeden Fall.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#11
@thegripp schreibt:
"Völliger Quatsch, dass der die Rechnung zahlt, der bestellt. Vielleicht in der Kneipe ist das so. Im deutschen Familienrecht zumindest zahlt meist der eben nicht Bestellende. Diese Frage müssen wir noch mal übenBig Grin "

Was bitte ist denn an der Aussage IM ZUSAMMENHANG MIT DER EINDEUTIGEN FRAGE von PapaMarc völliger Quatsch, und dann auch noch mit einem Grinsen?

Hat Papa Marc etwa die Anwältin beauftragt?
Ist er mit irgendetwas in Verzug?

Wenn jemand aus Lust an der Freude oder in diesem Falle wegen weibl. Unpässlichkeiten eine "Anwältin" aufsucht und diese BEAUFTRAGT, den Ex zu ärgern, ist die Dame doch wohl zweifelsfrei AUFTRAGGEBERIN und BESTELLERIN EINER ANWALTLICHEN AKTION.

Wenn diese Rechtsauffassung durch @thegripp widerlegt wird, werde ich es mir künftig zur Freude machen, meinen Anwalt mit allen nur denkbaren Mandaten zu beglücken, die dann der/die von mir Auserwählte zu finanzhieren hat.
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#12
@terbeck, lies einen Beitrag oben drüber. Hat sich wohl überschnitten.
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#13
(18-02-2011, 09:21)vorsichtiger schrieb: Hier werden die Aussagen wohl auseinander gehen, was den genauen Ablauf zwischen den Parteien angeht.
Das mag sein. Jedoch halte ich es für vorsätzliche Schikane, alle zwei Jahre zum Anwalt zu rennen, obwohl die Beratung beim JA kostenlos ist.

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#14
Gebe ich Dir recht, man kann aber niemanden zwingen zum JA zu gehen.
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#15
(18-02-2011, 11:17)vorsichtiger schrieb: Gebe ich Dir recht, man kann aber niemanden zwingen zum JA zu gehen.

Wenn eine kostenlose Klärung möglich ist, sollte man annehmen das die KM den Anwalt bezahlt. Nach §226 BGB ist es Schikane. Ein Recht in Anspruch zu nehmen (Anwalt beauftragen) ist unzulässig wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen (Anwaltskosten bezahlen zu sollen).

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#16
Der TO muss die Rechnung der RAttin nur bezahlen, wenn er ihren Auftritt veranlasst hat.

Das ist z.B. der Fall, wenn Mutti etwas fordert (z.B. Auskunft), er das verweigert und Mutti das dann von einem Anwalt fordern lässt und er es ihr dann gibt.

Es ist nicht der Fall, wenn Mutti sofort eine RAtte schickt, ohne es vorher selbst von ihm gefordert zu haben.

Wenn RAtte der Meinung ist, der erste Fall trifft zu, so möge sie das beweisen, wobei man der RAttin keinen Hinweis geben sollte, wie sie das tun könnte.
Der Rechnungsempfänger hat gar nichts zu beweisen.

Deswegen meinen obigen Textvorschlag.
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#17
was ihr da schreibt ist Theorie. Zwar schön, aber zwecklos. Die Dame wird behaupten, sie habe in den Gesprächen mehrfach um vollständige Auskunft gebeten, eine solche aber nicht bekommen. Ausserdem seien normale gespräche zwischen ihr und dem Kindsvater sowohl menschlich als auch aufgrund der Distanz weder möglich noch gewollt. In ihrer Not habe sie sich dann eben an einen Anwalt gewendet. Der Herr / die Dame vom Jugendamt klang ihrer Meinung nach schon sehr desinteressiert.

und nun?

Wie gesagt, Theorie und Praxis.
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#18
Über die Gebührenordnung wird erfreulicherweise nicht vom Familiengericht entschieden.

Wenn die RAttin nicht darlegt, warum der Gegner ihre Rechnung bezahlen soll, statt ihrer Mandantin, wird sie schwer haben.
Und wenn ihre "Beweise" nur aus der Behauptung von mündlichen Auseinandersetzungen und allgemeinen Hinweisen auf schlechte Erfahrungen mit dem Vater bestehen, erst recht.
Leicht wird das nur bei Leuten, die sich einschüchtern lassen.

Selbstverständlich darf sich die Mandantin in ihrer Not an eine Anwältin wenden. Nur nicht auf Kosten Dritter.
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#19
na denn, schickt ihn unter Kampfgebrüll in die Schlacht. Wenn er verliert werdet ihr ihm seine Kosten sicher durch Sammlungen ersetzen.

Also lautet ein Beschluß:
Daß der Mensch was lernen muß. -
Nicht allein das Abc
Bringt den Menschen in die Höh';
Nicht allein in Schreiben, Lesen
Übt sich ein vernünftig Wesen;
Nicht allein in Rechnungssachen
Soll der Mensch sich Mühe machen,
Sondern auch der Weisheit Lehren
Muß man mit Vergnügen hören.

aus: Max und Moritz Wink

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#20
Die RAttin meiner Ex hat mich bisher ca. 6-7 mal aufgefordert, ihr meine Nachweise zu schicken. So ungefähr einmal im Jahr, weil sich irgendein Furz geändert haben soll. Die Zeit, die sich darin bisher investiert hat, ist niemals vergütet worden. Und ihr könnt mir glauben, wenn die etwas Kohle für sich rausschlagen könnte, dann würde sie das mit Sicherheit machen!
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#21
(18-02-2011, 13:33)vorsichtiger schrieb: na denn, schickt ihn unter Kampfgebrüll in die Schlacht. Wenn er verliert werdet ihr ihm seine Kosten sicher durch Sammlungen ersetzen.

