Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mindestunterhalt
#1
Ich glaube, ich bin ganz schön im Eimer.
In kurzen Worten :
- dyn. Urkunde beim Jugendamt auf 100% Mindestunterhalt im Jahre 2006 unterschrieben. ( 2 Kinder )
- In Zahlungsschwierigkeiten gekommen seit Okt. 2009.
Seitdem nur einen Teil des Unterhaltes bezahlt unter Einschaltung einer Rechtsanwältin.
PKH wegen Abänderung der Urkunden wurde abgelehnt.
Ex macht Anzeige nach § 170 wegen Unterhaltspflichtverletzung.
Erst wurden die Ermittlungen nach meiner Einlassung eingestellt.
Dann legte die Ex bzw. ihr Anwalt Beschwerde ein.
Dann wurde die Geschichte gegen Auflage den Unterhalt zu zahlen eingestellt.
Daraufhin schrieb ich zurück, dass ich es gerne tun würde (in voller Höhe) aber derzeit nicht könne... Bla bla. (Ausführliche Einlassung - selbstverständlich-Zahlung von Teilsummen-Hinweis auf meinen hier bei mir lebenden Sohn etc. etc.)
Danach gab die Staatsanwältin das Ding an das zuständige Amtsgericht weiter.
Termin ist derzeit für Ende Mai angesetzt.
Zu den Fakten :
Status derzeit : Selbstständig (was Anderes bekomme ich nicht. Habe nichts Anderes gelernt.)
Habe mir nun noch einen 400 € Job in einer Spielothek gesucht (Ganz Toll!^^). Fängt auch erst am nächsten 1. an.....
Um mich weiter zu bilden machte ich in den letzten Jahren nebenbei noch eine weitere Ausbildung. Das dürfe ich nicht, wurde mir gesagt. Ich müsse schließlich Geld verdienen. (Ich wollte mich nur weiter bilden um zu mehr Geld kommen zu können.)
Der Anwalt bei dem ich jetzt bin, fragt mich immer, was ich denn jetzt tun wolle. Könne ja sein, dass man an verschiedenen Landgerichten Deutschlands mittlerweile die Unterhaltsangelegenheiten etwas differenzierter betrachten würde, aber hier im nördlichen Rheinland-Pfalz (Dunstkreis des verstrahlten Koblenz) sei man da knallhart.
Mindestunterhalt muß bezhalt werden. Wie Du das machst ist völlig egal. Und sieh zu das Du Geld verdienst.
Selbstbehalt? Quatsch! Alles falsch, was ich bislang angebracht hätte. Er müsse mal sehen und mit dem Richter reden.
Ob ich denn nichts an zu bieten hätte. Meine verbliebene hälftige Haushälfte, die vermietet ist und die meine EX gerne (geschenkt) hätte zum Beispiel?
Ich habe mit geteilt, dass ich das alles ganz schön schlimm fände und gerne sofort den vollen Betrag zahlen würde, damit ich endlich Ruhe hätte. Das scheint auch nun wieder bald zu klappen.
Ja, aber ich hätte ja jetzt ca. 6.000 € Unterhaltsschulden. Da könne man mich schon mal für "verknacken".
Toll. Das ist dann auch zum Wohle der Kinder...Aber das interessiert ja keinen.
Nun kann ich wohl nur noch der Dinge harren, die da kommen werden, oder?
Zitieren
#2
Deine erste Einlassung darf erst im Gerichtssaal stattfinden, vorher kein Wort sagen. Die drehen dir alles negativ hin.

Wieviel Unterhalt hast du statt des Mindestunterhalts bezahlt? Wie knallhart sich das berobte Gesockse vor Ort aufspielt, ist irrelevant. Jedes andere Ergebnis wie Freispruch oder Einstellung ohne Auflagen akzeptierst du nicht, dann ans Landgericht, dann ans OLG. Geh die Checkliste in der faq zum §170 StGB durch. Halte dem Richter keine Fehler im Gerichtssaal vor, sondern schweige und lege anschliessend Berufung ein.
Zitieren
#3
(22-04-2011, 15:06)Pudel schrieb: Status derzeit : Selbstständig (was Anderes bekomme ich nicht. Habe nichts Anderes gelernt.)
Diese Art der Argumentation solltest Du Dir ganz schnell abgewöhnen. Vielmehr, falls das Thema in diese Richtung gehen sollte, Deine Bemühungen nachweisen, Dich nicht auf diesen Status hast ausruhen wollen.

