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Jugendamturkunden / Frage
#1
Im Jahre 2006 ( Jahr der Trennung ) wurde ich zum Jugendamt geschickt - ich war ja Trennungstechnisch noch grün hinter den Ohren - und durfte dort die Urkunden in Bezug auf Kindesunterhalt unterschreiben. Vorher war ich mal im Forum des vafk und erkundigte mich nach den versch. Formen dieser Beurkundung.
Im Jugendamt, den zuständigen Bearbeiter dazu befragend, sagte dieser : "So was machen wir hier nicht. Wir machen nur die Dynamischen."
Weiter befragte ich meine Anwältin (!) - Bitte nicht schlagen ;-) - ob ich das nun tun müsse, woraufhin sie hysterisch in den Hörer rief : "Ja Ja ! Sie MÜSSEN dahin. Das geht nicht anders! Sie müssen !"
Nun gut......
Nun habe ich diese Dinger am Hals, die mir ein Jugendamtmitarbeiter ausstellte, mit dem ich mich dann noch unterhielt. Dessen Zitate im Übrigen, möchte ich Euch nicht vorenthalten ! Ich werde sie NIE vergessen !
1. "Ich habe die Brühe schon selber ausgelöffelt ! (Zwischendrin rief seine EX an und meinte, Er solle mal die Kinder von der Schule holen...Grins). Ich weiß worum es geht.
2. Ich habe zweimal auf die Verfassung des Landes (Bundesland) geschworen. Kommen Sie mir nicht mit Rechtsstaat!
3. Machen Sie mal ruhig. Wenn heutzutage eine Frau sie fertig machen will, dann schafft die das auch.
4. Man weiß doch mittlerweile, warum Männer ab 35 sich verweigern wieder Kinder zu bekommen. Aber da hat keiner Interesse daran , dies öffentlich zu machen.

Gut ne?

Nun weiter : Ab November 2009 konnte ich beim besten Willen den Gesamtbetrag des Unterhaltes nicht mehr aufbringen. Derzeit zahle ich also weniger.
Dadurch erhöhen sich die Schulden. Also ging ich zu meiner (neuen) Anwältin (!) und meinte, wir müssen diese bei Gericht abändern lassen.
Sie beantragte PKH - die Gegenseite schrieb sich die Finger Wund.
PKH vom Amtsgericht abgelehnt- Die Gegenseite schreibt....
Sie beantragt PKH / Beschwerde beim Landgericht
Ergebnis : PKH abgelehnt - Gegenseite schreibt wie ein Weltmeister und hält erfolgreich dagegen.
Daraufhin : Still ruht der See.

Ich bekomme zwei Rechnungen a 50 € von den Gerichten wegen der Kosten. Diese wurden nie angemahnt und also von mir auch nicht bezahlt ;-)
Anwältin macht nichts mehr. Punkt !
Also gehe ich letztens zu Ihr und meine, Sie solle nun endlich das Verfahren fortsetzen und ich würde dann die Gerichtskosten schon irgendwie aufbringen und einzahlen können. Dies ist Stand heute!
Zum Schluß :
In der Zwischenzeit kommt die Gegenseite auf mich zu, und jetzt wird es nochmal für den geneigten Leser (hoffentlich) spannend.
Der Ehemann der KM hat ein Verfahren (Er ist Lehrer) am laufen wegen
- Mißbrauch Schutzbefohlener und
- Körperverletzung im Amt
(Das Jugendamt weiß davon, scheint aber nicht sonderlich beeindruckt)
Das Verfahren wurde eingestellt.
Zwischenzeitlich läuft ein neues Verfahren, da Er die erwachsenen Kolleginnen nicht minder attraktiv fand, was nicht zwingend auf Gegenliebe stieß.
Nun gut: Er hat ja nun meine EX (auf gleichem wege aufgerissen). Jeder bekommt eben was er verdient....Grins.

