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Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland
#3
(26-03-2011, 19:41)blue schrieb:
(26-03-2011, 19:08)heiter_bis_wolkig schrieb: 3) Wie beurteilt ihr die gegenwärtigen Chancen den Unterhalt (in Spanien lebend) einfach nicht zu bezahlen und trotzdem für die Wahrung des Umgangs nach D zu reisen.
Das wird nicht funktionieren. Könnte nur gehen, wenn Muddi mitspielen würde, was ja augenscheinlich nicht der Fall ist. Ansonsten haben wir hier im Forum einen "Spanien-Experten", der sich wahrscheinlich bald äußern wird.

Danke für die schnelle Antwort. D.h. ich könnte mein Umgangsrecht auch nicht einklagen wenn ich den Unterhalt schuldig bleibe?
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RE: Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland - von heiter_bis_wolkig - 26-03-2011, 21:10

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