Zitieren
#4
(22-04-2011, 15:18)p schrieb: ...Geh die Checkliste in der faq zum §170 StGB durch....

Wo ist sie zu finden?

Zitieren
#5
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...verletzung
Zitieren
#6
@all...

Bin sonst nicht so mit Ratschlägen, weil immer subjektiv. Aber @pudel sieht sich einer Strafverhandlung entgegen. Die Checkliste Trennungsfq ist voll ok, aber definitv nicht vergessen, dass sich nur in ganz wenigen Lebenssbereichen Verhaltensfehler so nachhaltig aus wie im Strafrecht auswirken!

@pudel...

Termin Verhandlung ist Ende Mai. Versorge Dir das Taschenbuch Richtiges Verhalten im Strafverfahren, Beck-Rechtsberater im dtv. Du bist bereits Beschuldigter und die Anklageschrift wird folgen. Schreibe am besten auch mal @Camper1955 an. Er muss sich damit leider auskennen, weil Angeklagter. Das vorgenannte Buch ist sehr informativ, aber vor allen leicht verständlich geschrieben. Mit Beispielen usw. Du kannst sicher sein, dass im Strafrecht jedes Wort und jede Regung von Dir negativ gewertet werden kann und was uns Männer gerade in Sachen Vorwürfe Unterhaltpflichtverletzungen betrifft, wohl auch wird.

Und falls Du eine Verteidigung durch Anwalt erwägst, dann ist die oberste Regel, erst mit dem reden!!!

Und sei vorsichtig mit nicht realisierbaren Versprechungen wie Zahlung von Unterhaltsrückständen in Raten etc. Das kann nach hinten losgehen. Gängiger Vorwurf bei Gericht ist, wenn sie jetzt doch können, warum dann nicht gleich und pflichtgemäß. Genau da fangen viele an rumzueiern!
Zitieren
#7
Hi Pudel.
Hier greift mE das Sozialrecht, nicht die karnevalistischen Einlagen und Empfehlungen von OLG-Geklüngel.

Warum zahlst Du den KU nicht aus Deinem Minijob und holst Dir aufstockend fehlende Mittel vom Jobcenter? Ein Kind lebt überwiegend bei Dir und das andere zeitweilig? Dann stehen Dir SGB-Mittel für einen 3-Personen-Haushalt zu. Uber'n Daumen müßten Dir 1300 Euro für Leben und Wohnen zur Verfügung stehen, KU schon bezahlt! Ist das schon geprüft?

Sprich mal mit den nach Erfolgsmodell alleinerziehenden Mamas nebenan, wie die das machen... oder lasse Dich vom VAMV beraten... *kicher*

Probleme könnten diese Haushälfte und Einnahmen daraus machen. Hier müßte Schonvermögen geprüft werden oder 'verschenken' oder selbst nutzen.
Zitieren
#8
(23-04-2011, 07:19)Profiler schrieb: Hier greift mE das Sozialrecht, nicht die karnevalistischen Einlagen und Empfehlungen von OLG-Geklüngel.

Irrtum, hier "wirkt" das Strafrecht. Gegen das, was im Oktober 2009 gelaufen ist und nun zur Anklage gemacht wurde hilft kein Sozialrecht und keine Zuschüsse. Auch wenn er jetzt zahlen würde, Zuschüsse bekommen würde ändert das nicht das Geringste an der Anklage. Geklagt wird nicht, weil er in Zukunft nicht zahlen könnte, sondern weil er in der Vergangenheit nicht gezahlt hat.
Zitieren
#9
(23-04-2011, 08:21)p schrieb:
(23-04-2011, 07:19)Profiler schrieb: Hier greift mE das Sozialrecht, nicht die karnevalistischen Einlagen und Empfehlungen von OLG-Geklüngel.

Irrtum, hier "wirkt" das Strafrecht. Gegen das, was im Oktober 2009 gelaufen ist und nun zur Anklage gemacht wurde hilft kein Sozialrecht und keine Zuschüsse. Auch wenn er jetzt zahlen würde, Zuschüsse bekommen würde ändert das nicht das Geringste an der Anklage. Geklagt wird nicht, weil er in Zukunft nicht zahlen könnte, sondern weil er in der Vergangenheit nicht gezahlt hat.
Ich bezog mich auf seine zivile unterhaltsrechtliche Situtation! Also rede nicht.

