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Rat bzgl. Unterhaltsforderung und Titulierung - Erfahrungsberichte
#2
(16-04-2011, 12:25)heiter_bis_wolkig schrieb: Im Moment ist Halbzeit, d.h. das Projekt läuft in ca. 13 Monaten aus. Nun erwarte ich demnächst Post, entweder vom JA oder vom Gericht wo die mich auffordern werden mein Einkommen offen zu legen.
Ich befürchte, Du wirst das titulieren müssen, was Dein Gehalt in den lezten 12 Monaten betrifft. Wenn Du jetzt mit dem Argument kommst, dass Du aber in 13 Monaten deutlich weniger Einkommen hast, wird jedes Gericht dies abschmettern. Du wirst zu hören oder zu lesen bekommen, "es sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar". Keine Chance!

Als meine Ex damals wegen EU klagte, hatte ich im Jahr zuvor auch ein besonders hohes Gehalt, auch projektbedingt. Danach wurde ich verurteilt und mein Selbstbehalt lag somit ca. zwei Jahre unter 900 Euro. Und beim KU wird das erst recht so sein!

Böse gesagt würde ich Dir jetzt sagen: Selbst schuld! Es ist bekannt, dass alle zwei Jahre eine neue Berechnung stattfinden kann.

Auf der anderen Seite könntest Du versuchen, dass Mutter sich an den Umgangskosten beteiligt, weil sie die weite Entfernung verursacht hat.


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RE: Rat bzgl. Unterhaltsforderung und Titulierung - Erfahrungsberichte - von blue - 16-04-2011, 16:34

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