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Mindestunterhalt
#20
Hallo! Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten! Einen Streit unter Manchen wollte ich natürlich nicht hervor rufen ;-)
Nun zum Thema nochmals : Ich kann eigentlich gar nicht verstehen, warum die Staatsanwältin die Sachen an das Gericht weiter geleitet hat. Wohl, weil ich der "Einstellung unter Auflagen" widersprach. Aber soll ich etwa akzeptieren, wenn ich weiß, dass ich nicht kann und nichts zu essen auf den Tisch bekomme? Dann hätte es doch noch mehr Ärger gegeben. Naja, jedenfalls Maloche ich wirklich und strenge mich an, aber in der Juristerei und anderen Bereichen hat man wohl keine Ahnung, was da draußen vor sich geht-und will es auch nicht sehen. Selbst der Anwalt von mir sagte, man wisse in einschlägiger Fachliteratur, dass die Sätze der Düsseldorfer Tabelle viel zu hoch seien. Aber sie wären eben so. Und die hiesigen Richter würden da keinen Spaß kennen. Die Klage beläuft sich auf einen Zeitraum von Mai 2010 bis Jan. 2011. In diesem Zeitraum hatte ich mal von einem selbst. Partner ein Fixum von 2.000 brutto. Das war aber in Wirklichkeit ein mit Provisionen zu verrechnendes Darlehen und hatte mit einem Fixum (wie gesagt, ich bin selbständig seit 1995) überhaupt nichts zu tun. Nach korrektem Ausrechnen der tatsächlichen Netto-Einkünfte verblieben mir 630 €. Davon habe ich 150 € Unterhalt bezahlt. Das hat wohl nicht gereicht, um es der Staatsanwältin verständlich zu machen. Sie meinte nur in der Klageschrift, ich hätte von den 2.000 € nicht den vollen Unterhalt weiter gegeben. (556 €). Ich hatte den Eindruck, sie hat die Einlassung gar nicht gelesen. Keine Ahnung!
Nun, und die Haushälfte. Die ist beliehen. Die Beleihung ist gemessen am Wert ca. 100%. Trägt sich aber durch eingehende Miete. Sie ist ja fremd vermietet. Auf das Konto habe ich aber keinen Zugriff. Hat nur die Ex. Ist auch gut so. Denn sonst würden die mir auch noch einen Strick draus drehen. Und nun kommen sie daher und sagen, ich könne ja meinen Teil der Ex überschreiben, dann würde man den fälligen aufgelaufenen Unterhalt verrechnen. Was meiner Meinung nach sowieso nicht dazu führt, dass das Strafverfahren erledigt wäre.
Aber das sind ganz Schlaue. Meine Ex und Ihr Mann sind ziemlich (faule) Grundschulpädagogen. Lach.... Trotzdem schaffen sie es, den Richter immer zu überzeugen, dass meine Ex bedürftig wäre und ich würde das Kindeswohl gefährden......No Comment....
Das Beck-Buch dass Ihr oben empfohlen habt (Vielen Dank!) ist leider leider vergiffen! Und eine Neuauflage ist nicht geplant....
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Mindestunterhalt - von Nappo - 22-04-2011, 15:06
RE: Mindestunterhalt - von p__ - 22-04-2011, 15:18
RE: Mindestunterhalt - von FreiHerr - 22-04-2011, 18:17
RE: Mindestunterhalt - von blue - 22-04-2011, 18:13
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RE: Mindestunterhalt - von Skipper - 23-04-2011, 07:19
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