Zitieren
#10
So klingt das schon freundlicher.
Zitieren
#11
(23-04-2011, 08:36)Profiler schrieb: Ich bezog mich auf seine zivile unterhaltsrechtliche Situtation! Also rede nicht so ein Zeugs.

Was soll dann dein unnötiges Generve mit dem "OLG Geklüngel" und angeblich "karnevalistischen Einlagen", wenn du gar nichts zu seinem Strafverfahren zu sagen hast? Das Strafverfahren sticht ihn und das ist der Punkt, für den er Hilfe bekommen hat.
Zitieren
#12
Zur Lockerung mentaler Blockaden bedarf es gelegentlich kräftiger Worte. Da gelten für p die gleichen Maßstäbe, die er gern selbst anlegt.
(23-04-2011, 08:45)p schrieb:
(23-04-2011, 08:36)Profiler schrieb: Ich bezog mich auf seine zivile unterhaltsrechtliche Situtation! Also rede nicht so ein Zeugs.

Was soll dann dein unnötiges Generve mit dem "OLG Geklüngel" und angeblich "karnevalistischen Einlagen", wenn du gar nichts zu seinem Strafverfahren zu sagen hast? Das Strafverfahren sticht ihn und das ist der Punkt, für den er Hilfe bekommen hat.
Das ist jetzt wirklich dummes Zeug, p. Komm mal runter.

Das Thema ist Mindestunterhalt und seine Darstellung. Dafür gibt es Lösungen, auf die ich hinwies. Ob und inwieweit die strafrechtlichen FOLGEN seines Problems rückwirkend aus der Welt zu schaffen sind, das weiß ich nicht. Wenn er sofort den KU zahlt und die Rückstände ausgleicht, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß das in der Strafsache unberücksichtigt bleibt.

Hier muß dem Problem auf dem Grund gegangen werden.



Zitieren
#13
Dann wirst du sicher verstehen, wenn dir genauso begegnet wird, um deine Blockaden zu locken.
Zitieren
#14
(23-04-2011, 08:53)p schrieb: Dann wirst du sicher verstehen, wenn dir genauso begegnet wird, um deine Blockaden zu locken.
Wenn sie denn da wären... Kein Problem. Ich bitte sogar darum.

Vielleicht kannst Du Dich noch einmal sachlich meinem Beitrag zuwenden.


(23-04-2011, 08:06)Entsorg-t-er schrieb: Du solltest versuchen beim SozAmt Antrag zu stellen (...)
Zuständig ist mW die SGB II-Stelle, da er Arbeit hat, aber unter dieser bedürftig bleibt. Pudel kann mit seiner Arbeit nicht seine Familie versorgen, also gibt 's 'was oben drauf. Und zwar Geld.

Wenn er soviel Einkommen generierte, daß er den vollen KU zahlen kann und noch ein Angebot zur Rückführung der Rückstände machte, Irrtum und tätige Reue zeigte, dann sollte das vermutlich auch in der Strafsache besser ausgehen... oder sogar vom Tisch sein.
Zitieren
#15
Also ich würde es wie "p" machen und es auf Gerichtstermine bis rauf zum OLG oder Bundesgerichtshof ankommen lassen.

Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass Einkommen und/oder Vermögen vorhanden ist, um Mindest-KU leisten zu können.

Sie kann von fiktiven Einkünften nur ausgehen, wenn auch entsprechende Stellen zur Verfügung gestanden hätten und der Angeklagte auf jeden Fall diese Stelle bekommen hätte. Das entsprechende Stellen da waren, gilt nicht als Beweis. Der Angeklagte hätte die Stelle auch bekommen müssen.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#16
(23-04-2011, 08:57)Profiler schrieb: Vielleicht kannst Du Dich noch einmal sachlich meinem Beitrag zuwenden.

Erstens gehts hier um "Pudel" und nicht um dich und zweitens werde ich deine unsachliche Kommentare mit den "karnevalistischen Einlagen" und "OLG-Geklüngel" sicher nicht durch Sachlichkeit veredeln.

