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RA Kindesmutter droht mit Zwangsvollstreckung für Unterhalt
#7
(19-02-2011, 00:13)Daniel.M schrieb: Familiengericht erlässt auf Antrag von RA Kindesmutter am 18.01.11 eine einstweilige Anordnung OHNE mündliche Verhandlung das ich ab Januar Summe X an Ehegattenunterhalt zu zahlen habe.

Ja, das sind die Nettigkeiten des neuen Verfahrensrechts, das uns Ministerin Zypries hinterlassen hat: Erst den Pflichtigen ohne Anhörung finanziell per Schnellgericht totschlagen und dann mal abwarten, ob sich noch was bewegt. Bis zur mündlichen Verhandlung wird es noch eine Weile dauern, so lange bist du der Pfändung ausgesetzt.

§ 765a ZPO gilt, aber damit umzugehen ist nicht einfach. Allerdings hast du nichts zu verlieren und am Vollstreckungsgericht brauchst du auch keinen Anwalt. Leider gilt hier auch §850d, der eine besonders radikale Vollstreckung gegen dich möglich macht. Hast du ein Einkommen, wie hoch soll der Ehegattenunterhalt sein?
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RE: RA Kindesmutter droht mit Zwangsvollstreckung für Unterhalt - von p__ - 19-02-2011, 10:45

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