Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgang: Erst JA oder direkt Gericht?
#1
Hallo,

kurze Frage: Muss ich bei einer Streitigkeit wegen Umgang das JA einschalten oder kann ich direkt vor Gericht ziehen?

Würde das Gericht es einem negativ auslegen, wenn man das JA außen vor lässt?

Hintergrund: KM kippt gerade einseitig bestehende (nicht schriftlich fixierte, aber bisher gelebte) Umgangsregelung für das gemeinsame Kind. Das möchte ich nicht einfach so hinnehmen.

Allerdings halte ich das JA für reine Zeitverschwendung da ich eine ähnliche Situation vor ein paar Jahren auch schon einmal hatte und weiß, dass sie pro KM argumentieren werden.
Zitieren
#2
Die erste Station sollte stets die Kindesmutter sein.
Einige Dich mit ihr auf eine schriftlich fixierbare Umgangsregelung.
'Gelebt' dürfte bei Unstimmigkeiten nicht ausreichen, um etwas durchzusetzen.

Ist Einigung mit de KM nicht möglich, dann sollte beim JA Antrag auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII gestellt werden.

Kommt man auch dort nicht weiter, dann beim Familiengericht Antrag auf Umgangsregelung stellen.

Auch wenn man das JA selbst übergeht, es muß vom Gericht auf jeden Fall angehört werden. An dieser 'Mafia' führt kaum etwas vorbei.

Gerichte sehen es gern, wenn gütliche Einigungsversuche voraus gingen.
Auch die Gegenseite kann dann nicht mehr Mutwilligkeit vorwerfen.
Zitieren
#3
Hallo,

ich kann nur aus eigenem Erleben berichten.
Bis zum Wechsel der zuständigen JA-MA war ich oft beim JA, danach genau noch 1 Mal.
Man erspare mir zu berichten, welcher Irrsinn dort ablief.
Nun gehe ich aus ähnlichen Gründen wie Du erneut zum Gericht, das JA ist mir dabei inzwischen völlig gleichgültig und das kann ich auch sehr gut vor Gericht begründen - falls das überhaupt thematisiert werden wird.
Allerdings liefen/laufen noch Gesprächstermine mit der KM bei einer Familientherapeutin, das JA ist draußen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#4
Volle Zustimmung für Profiler.
Je besser du nachweisen kannst, dass du dich um eine gemeinsame Einigung bemüht hast (schriftlich, leg am besten eine Vereinbarung vor, z.B. http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1512.html), desto besser sind auch später deine Karten...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
Zitieren
#5
(11-05-2011, 11:06)Profiler schrieb: Ist Einigung mit de KM nicht möglich, dann sollte beim JA Antrag auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII gestellt werden.

Dauert m.E. alles viel zu lang. Hauptsacheantrag an Gericht, damit Umgang formell geregelt wird (Grundlage die bisherige Regelung). Antrag auf einstweilige Anordnung mit der bisherigen Vereinbarung, damit die bis zur Hauptsacheentscheidung erst einmal weiter laufen kann. Grund: Gefahr der Unterberechung des laufenden und gewohnten Kontaktes und der Entfremdung.

Umgang mit beiden Elternteilen ist im Gesetz ausdrücklich als Element des Kindeswohls genannt.
Zitieren
#6
karlma,
das JA ist in jedem Fall drin. Ob das nun vom Vater einschaltet oder vom Gericht später veranlaßt wird. Zeitliche Vorteile sehe ich nicht.

Wird das Gericht tätig, dann hat der Antragsteller kaum Einfluß auf die Fragestellung des Gerichtes an das JA. Das kann von Nachteil sein.

Durch enge Friststetzung kann dem JA durchaus Beine gemacht werden.
Diese dient dazu, nach Ablauf in der Wahl der rechtlichen Mittel dann frei zu sein.

Es kann für das JA durchaus angenehmer sein, mit den Eltern gütliche Regelungen zu vereinbaren, als sich durch ein langes Verfahren zu quälen.

Zudem ist fraglich, ob ein Gericht immer zu günstigeren Lösungen kommt, als ein JA.
Zitieren
#7
(11-05-2011, 11:45)karlma schrieb: Dauert m.E. alles viel zu lang. Hauptsacheantrag an Gericht, damit Umgang formell geregelt wird (Grundlage die bisherige Regelung). Antrag auf einstweilige Anordnung mit der bisherigen Vereinbarung, damit die bis zur Hauptsacheentscheidung erst einmal weiter laufen kann. Grund: Gefahr der Unterberechung des laufenden und gewohnten Kontaktes und der Entfremdung.

Also wäre die Empfehlung, direkt mit dem Gericht durchzustarten?

Allerdings weiß ich nicht, ob das mit dem Argument der Entfremdung ziehen wird. Grund: Es geht darum, dass KM von bisher beinahe wöchentlich WE-Umgang (nun im 5. Jahr praktiziert) auf "Standard " 14-Tage wechseln möchte (ich weiß, ich habe da im Vergleich zu anderen traurigen Geschichten hier im Forum beinahe ein "Luxusproblem").

@Profiler: Das ist für den Fall, dass das Thema Kommuniaktion mit KM zum Umgang ausgeschöpft ist, was jetzt so ziemlich der Fall ist. Ich unternehme da nur noch am kommenden WE einen letzten Anlauf und dann ist Schluss damit.


