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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#39
(15-03-2011, 07:52)Camper1955 schrieb: Das Arbeitsamt übernimmt in jedem Fall die Kosten! Solange das monatliche Limit nicht überschritten ist.

Monatslimit gibt es keines. Es gibt nur ein Jahreslimit und das liegt bei 260,00 € derzeit. Auf Antrag wird allerdings auch mehr genehmigt, wenn man nachweisen kann, dass man diese Kosten auch hat. Das Limit Ggilt übrigens pro Vorstellung bei einem Unternehmen!!! Es sei denn das Amt beschränkt dich auf ein Limit. Davo hab ich allerdings noch nie was gehört.
Das 770 EUR +260 EUR ist jede Menge EUR für einen Arbeitlosen. Die Kiste mit 4 Mitfahrgelegenheiten vollgeladen auf Hn und Rücktour, das lohnt sich.
Das Limit gilt übrigens pro Vorstellung bei einem Unternehmen!!! Es sei denn das Amt beschränkt dich auf ein Limit. Davon hab ich allerdings noch nie was gehört!!! Habe in Vergangenheit Tausende EUR´s abgescheffelt.. Big Grin

(15-03-2011, 07:52)Camper1955 schrieb: Onlinebewerbungen zählen normalerweise nicht dazu.
Online Bewerbungen zählen genauso wie Briefbewerbungen!

(15-03-2011, 07:52)Camper1955 schrieb: Natürlich. Solange Du den Titel bedienst, haben die Kindesmütter (sind doch 2?) nicht das Recht, mehr zu verlangen.
Das ist gut. Dann hab ich in Realität mehr Budget meine Kinder zu besuchen, da man mich bei 3. Kind beschissen hat!!!!

(15-03-2011, 07:52)Camper1955 schrieb: Auf Zeitarbeit würde ich mich nicht einlassen. Da bist Du schneller ein Sozialfall, als Du Dir vorstellen kannst, den Titel musst Du ja bedienen. Die Umgangskosten gibt ein Zeitarbeiterlohn auch nicht her.
Mein Lohn ist Zeitarbeitslohn. Ohne diesen Vertrag würden meine beruflichen Aufwendungen ingnoriert werden.

(15-03-2011, 07:52)Camper1955 schrieb: Aber ich nehme an, dass der wirtschaftliche Aufschwung bald zu besseren Konditionen führen wird. Bei Dir wird halt immer das Problem der Pfändung sein. Das schaffen nur ganz wenige Lohnbuchhaltungen so richtig Gesetzestreu. Zeitarbeitslohnbuchhaltungen noch weniger
Meinem Zeitarbeitgeber hab ich gelert nochnichtmal Pfändungen abzutreten wenn sie übern Limit sind ^^. Ein vorbereiteter Anruf, ein Brief vom Anwalt. Schon sind alle beteiligten verwirrt. ^^

Seit Anwaltsbrief hat selbst über das Pfändungslimit hinaus keine Pfändung mehr erfolgt Smile

P.S. NUR VERWIRRTE IN DER WELT Big Grin
& bei ALG 1 wird er Teufel getan das du verdammt nochmal wieder ARBEIT findest. WEIL ARBEIT MACHT FREI!!!
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RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von DerFragensteller - 15-03-2011, 08:07
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

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