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18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche
#5
@ Zahlomat

Also-

wenn ich bis jetzt das deutsche Unterhaltsrecht richtig verstanden habe, bist Du raus. Du lebst im Ausland, zustellfähige Anschrift nicht bekannt. Bislang unterhaltsberechtigtes Kind wird volljährig, der Unterhaltstitel ist befristet auf das Datum der Volljährigkeit, richtig?

Was also wird passsieren? wenn die Tochter 18 wird, hörst Du auf zu zahlen. Dann wird die Tochter versuchen, Unterhalt zu melken. Dazu muss sie aber erst mal Dir eine Unterhaltsklage zustellen können, was nicht einfach wird. Und selbst wenn- Du bist doch völlig mittellos und lebst von der Rente deiner Frau.

Selbst wenn Du wegen der Erkrankung deiner Frau überlegst, nach Deutschland zurückzukehren (wozu eigentlich? medizinische Behandlung ist hierzulande nicht unbedingt besser, nur teurer...), dann muss die Tochter das erst mal herausfinden. Dann muss sie dir ein ausreichendes Einkommen nachweisen, und dann noch die übrigen Voraussetzungen erfüllen wei Ausbildung oder Schule o.ä.

Also ich würde eventuell versuchen, mich im nahen EU-Ausland wie Niederlande oder Österreich anzusiedeln wegen medizinischer Behandlung deiner Frau - und gelassen abwarten, was denn da noch kommen wird.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: 18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche - von Austriake - 26-04-2011, 20:39

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