Deine nachgeschobene Aussage, man könne das Strafverfahren durch Bezahlen der "Rückstände" abwenden, geht ebenso fehl und kann sogar zurückschlagen. Du bringst erneut Zivil- und Strafrecht durcheinander und das zum Schaden des Fragestellers. Vor allem drei Punkte sind zu beachten:

- Auch ein nachträgliches Bezahlen löst den bereit eingetretenen Straftatbestand nicht auf. Lies mal §170StGB, dann siehst du dass nachträgliches Bezahlen daran nichts ändern kann.

- besonders dämlich: er kommt damit erst recht in Teufels Küche, denn er liefert der Staatsanwaltschaft den Beweis, dass er Geld hat und bei ein bisschen Anstrengung das durchaus beschaffen kann. Hätten sie sich mal bemüht, geht doch, sehen sie ja selbst....

- Auf richterliche Milde zu hoffen ist ebenso verfehlt, denn die ist gar nicht nötig. Staatsanwalt und die übrigen Juristenkraken machen denselben Fehler, aber absichtlich. Die zivilrechtlichen Erkenntnisse sind für das Strafverfahren irrelevant, die Voraussetzungen liegen ganz anders. Der Pflichtige muss strafrechtlich überhaupt nichts beweisen, sondern der Richter muss das. In faq, Campers Thread und den anderen Urteilsbeispielen ist das lang und breit ausgeführt, deshalb wiederhole ich das jetzt nicht erneut.
Zitieren
#17
(17-02-1974, 19:35)p schrieb: Deine nachgeschobene Aussage, man könne das Strafverfahren durch Bezahlen der "Rückstände" abwenden, geht ebenso fehl und kann sogar zurückschlagen. Du bringst erneut Zivil- und Strafrecht durcheinander und das zum Schaden des Fragestellers. Vor allem drei Punkte sind zu beachten:

- Auch ein nachträgliches Bezahlen löst den bereit eingetretenen Straftatbestand nicht auf. Lies mal §170StGB, dann siehst du dass nachträgliches Bezahlen daran nichts ändern kann.

- besonders dämlich: er kommt damit erst recht in Teufels Küche, denn er liefert der Staatsanwaltschaft den Beweis, dass er Geld hat und bei ein bisschen Anstrengung das durchaus beschaffen kann. Hätten sie sich mal bemüht, geht doch, sehen sie ja selbst....

- Auf richterliche Milde zu hoffen ist ebenso verfehlt, denn die ist gar nicht nötig. Staatsanwalt und die übrigen Juristenkraken machen denselben Fehler, aber absichtlich. Die zivilrechtlichen Erkenntnisse sind für das Strafverfahren irrelevant, die Voraussetzungen liegen ganz anders. Der Pflichtige muss strafrechtlich überhaupt nichts beweisen, sondern der Richter muss das. In faq, Campers Thread und den anderen Urteilsbeispielen ist das lang und breit ausgeführt, deshalb wiederhole ich das jetzt nicht erneut.

Genau so ist es Profiler.

Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass im angeklagten Tatzeitraum Einkommen und/oder Vermögen vorhanden waren, die einen Unterhaltsanspruch rechtfertigen, egal was das Zivilgericht vorher sagt.

Kann sie es nicht, es wird aber trotzdem ein Urteil gefällt, ruft man die höheren Instanzen in Form von Berufung und/oder Revision an.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#18
p,
wäre schön, Du könntest Deine persönlichen Aversionen mir gegenüber etwas zurücknehmen; um der Sache Willen.

Ich wollte mit meinen Hinweisen zum Thema des OT 'Mindestunterhalt' beitragen. Ich habe nirgends behauptet, daß dadurch ein Strafverfahren hinfällig oder beendet werden könnte. Zur Strafsache habe ich mich primär gar nicht geäußert.

Nochmals:
Mir ging es um Möglichkeiten, zivile Verpflichtungen zu erfüllen, um uU nicht erneut strafrechtlich belangt werden zu können.

Ich habe das Sozialrecht gegen das Unterhaltsrecht (und seiner 'karnevalistischen' DT z.B.) gestellt, NICHT gegen das Strafrecht.

Mein Augenmerk lag auf Klärung der Ursachen des Mangels und wie Pudel diesen im und mit SGB beseitigen könnte.
Zitieren
#19
@all...

