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Mainpost: Ex-Frau zahlte keinen Unterhalt
#21
(25-02-2011, 20:34)Telepapi schrieb: StGB § 170
Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.]

Sie entzieht sich der gesetzlichen Unterhaltspflicht aber nur, wenn sie über Einkommen verfügt oder verfügen könnte, nur nicht will um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Und genau das muss die Staatsanwaltschaft nachweisen.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Mainpost: Ex-Frau zahlte keinen Unterhalt - von blue - 25-02-2011, 18:44
RE: Mainpost: Ex-Frau zahlte keinen Unterhalt - von karlma - 25-02-2011, 18:54
RE: Mainpost: Ex-Frau zahlte keinen Unterhalt - von blue - 25-02-2011, 19:25
RE: Mainpost: Ex-Frau zahlte keinen Unterhalt - von blue - 25-02-2011, 19:58
RE: Mainpost: Ex-Frau zahlte keinen Unterhalt - von Camper1955 - 25-02-2011, 20:43
RE: Mainpost: Ex-Frau zahlte keinen Unterhalt - von blue - 26-02-2011, 00:02

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