05-04-2011, 20:36
Wie so vieles von der Richterin in eigener Selbstüberschätzung entschieden wurde.
Sie hat einfach so auf der Grundlage der Steuererklärung und -erstattung 2008 hochgerechnet und auf diese Hochrechnung hin den TU "ermittelt".
Dass bei der Stkl. 3/5 das böse Erwachen bereits ausgerechnet wurde, indem mir statt ca. 3.500 Euro Erstattung "nur" noch 800 Euro bleiben, war bereits der Beginn desselben. Dass aber meine Noch-immer-nicht-Ex von den nicht mehr zu erwartenden 3.500 Euro minus 800, d. h. von 2,700 Euro die Hälfte beredits dank der cleveren Richterin bereits als TU kassiert hat innerhalb von 15 Monaten, macht eine Rückforderung fällig. Und bereits deshalb hält der gegn. Anwalt die von mir bereits unterschriebene Steuererklä-rung für 2009 zurück und die Holde unterschreibt halt nicht.
Und das FA nimmt lt. SsB. eine Erklärung ohne beide Unterschriften für eine gemeinsame Erklärung nicht an.
Sie hat einfach so auf der Grundlage der Steuererklärung und -erstattung 2008 hochgerechnet und auf diese Hochrechnung hin den TU "ermittelt".
Dass bei der Stkl. 3/5 das böse Erwachen bereits ausgerechnet wurde, indem mir statt ca. 3.500 Euro Erstattung "nur" noch 800 Euro bleiben, war bereits der Beginn desselben. Dass aber meine Noch-immer-nicht-Ex von den nicht mehr zu erwartenden 3.500 Euro minus 800, d. h. von 2,700 Euro die Hälfte beredits dank der cleveren Richterin bereits als TU kassiert hat innerhalb von 15 Monaten, macht eine Rückforderung fällig. Und bereits deshalb hält der gegn. Anwalt die von mir bereits unterschriebene Steuererklä-rung für 2009 zurück und die Holde unterschreibt halt nicht.
Und das FA nimmt lt. SsB. eine Erklärung ohne beide Unterschriften für eine gemeinsame Erklärung nicht an.