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Wann lohnt sich die 2. Instanz?
#1
Hallo,

ich habe eine heftige Niederlage beim Trennungsunterhalt erlitten Angry Ich kann bei Bedarf mehr Details zu der Sache posten, aber erstmals möchte ich grundsätzlich fragen: wann lohnt sich der Gang zum OLG? Gibt es da generelle irgendwelche Regeln oder Wahrscheinlichkeiten, unabhängig von der jeweiligen Sache? Stimmt es, das die meisten Anträge abgewiesen werden, weil "sich an der Sache nichts geändert hat" (soll heißen, die 1. Instanz muss schon recht haben)?

Unabhängig von der Erfolgsaussicht des Vorhaben ist es für mich auch die Frage der Kosten - ich muss leider alles selbst bezahlen Blush Entspricht der Streitwert für OLG dem "Urteilswert" der 1 Instanz? Kann es ungefähr stimmen, das wenn ich zu 15000€ verturteilt wurde, die 2. Instanz worst case mir ca. 5000 kosten wird?
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#2
(03-03-2011, 10:54)FreiHerr schrieb: wann lohnt sich der Gang zum OLG?
Kann man nicht allgemein beantworten. Da es bei Dir um TU ging, würde ich persönlich behaupten, dass die Chancen dort eher gering sind. Da müßte das AG-Urteil schon offensichtliche (Rechen)Fehler aufweisen.
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#3
Auch ich hatte gemeint bzw. gehofft, dass mein Gang zum OLG und die dortige Beschwerde gegen die vermeintlichen Rechenkünste der Richterin am Fam.Gericht Gehör, Verständnis und Korrektur erfahren würde.
Genau das Gegenteil war der Fall.
Diese "schwarzen Männer" glaubten sich noch intelligenter und die besseren Rechenkünstler zu sein.
Was die mir alles an außergew. Belastungen gestrichen haben ist nur noch zum K...... Weltfremde Figuren, die in ihrem Geisteskäfig leben, sich nicht vorstellen können, dass man in einigen ehem. Sowjetrepubliken und in so friedvollen Gegenden wie Afghanistan als Ausländer erhebliche Zuschläge auf den eigentlich lokalen Preisanspruch zu zahlen hat. Eine Cola kostet den Einheimischen 0,30 Euro, den Fremden aber 3,00 Euro.
In Termez essen zu gehen bedeutet drei Tage Durchfall. Kohletabletten in der Pharmacia für jemanden, der nicht Einheimisch aussieht, 7,50 Euro.
Für diese Beamten völlig unvorstellbar und reine Übertreibung mit der Absicht, die "Ärmste" doch nur um ihr Recht zu bringen.
Fehlte nur noch, dass man mir vorgeschlagen hätte, im Büro zu schlafen, damit keine Fahrtkosten entstehen und ich der "Ärmsten" doch damit helfen würde.
"Wenn Sie Ihrem Sohn doch schon freiwillig den von der Richterin am AG festgelegten, zwar lt. Ddf.Tabelle zu hoch angesetzten- Kindesunterhalt überwiesen haben, müssen Sie doch über Geldmittel verfügen, die wir nicht kennen".
Will man da über die Theke hüpfen, um solch einem Dackel eins überzubraten?
Ich habe daraus gelernt, dass es fast immer nur teuerer wird, wenn man die Oberbefrackten bemüht.
Und wenn man, so wie ich, keine RS-Versicherung für solche Fälle hat, überlegt man sich solche Schritte mehr als zwei Mal.
Denn der eigene Befrackte hält ja gern und willig seine Händchen auf und bedauert mit einem Achselzucken die Ignoranz der Oberrichter.
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#4
(03-03-2011, 10:54)FreiHerr schrieb: wann lohnt sich der Gang zum OLG?

Selten. Lass es, wenn dein Anwalt nicht wirklich gut ist und keine überzeugenden Gründe bringt, warum sich das lohnt. Meistens ist das OLG nur eine weiter Jubelrunde für die Juristen auf Kosten des Verpflichteten, der früher mal "Mensch" war.

Viel mehr lohnt es sich, ausserhalb des Gerichts Fakten zu schaffen.
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#5
(03-03-2011, 11:37)Terbeck schrieb: Und wenn man, so wie ich, keine RS-Versicherung für solche Fälle hat, ...
Eine RS-Versicherung für Unterhaltsklagen? Habe ich nocht nicht von gehört, dass es sowas gibt.

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#6
(03-03-2011, 11:45)blue schrieb: Eine RS-Versicherung für Unterhaltsklagen? Habe ich nocht nicht von gehört, dass es sowas gibt.

Viele zahlen wenigstens eine Erstberatung.
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#7
Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass das OLG etwas zum Besseren abändert. Es kann auch zu einer 'Verböserung' kommen, wenn sich die hart arbeitenden Herrschaften genervt fühlen oder das wichtige Golfspiel mit dem Amtsrichter nachmittags zu platzen droht.