Daraufhin (Einstellung des 1. Verfahrens) sucht Er mich raus ( ich musste auch als Zeuge aussagen ) und zeigt mich an auf
- Unterlassung
- Schadenersatz
Nun gut, denke ich. Mach mal ! Als die Gegenseite merkt, dass ich nicht klein bei gebe, legt die Gegenseite (!) einen Vergleichsvorschlag vor - vor dem Landgerichttermin! - der folgendermaßen lautet :

- Wir (die Gegenseite ) ziehen die Anzeige zurück, wenn Ihr Mandant zukünftig eine Summe X an Unterhalt zahlt.
-Weiterhin Ihr Mandant (also ich) der KM die ihm verbliebene fremdvermietete Haushälfte schenkt.
- Weiterhin eine Urkunde unterschreibt, dass Er sich zu keinem Zeitpunkt in der Zukunft mehr zu dem Lehrer äußern darf. Auch nicht in strafrechtlichen Verfahren.
Jetzt mache ich gerade eine Pause - grinse - und trinke einen Schluck Kaffee.
Meine Anwältin ruft mich an und meint : "Machen Sie das doch. Dann sind Sie alles los!"
"Die wollen nämlich den aufgelaufenen Unterhalt (also die Schulden) dann verrechnen mit der Haushälfte die Sie der KM übertragen!"

ICH erkläre dann der Anwältin, was das denn für ein Vergleich sein soll und das man Kindesunterhalt nicht verrechnen dürfe und dieser nicht zur persönlichen Bereicherung der KM dient!
Die Anwältin meint, ich hätte dann doch eine schriftliche Bestätigung, dass die Verrechnung gelte und man auch nicht mehr vollstrecken könne.
Ich bin hart geblieben und habe gesagt, dass das nicht geht und jeder Familienrichter mir das Ding soweiso um die Ohren haut.
Dannn würde es heißen : Haushälfte weg! Unterhaltsschulden immer noch da! Lach....

Weiter gehts :
1. Termin beim Landgericht. Mit Beweismittel ohne Zeugen.....(Das ist der Termin wegen der Anzeige gegen mich, auch wenn es jetzt nichts mit den JA-Urkunden zu tun hat)
Meine Beweismitel reichen nicht aus (was meine Anwältin hätte wissen müssen) und die Gegenseite verweigert sich, jetzt noch Zeugen zu zu lassen. (Die wissen auch genau , warum....)
Das Verfahren führe quasi Ich ! Die Anwältin sagt im Grunde nichts....
Der Richter prüft den Sachverhalt und läßt die Hauptbelastungszeugin, nach Überprüfung, einige Tage später zur zweiten Verhandlung zu!
Diese Verhandlung ist am 31.03.2011. Bin gespannt. Die Zeugin hat eine Heidenangst vor dem Lehrer und hat sich schon einmal krank schreiben lassen. Deshalb wurde der Gerichtstermin verschoben....
So kann's gehen.

In der Zwischenzeit ( die Gegenseite muß ja viel Angst haben) bekam ich den Vergleichsvorschlag noch zweimal (!) vorgelegt.
Ich habe abgelehnt... So ein böser Mann - ich aber auch....
Nun habe ich soeben die Anwältin angemailt, ob sie denn jetzt wegen der Urkunden entsprechendes Verfahren "beantragt" hat.
Sollte sie nicht innerhalb 3 Tagen antworten, muß ich mir wohl wieder Jemand Anderes suchen.
Und wenn sie nicht gestorben sind......
Geht die Geschichte noch sehr lange weiter.......

In Memoriam an den JA-Mitarbeiter : "Kommen Sie mir nicht mit Rechtsstaat...."
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Jugendamturkunden / Frage - von Nappo - 25-03-2011, 11:00
RE: Jugendamturkunden / Frage - von blue - 25-03-2011, 12:11
RE: Jugendamturkunden / Frage - von p__ - 25-03-2011, 12:52
RE: Jugendamturkunden / Frage - von Nappo - 25-03-2011, 13:52
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RE: Jugendamturkunden / Frage - von blue - 25-03-2011, 15:02
RE: Jugendamturkunden / Frage - von p__ - 25-03-2011, 17:49

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