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Wann lohnt sich die 2. Instanz?
#26
Da gibt es Auslandsthreads; es muß Dir aber klar sein (wie mir) jeder
Deiner jetzigen Schritte in diese Richtung ist unumkehrbar.
Titel und Zinsen laufen weiter; es sei denn Du gewinnst im Lotto.
Ganz einfach: Hartz, Auswandern (mit evtl. Zwangsrückkehr) oder
Aufhängen
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#27
Bei mir wurde fast alles durchgewunken; selbst Sachen die
rechtswidrig waren
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#28
(03-03-2011, 10:54)FreiHerr schrieb: Unabhängig von der Erfolgsaussicht des Vorhaben ist es für mich auch die Frage der Kosten - ich muss leider alles selbst bezahlen ...
dann besteht auch die Gefahr einer Lohn- und Gehaltspfändung!

Mit dem Instrument der Privatinsolvenz wäre ich aber auch aus nachfolgendem Grund vorsichtig:

Oft weisen nämlich die OLG's auf die Erfolgsauslosigkeit einer Berufung hin und bieten an, das Rechtsmittel zurückzuziehen.

Wenn Du dem nicht nach kommst, läufst Du Gefahr, dass man Dir im Insolvenzverfahren vorwirft, dass die sich aus den Kosten ergebenden Schulden vorsätzlich (Eventualvorsatz reicht) i.S.d. § 823 BGB herbeigeführt wurden und somit nicht berücksichtigt werden. Dann bleibst Du trotz Insolvenz darauf sitzen.

Dass Väter in Deutschland kostenpflichtige Anträge stellen müssen, wenn sie sich um ihre Kinder kümmern wollen, ist mit Blick auf Rechtstaatlichkeit und KiWohl schon mehr als befremdlich.

Doch freu Dich: Auch Du bist Deutschland!

Kein Sorgerecht - Kein Unterhalt. Basta!




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#29
Mein Anwalt hat mir übrigens von der Revision abgeraten. Ich würde die Schuld bestenfalls um die ~1000€ reduzieren, wie gesagt, best case. Der "Ersparnis" stehen Anwalts/Gerichtskosten gegenüber, mehrere Tausend Euro.

Also, den Stecker ziehen Big Grin Selbständigkeit und/oder Auswandern sind momentan in der Plannung Huh Aber das ist ein Thema für einen anderen Topic
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#30
Heute telephonierte ich mit Anwalt; die Berechnung meines Urteils
ist rechtswidrig; ALLERDINGS hat das Gericht einen Ermessungsspielraum
und es würde lt BGH dagegen sprechen, ein Gericht in diesem
Spielraum einzuschränken; wir reden von ca. +/- 200 €/Monat.

Es ist immer schön zu sehen mit welchen Ideen die BRD
ihre eigenen Gesetze aushebelt
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#31
Danke H; ich habe es selbst erlebt dass eine Richterin lachend
mich fertigmachte; ich hätte nie gedacht dass eine solche
Justiz in diesem Land möglich wäre.

Ach ja; Adolf Hitler hat in seiner Zeit sämtlich Gerichtsverhandlungen
(als Arbeitgeber, Berghofbedienstete usw.) VERLOREN; und das in
einer Diktatur
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#32
Ich habe wieder eine Frage zum Thema "2. Instanz".

Wegen einer anderen Sache werde ich jetzt dorthin gezerrt. Es handelt sich um Hausrat und ich habe diese Sache nicht ganz verloren. Ok, die Ex will aber offensichtlich den totalen Sieg und wird dazu noch vom Anwalt angehalten.

Also, es gibt einen erstinstanzlichen Beschluss gegen welchen eine Beschwerde eingereicht wurde. OLG hat mir die Beschwerde zugeschickt mit der Bitte sie zu erwidern.

Frage: kann ich diese Erwiderung selbst schreiben oder muss sie unbedingt von einen Anwalt kommen? Ich meine wegen der Anwaltspflicht in der 2. Instanz? Gilt diese Anwaltspflicht auch für normalen Schriftverkehr "am Anfang"?
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