10-03-2011, 20:09
(10-03-2011, 06:32)-PAPA_ schrieb: Wenn es wirklich so ist, das es im hälftigen KG enthalten ist, was ich nicht Glaube.Es gibt genügend Beschlüsse dazu. Erst wenn eine "große" Entfernung durch Mutter hervorgerufen wurde, kann es sein, dass sie sich weitergehend an den Umgangskosten beteiligen muß. Siehe auch http://www.trennungsfaq.com/umgang.html#...wahrnehmen