Manchmal frage ich mich, ob der eine oder andere ganz bewusst nur deshalb hier kommentiert, um persönlichen Zwist auszutragen. Dabei wären alle und zusammen mit ihren jeweiligen Einzelfällen echt schlagkräftig gegen ziemlich viel Unrecht, dass vor allen in Sachen Unterhalt begangen wird. Oder anders formuliert, manchmal schwillt selbst mir der Kamm so was von an.

@pudel ist Beschuldigter und Angeklagter, sobald ihm die Anklageschrift zugestellt wird. In der Anklage wird u. a. so wie immer stehen, .....jedenfalls hätte der A... durch eigenes Bemühen teilweise und bla bla bla usw. seiner Pflichten nachkommen können...

Problem ist doch wohl, dass sich das Amt wegen SGB heuer immer mehr aufführt wie ein Strafgericht, was denen nicht erlaubt ist. Man redet im Volk ja nicht umsonst von Strafgesetzbuch 2 und nicht mehr von SGB 2.

Beim Strafgericht geht es das überzeugt sein von Verwirklichung von Straftatbeständen und wenn das Gericht daran Zweifel hat, kommt es zur Einstellung. Ich jedenfalls wurde freigesprochen auf Grund von Fakten, die ich der Staatsanwältin in 20min so was von um die Ohren gehauen habe. Das wichtige am Freispruch war aber,

das Jobcenter hat sich blamiert bis auf die Knochen und da war nix mehr mit dreckigen und völlig haltlosen Forderungen von Unterhalt von mir für u. a. die KM. Ich hatte einen fast vierjährigen Forderungszeitraum abzuwehren. Soll heißen, vier Jahre a 243 € Unterhalt für meinen Sohn und 420 € BU für die Kindsmutter.

Aber egal. Die höherwertige Strafsache muss erstrangig betrachtet werden. Alles andere kann, muss und sollte @pudel aber gleichzeitig versuchen zu regeln.

Heißt nichts anderes, als beide Angelegenheiten zeitgleich im Auge zu behalten.

Was aber viele immer wieder falsch machen bezogen auf das Strafrecht. Sie reden sich um Kopf und Kragen und der Genickbruch ist da nicht weit entfernt. Wenn sich also was in Sachen Strafrecht abzeichnen sollte, ergo, es geht in Richtung Anklage und Verhandlung, Achtung, Achtung!!!...bis dahin Schn... halten.

Und nochmal. Unbeteiligte, wie wir anderen es nun mal in der Sache von @pudel sind, Bälle flach halten, nachdenken und effekitv versuchen zu unterstützen.
Zitieren
#20
Hallo! Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten! Einen Streit unter Manchen wollte ich natürlich nicht hervor rufen ;-)
Nun zum Thema nochmals : Ich kann eigentlich gar nicht verstehen, warum die Staatsanwältin die Sachen an das Gericht weiter geleitet hat. Wohl, weil ich der "Einstellung unter Auflagen" widersprach. Aber soll ich etwa akzeptieren, wenn ich weiß, dass ich nicht kann und nichts zu essen auf den Tisch bekomme? Dann hätte es doch noch mehr Ärger gegeben. Naja, jedenfalls Maloche ich wirklich und strenge mich an, aber in der Juristerei und anderen Bereichen hat man wohl keine Ahnung, was da draußen vor sich geht-und will es auch nicht sehen. Selbst der Anwalt von mir sagte, man wisse in einschlägiger Fachliteratur, dass die Sätze der Düsseldorfer Tabelle viel zu hoch seien. Aber sie wären eben so. Und die hiesigen Richter würden da keinen Spaß kennen. Die Klage beläuft sich auf einen Zeitraum von Mai 2010 bis Jan. 2011. In diesem Zeitraum hatte ich mal von einem selbst. Partner ein Fixum von 2.000 brutto. Das war aber in Wirklichkeit ein mit Provisionen zu verrechnendes Darlehen und hatte mit einem Fixum (wie gesagt, ich bin selbständig seit 1995) überhaupt nichts zu tun. Nach korrektem Ausrechnen der tatsächlichen Netto-Einkünfte verblieben mir 630 €. Davon habe ich 150 € Unterhalt bezahlt. Das hat wohl nicht gereicht, um es der Staatsanwältin verständlich zu machen. Sie meinte nur in der Klageschrift, ich hätte von den 2.000 € nicht den vollen Unterhalt weiter gegeben. (556 €). Ich hatte den Eindruck, sie hat die Einlassung gar nicht gelesen. Keine Ahnung!
Nun, und die Haushälfte. Die ist beliehen. Die Beleihung ist gemessen am Wert ca. 100%. Trägt sich aber durch eingehende Miete. Sie ist ja fremd vermietet. Auf das Konto habe ich aber keinen Zugriff. Hat nur die Ex. Ist auch gut so. Denn sonst würden die mir auch noch einen Strick draus drehen. Und nun kommen sie daher und sagen, ich könne ja meinen Teil der Ex überschreiben, dann würde man den fälligen aufgelaufenen Unterhalt verrechnen. Was meiner Meinung nach sowieso nicht dazu führt, dass das Strafverfahren erledigt wäre.
Aber das sind ganz Schlaue. Meine Ex und Ihr Mann sind ziemlich (faule) Grundschulpädagogen. Lach.... Trotzdem schaffen sie es, den Richter immer zu überzeugen, dass meine Ex bedürftig wäre und ich würde das Kindeswohl gefährden......No Comment....
Das Beck-Buch dass Ihr oben empfohlen habt (Vielen Dank!) ist leider leider vergiffen! Und eine Neuauflage ist nicht geplant....
Zitieren
#21
Die beteiligten Juristen gehören für mehrere Jahre eingebuchtet wegen Lebensgefährdung durch einen Raubzug bis weit unter das Existenzminimum. Das ist Freiheitsberaubung und Körperverletzung.