Hast du meinen Textvorschlag gelesen?
Wo steht was von, "in die Schlacht schicken?"

Wenn die RAttin ihre Forderung plausibel begründen kann, werde auch ich dem TO raten, die Rechnung zu bezahlen.
Wenn!

Ich rate ihm nur von vorauseilender Resignation ab.
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#22
ich habe Deinen Textvorschlag gelesen. Du meinen auch? Er soll Rechnung Nummer 1 mal anschauen, da steht ganz klar drin, was sie nach RVG berechnet. Und wenn er dann der Meinung ist, dass das alles nicht rechtens ist, oder er es nicht versteht, dann kann er eine Rechtsberatung einholen. Sowas gibts schon für wenig bis gar kein Geld. Anwalt, Internet, egal...

Aber sich hier über unvollständige Angaben und Infos über einen einseitig geschilderten Sachverhalt in die Haare zu bekommen ist nicht mein Ding. Er hat nun wenigstens 2 diametrale Möglichkeiten. Die Wahl des Weges ist seine eigene Sache.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#23
Ich kenne nicht die gesamte Vorgeschichte und so wie ich es verstanden habe, wurde bisher nur die Höhe der Forderung mit dem RVG begründet, nicht aber die Tatsache, warum er das bezahlen soll.

Wenn aus der bisherigen Korrespondenz hervorgeht, wodurch er ihren Aufwand veranlasst haben soll, so muss der TO das sicher nicht nochmal erfragen.
Wenn nicht, eben doch.

Und wenn das Ganze nicht eindeutig ist, so kann er ja deinem Rat folgen.
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#24
Ein Punkt ist der Streitwert. Hier lügt die Anwältin, schliesslich ist sehr einfach nachweisbar und unbestritten dass der Vater Unterhalt gezahlt hat. Der Streitwert kann sich nur nach der Differenz zum jetzt vereinbarten Unterhalt bemessen. Aber auch das ist nicht sauber, gestritten wurde nicht, wie das im Vorfeld lief sollte erst einmal unter die Lupe genommen werden. Die Mutter trifft sehr wohl eine Schadens- und Kostenminderungspflicht.

Es spielt keine Rolle, ob der Unterhalt vorher nicht tituliert war. Auch bei einer teilweise bezahlten Rechnung wäre der Streitwert die Differenz zu dem, was insgesamt gefordert wird, obwohl der bezahlte Teilbetrag noch nicht vollstreckbar war.
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#25
Guten Morgen alle zusammen,

esrtmal ganz recht herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten.

Ich entnehmen dem Ganzen, da ich in der Vergangehit immer anstandlos den KU bezahlt habe und auch bereit bin/war einen neu berechneten Unterhalt zuzahlen, kann man mir eigentlich nix vorwerfen. Also ich war nicht im Verzug.

Nun hat die KM ihrer Anwältin beauftragt, weil ich angeblich nicht bereit war, eine neu Berechnung zuzulasen bzw. ich mich nicht mir ihr hinsetzen wollte und es neu ausrechnen wollte.

Das ist ja nicht der Fall. Ich war und bin jederzeit bereit mich auf ein Gespräch einzulassen und auch ein neu brechneten KU zuzahlen, wenn ich diesen nachvollziehen kann.

Also könnte man sagen, die KM hat ihre RAin aus langeweile beauftragt bzw. sie hatte keine Lust sich mit mir hinzusetzen.

Ergo: Ich brauche die RAin nicht bezahlen, muß mir aber, um die rechtlich Seite anzusichern, ein RA für eine Rechtsberatung besorgen.

GUt, ich werde ien Termin bei meinem RA besorgen und ihm die Sachlage schildern.

Mal sehn, was der gute Mann dazu sagt.

Im schlimmsten Fall steht letztendlich Aussage gegen Aussage.
Ich, der sagt, ja ich war jederzeit bereit.
KM, die sagt, ich wollte nicht und habe mich geweigert.

Also wird das ganze evtl. vor Gericht gehen, wo dann ein Richter entscheidet, ob ich bereit war oder nicht. So wie ich den Rechtsstaat kenne, wird es ja mal um meine Galubwürdigkeit gehen und nicht um die Glaubwürdigkeit der KM.

Na dann will ich mal hoffen, das ich einen Richter finde, der das so sieht, wie es tatsächlich ist.

Ich hffe, das ich alle Fakten habe, die das ebenfalss belegen.

Wenn jemand noch etwas hat, bin ich immer dankbar für weiter Informationen.


Schönen Samstag noch alle zusammen,

Papa Marc
Väter sind doch das letzte!? Jedenfalls habe ich so das Gefühl, was die Rechtssprechung angeht und die Medien schreiben.
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