Der Weg durch die Instanzen lohnt sich mE nur, wenn man verlieren will, um seine Sache dem BVerfG und dann dem EGMR vortragen zu können.
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#8
(03-03-2011, 11:47)Profiler schrieb: Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass das OLG etwas zum Besseren abändert.

Na ich bin ja mal gespannt, ob die Aussage auch für Frauen gilt...
Hab keine Lust, mir mein gutes Urteil vom AG abändern zu lassen.
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#9
Natürlich NICHT !Big Grin
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#10
Danke fürs Aufmuntern Confused
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#11
So kannst Du - schon am Boden - weniger tief fallen.
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#12
Der Sexismusgestank zieht durch alle Instanzen, deshalb verändern sich die Chancen für die Geschlechter nicht mehr, wenn man höher geht. Schliesslich war die Wahrscheinlichkeit für eine Väterbenachteiligung bereits am Amtsgericht hoch. Ich gehe nicht davon aus, dass davon am OLG ins Positive oder Negative abgewichen wird.
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#13
Danke, genau so ist es. Einer von vielen "Gekniffenen" bin auch ich, weil ich einfach an die Intelligenz höherer Instanzen geglaubt habe, nachdem die Fledermäusin am FamGer. mich nach meinem Empfinden schon gerupft hatte.
Denkste.
Korinthenkacker und Erbsenzähler, die sich gegenseitig noch mit tollen Vorschlägen zum Ausziehen des KV zu übertrumpfen suchten.
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#14
Danke an alle. Sieht schlecht aus :-(

Kann jemand etwas zu den Kosten schreiben? Entspricht der Streitwert für OLG dem "Urteilswert" der 1 Instanz?
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#15
Streitwert identisch, aber höhere Gebührensätze.
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#16
Bei mir hat sich die 2. Instanz gelohnt. Unterhalt für die UHN halbiert gegenüber Amtsgericht.
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#17
Wie eindeutig hat der Anwalt dazu geraten und wie fähig war der?
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#18
Anfängerin, hat zugeraten. Bzw. waren wir uns gleich einig darüber. Die Fehler waren zu offensichtlich.
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#19
Vergeßt es; eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus; und
im OLG eine Arroganz und im Urteil eine Aneinanderreihung von
Lügen der Richterin erleben müssen; ich rate ab
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#20
(03-03-2011, 18:05)karlma schrieb: Die Fehler waren zu offensichtlich.
Deswegen eine Etage höher gehen zu müssen ist an sich eine Armutserklärung an unsere AG- RobInnen!

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#21
Du hast leider recht; nur so schnell geht das nicht bei jedem.
Und es sollte auch eine Handlungsfähigkeit im Ausland
möglich sein um sofortige Maßnahmen ergreifen zu können;
ich hoffe es war gut beschrieben; denn wer jemandem anderen
die Existenz zerstört, darf später nicht jammern solten Dinge geschehen
die keiner wollte

Ich hätte nie geglaubt dass eine OLG-Richterin eine Verhandlung führt
und im schriftlichen Urteil derart lügt dass sich die Balken biegen; ich glaubte
in einer anderen Verhandlung gewesen zu sein. Man könnte in einer Diktatur
leben; wenn nicht alles so boshaft verlogen wäre
Während bei mir selbst Kontoauszüge bezweifelt wurden, konnte das Sozialamt
seine Behauptungen ohne Beweise darlegen.

Eigentlich war schon die erste Instanz unnötig
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#22
Kann jemand abschätzen was an Gerichts/Vollstreckungskosten bei 15 T€ Forderungsumme so alles zusammenkommt? Ich denke, es kommt zur Pfändung, erstmals "nur" Kontopfändung und Sachpfändung (das Auto ~6K€ könnte gepfändet werden).
Monatliche rückzahlung in Raten wird anscheinend abgelehnt.
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#23
http://bundesrecht.juris.de/gkg_2004/ind...E003500000
§34 ist ein Anhaltspunkt. Hinzu kommen die Anwaltsgebühren: http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/
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#24
Schwierige Frage ohne generelle Antwort. Das Kostenrisiko ist natürlich hoch. Andererseits kann dir das egal sein, wenn du bereits mit dem bisherigen Urteil pleite bist und früher oder später in die Insolvenz musst. In diesem Fall würde ich keine Hemmungen kennen, weitere Kosten zu riskieren. Die Gerichtskasse darf sich dann mit den anderen Gläubigern bei deinem Insolvenzverwalter anstellen, wenn es schiefgeht.
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#25
(08-03-2011, 13:05)p schrieb: Die Gerichtskasse darf sich dann mit den anderen Gläubigern bei deinem Insolvenzverwalter anstellen, wenn es schiefgeht.

Also dem Staat/Exe-Anwalt schuldig zu sein/bleiben ist nicht schlimmer als die TU-Schulden? Gilt das auch, wenn ich für paar Jahre (oder länger) woanders gehe?
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