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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#9
(14-03-2011, 22:44)DerFragensteller schrieb: Also ich muss dazu sagen ich bin privat insolvent.

Ändert nichts. Neue auflaufende Unterhaltsschulden werden zu diesem Zeitpunkt nicht mehr von der Insolvenz erfasst, sondern kommen erneut hinzu.

Deswegen sollte man erst in Insolvenz gehen, wenn Unterhalt kein signifikantes Thema mehr ist.
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RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von p__ - 14-03-2011, 22:50
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

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