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Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt?
#6
ob es gemeinsame Schulden sind steht nirgends, Freaky. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an.
Sie tritt nur in die Haftung bei ehegemeinsamen Schulden.
Ob "Doofheit" vorliegt oder Blindheit oder eine Mischung daraus mag dahingestellt bleiben.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt? - von vorsichtiger - 19-02-2011, 10:33
RE: Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt? - von Dzombo - 19-02-2011, 13:25

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