12-04-2011, 23:17
Also wenn du BU zahlst, wird dir tatsächlich von deiner EU-Hälfte wiederum die Hälfte für den BU abgezogen.
Damit ist das Argument, du mögest den Umgang von deinem KG bezahlen eigentlich auch hinfällig.
Die Frage bleibt allerdings, ob das ein JA-Mensch begreift, einsieht und auch noch anwendet.
Vermutlich nicht.
Geht es um die Senkung eines bestehenden Titels oder die Abwehr einer Erhöhung?
Damit ist das Argument, du mögest den Umgang von deinem KG bezahlen eigentlich auch hinfällig.
Die Frage bleibt allerdings, ob das ein JA-Mensch begreift, einsieht und auch noch anwendet.
Vermutlich nicht.
Geht es um die Senkung eines bestehenden Titels oder die Abwehr einer Erhöhung?