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18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche
#7
(26-04-2011, 21:04)p schrieb: Du schreibst, sie habe Erziehung und Bildung der Tochter schleifen lassen. Ab 18 gibts aber nur noch Unterhalt, wenn sich jemand in Ausbildung befindet und die zügig erfolgreich absolviert oder weiter in eine allgemeinbildende Schule geht. Deine Schilderung hört sich nun nicht danach an, wie wenn das Töchterlein ein Gymnasium besucht oder jahrelang Zahnmedizin studiert, viel eher wird sie irgendeine Standardausbildung machen und dann mindert ihre Ausbildungsvergütung den Unterhalt. Wenn sie gar nichts macht oder abbricht, kriegt sich auch nichts von dir. Ich glaube nicht, dass dir da grosse Unterhaltszahlungen drohen.

Das gilt unter Umständen auch schon für Minderjährige.

Wenn Töchterchen nur rum gammelt, ist es Essig mit Unterhalt, auch dann, wenn sie noch minderjährig ist.


Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: 18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche - von Camper1955 - 27-04-2011, 07:27

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