28-04-2011, 10:20
Terbeck, ich weiss ich bin blöd, aber wie willst Du den Nachweis führen?
1. Ist sein Name bereits seit längerer Zeit an der Haustürklingel verewigt,
Der Richter geht nicht zur Haustür!!! Du brauchst Bestätigungen von Dritten... Wie das in Deutschland läuft weiss ich nicht, hier in Frankreich würde ich einen "Gerichtsvollzieher" zur Haustür schicken, der dann in zwei bis drei unregelmässigen Abständen prüft, dass sich an der Haustür neben dem Namen der Ex auch noch ein weiterer Männlicher Name befindet. Gleiches gillt für die Hausschuhe, Gartenmöbel etc., da geht kein Richter zu Deiner Ex und prüft ob da Hausschuhe stehen oder nicht... Und ob Auto, Möbel etc. von beiden gemeinsam gekauft wurden oder ob er einfach nur nett war und Deiner Ex die Dinge die er nicht mehr brauchte geschenkt hat, ist etwas ganz anderes...
Ich würde versuchen beim Einwohnermeldeamt nachzufragen ob die Dir sagen können seit wann denn der Herr bei Deiner Ex gemeldet ist. Alle anderen Sachen wie auch immer dokumentieren...
Und erst wenn alles Hieb und Stichfest ist und Du mit dem Ding NICHT baden gehst würde ich einen Antrag stellen. Denn leider muss ich Deinem Anwalt recht geben, sobald Du baden gehst, ist Deiine Ex gewarnt, der Typ sucht sich nen möbliertes Zimmer für kleines Geld oder "zieht" bei seinen Eltern ein und dann ist der Nachweis doppelt schwer...
1. Ist sein Name bereits seit längerer Zeit an der Haustürklingel verewigt,
Der Richter geht nicht zur Haustür!!! Du brauchst Bestätigungen von Dritten... Wie das in Deutschland läuft weiss ich nicht, hier in Frankreich würde ich einen "Gerichtsvollzieher" zur Haustür schicken, der dann in zwei bis drei unregelmässigen Abständen prüft, dass sich an der Haustür neben dem Namen der Ex auch noch ein weiterer Männlicher Name befindet. Gleiches gillt für die Hausschuhe, Gartenmöbel etc., da geht kein Richter zu Deiner Ex und prüft ob da Hausschuhe stehen oder nicht... Und ob Auto, Möbel etc. von beiden gemeinsam gekauft wurden oder ob er einfach nur nett war und Deiner Ex die Dinge die er nicht mehr brauchte geschenkt hat, ist etwas ganz anderes...
Ich würde versuchen beim Einwohnermeldeamt nachzufragen ob die Dir sagen können seit wann denn der Herr bei Deiner Ex gemeldet ist. Alle anderen Sachen wie auch immer dokumentieren...
Und erst wenn alles Hieb und Stichfest ist und Du mit dem Ding NICHT baden gehst würde ich einen Antrag stellen. Denn leider muss ich Deinem Anwalt recht geben, sobald Du baden gehst, ist Deiine Ex gewarnt, der Typ sucht sich nen möbliertes Zimmer für kleines Geld oder "zieht" bei seinen Eltern ein und dann ist der Nachweis doppelt schwer...
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...