Auf jeden Fall würde ich mit diesen Fakten ganz gelöst in den Gerichtssaal marschieren. Spiel ja nicht den reuigen Sünder! Im Gegenteil.
Zitieren
#22
(23-04-2011, 20:05)Pudel schrieb: ... ist leider leider vergiffen! Und eine Neuauflage ist nicht geplant....
Schick mir mal per PN eine EMail Adresse.
Zitieren
#23
(23-04-2011, 11:12)Profiler schrieb: Mein Augenmerk lag auf Klärung der Ursachen des Mangels und wie Pudel diesen im und mit SGB beseitigen könnte.

Nur indem er das Ganze nach dem StGB auch durchzieht. Das heisst, die nächsthöheren Instanzen anruft.

Wenn @Pudel nicht zahlungsfähig ist, dann ist er nicht zahlungsfähig und kann nach dem StGB nicht verurteilt werden, es sei denn, er hätte sich vorsätzlich seiner Zahlungspflicht entzogen.

Das hat er aber nicht, sondern nur einen zu geringen Verdienst.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#24
Aus meiner Sicht kann es zu keiner Verurteilung bei @Pudel kommen. Er hat sich keiner Unterhaltspflicht entzogen. Er war nur nicht mehr leistungsfähig. Aber egal. Nicht er, sondern das Gericht ist in der Beweispflicht. Und zu bewiesen gilt, dass @Pudel sich der gesetzlichen Unterhaltspflicht entzogen hat. Das wird schwer nachzuweisen sein, denn gezahlt hat er ja und zwar wozu er in der Lage war und angenommen hat die KM die Zahlungen wohl auch, also stillschweigend anerkannt. Da wir der Nachweisung von sich der Unterhaltspflicht entzogen schwierig. Und die Verhandlung steht fest, also muss er hin. Das sollte er gut vorbereitet tun und wenn er sich gut vorbereitet, braucht er auch keine anwaltliche Vertretung.

Um die SGB Angelegenheiten kann er sich aber durchaus zeitgleich kümmern. Da hat @Profiler recht. Immerhin muss er beachten, dass ein Kind bei ihm lebt und demzufolge hat er sich zwingend auch darum zu kümmern. Und wenn es nicht anders machbar ist, dann muss er aus Verantwortung für sein Kind heraus Geld vom Staat in Anspruch nehmen. Und nichts anderes meinte @Profiler sinnhaft mit seiner Darlegung.
Zitieren
#25
Sieht ganz so aus, als verwechselten hier einige SGB mit StGB.
ICH meine das SozialGesetzBuch, nicht das StrafGesetzBuch.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste