25-02-2011, 20:30
(25-02-2011, 20:24)Telepapi schrieb: Bitte? Sie hätte sich ja mindestens europaweit um eine gutbezahlte Stelle bemühen können oder ist das etwa zu viel verlangt? 20-30 Bewerbungen im Monat kann man da schon schreiben..und dann noch die falsche Eidesstattliche Erklärung]
Das Strafgericht darf keine fiktiven Einkünfte rechnen, sie muss mit den nackten Zahlen auskommen. Also das was im fraglichen Zeitraum real verfügbar war.
Die Staatsanwaltschaft muss das beweisen können.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.