26-04-2011, 13:19
Erst mal muss die Tochter üebrhaupt Anspruch auf Unterhaltsleistungen haben, sobald sie 18 ist.
Also Auskunft über ihren derzeitigen Ausbildungsstand einholen und was geplant ist.
Das Ganze schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
Wenn der Titel begrenzt ist, kannst Du den Unterhalt jederzeit mit 18 einstellen, wenn nicht, dann auf Abänderung klagen.
lg
Camper
Also Auskunft über ihren derzeitigen Ausbildungsstand einholen und was geplant ist.
Das Ganze schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
Wenn der Titel begrenzt ist, kannst Du den Unterhalt jederzeit mit 18 einstellen, wenn nicht, dann auf Abänderung klagen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.