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Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten
#3
Moin,

also wenn Du in die D-Tab reinschaust, wird sich der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern erhöhen. Ob's was nutzt steht auf einem anderen Blatt. In wie weit sich eine Arge (z.B. wegen ALG 2 bei Deiner Frau) einbringen lässt, vermag ich an der Stelle nicht zu beantworten. Aber wenn es bisher ALG 1 gab, könnte eine Antragstellung durchaus Sinn machen.

Die Kindesmutter kannst Du erstmal zu gar nichts verpflichten.
Es ändert sich aber der Weg der Berechnung für das Kind, dem Du (weiter) Unterhalt schuldest. BEIDE Elternteile sind barunterhaltsverpflichtet. Wenn das Kind also nach seinem 18. Geburtstag von Dir Unterhalt verlangt, kannst Du im Gegenzug die Einkünfte der Mutter zur Berechnung Deiner eigenen Leistungen heranziehen lassen.
Das muss aber die Tochter selbst veranlassen. SIE muss gegen Dich und gegen ihre Mutter aktiv werden.

Die vorliegende Urkunde verliert zunächst nicht an Gültigkeit. Jedoch ist das Jugendamt - wie Du schon richtig sagtest - nicht mehr zuständig. Schreiben kannst Du zwar ignorieren, aber lesen solltest Du sie rein interessehalber dennoch.

Bis wann ist denn die Tochter noch in der Schule? Ist es denkbar, die Zahlungen einzustellen und die Tochter anzuschreiben, z.B. zum Geburtstag gratulieren und zu fragen, wie sie nun weiter zu verfahren gedenkt?
Du könntest die Zahlung aber auch einfach einstellen und abwarten, was sie dann tut. Vom Ablauf stehen die Uhren quasi wieder auf null. Auskünfte werden eingefordert, sind zu geben, die Berechnung erfolgt von neuem, usw...
Vielleicht passiert ja gar nix und niemand fordert mehr was.

Eine Vollstreckung kann so oder so erfolgen. Die Kenntnis des Arbeitgebers bekommt man relativ einfach über einfache, rechtlich einwandfreie Anfragen heraus. Ob diese Auskunft dann Datenschutz verletzt hat oder nicht, wird später niemanden mehr interessieren.

Im Übrigen ist die Antwort des Jugendamtes bezüglich Haus und co eine Frechheit. Sie unterstellen, dass man doch bitteschön gefälligst auch über hellseherische Fähigkeiten zu verfügen hat... Wer unterhaltspflichtig ist, darf sich kein Haus kaufen??? So eine Schmonzette würde ich nicht hinnehmen.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten - von vorsichtiger - 08-03-2011, 19:38
Verwirkung von Unterhalt - von goere1966 - 28-06-2011, 20:20

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