Edit: sorry, habe letzte Antwort von Profiler erst nach Erstellen dieses Posts gesehen. Also seht Ihr eher doch das JA als primäre Anlaufstelle.... ....na klasse, freue mich schon auf das Gesülze von denen, das eh zu nichts führt
Zitieren
#8
Gerade wenn du mehr als das Übliche verteidigen willst, würde ich die JA-Chance nicht auslassen.
Auch wenn sie klein ist, ist sie doch größer als Null.
Zitieren
#9
Also sooo schnell entfremdet sich da nichts, wenn vorher ein guter Kontakt zu den Kindern bestand.
Im Gegenteil. Die Sehnsucht der Kids nach ihrem Vater kann zunehmen.
Und je nach Alter werden die das entsprechend artikulieren.
JA oder Gericht nicht mehr erforderlich:
Kids erziehen ihre Mütter.Big Grin


Zitieren
#10
Dann schlag doch vor jedes 2te WE Freitag bis Sonntag und eine Übernachtung pro Woche (z.B. Dienstag abholen vom Kiga und Mittwoch wieder bringen).

Warum bist du so gegen die 14tägige Regelung?
Wie sah der Umgang bis jetzt aus?
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
Zitieren
#11
Umgang bisher am Beispiel von 4 Wochen: 1. WE: Sa/So 2. WE: nur So 3. WE wieder Sa/So 4. WE Kind komplett bei KM. Und dann wieder von vorne.

Fr-So sowie Umgang unter der Woche scheidet dank Job aus, da ich idR nie vor 19 Uhr zuhause bin. Teilweise wird es noch später.

Und gegen eine 14-Tage Regelung bin ich, da ich diese Pause zwischen den Umgängen bei einem kleinen Kind (6 J.) für zu lang halte.
Zitieren
#12
Es kommt darauf an,
hätte ich
1. gemeinsames Sorgerecht
2. keine gerichtliche Regelung
3. eine Wohnung in der Nähe der Schule
4. die Möglichkeit das Kind komplett zu betreuen
5. Stress mit der Mutter

so würde ich als erstes zur Schule gehen, täglich.
Alles weitere regelt sich dann mit der Zeit ...

Bei einer Regelung jedes WE wird wohl kein Gericht auf dem Status Quo bestehen, hier würde ich direkt mit der Mutter verhandeln und andere Vorschläge machen ...
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
Zitieren
#13
Was sagt denn die Mutter, warum sie das so haben will?
Wenn sie zum Beispiel öfter mal übers Wochenende mit dem Kind weg wollen würde, wäre das ja bei eurer aktuellen Regelung garnicht möglich.
Gibt es also Gründe für ihren Meinungsumschwung?
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
Zitieren
#14
sie ist nicht öfter am WE mit dem Kind unterwegs. Da spielt das Kind dann meistens mit anderen Kinden vor der Tür. Außerdem hat sie es ja jedes 4. WE komplett, jeden Freitag, und an dem einen WE, wo ich es am Sonntag habe, auch Fr/Sa. Und das haben wir je nach Bedarf (wenn KM etwas vor hat) recht flexibel gehalten. Also schon recht optimal.

Die Gründe bzw Argumente: "Kind ist nach Umgang verstört", "Kind verhält sich nach Umgang dem neuen LP der KM gegenüber distanziert","wir sind jetzt eine Familie" (KM hat kürzlich neu geheiratet, bedeutet also, der Papa hat da nix mehr zu suchen, nur der gezahlte Unterhalt ist genehm). Also die übliche Klischees.

Wie auch immer: Nach anderweitiger Rücksprache werde ich noch einen Versuch mit der KM starten und bei Nichterfolg dann doch erst einmal nur das JA einschalten. Klappt's dort dann nicht (wovon ich ausgehe), wird dann halt das Gericht eingeschaltet.
Zitieren
#15
Doch.
Ein WE hat die KM allein mit dem Kind.
Aber eben nur eins, während der Vater zwei hat, das andere ist geteilt.
Verhältnis also 1,5 zu 2,5 .

Das erscheint zunächst ungerecht, wenn beide werktätig wären.
Arbeitet sie unter der Woche weniger, dann sieht es wieder anders aus.

Zitieren
#16
(11-05-2011, 14:48)Profiler schrieb: Das erscheint zunächst ungerecht, wenn beide werktätig wären.
Arbeitet sie unter der Woche weniger, dann sieht es wieder anders aus.

sie arbeitet Teilzeit. Die genaue Stundenzahl kenne ich nicht. Das Kind wird nach meiner Kenntnis idR zwischen 15 und 16 Uhr aus dem Kiga abgeholt. Und ich meine auch, dass sie nicht jeden Tag arbeitet.

Glaube nicht, dass es so ungerecht ist.
Zitieren
#17
Also ich kann nur von mir sprechen. Bei uns gab es altersbedingt auch anfangs öfter, später weniger, dafür länger.
Ich denke sogar, dass es sein kann, dass diese kurzen Zeiten (jeweils 1 Übernachtung) für das Kind verwirrender sein könnten als länger (z.B. 2 Übernachtungen).
Was spricht gegen jedes 2te WE und eine Übernachtung unter der Woche? Es muss doch möglich sein, dass du einmal in der Woche um 4 gehen kannst?
Gleichzeitig erlebt das Kind ja auch, dass der Papa in Alltagsangelegenheiten eingebunden ist (in den Kiga bringen/holen).

Veränderungen sind immer blöde, weil es wieder zu Reibungsfläche kommt und man (ob man will oder nicht) das gefühl hat, den Willen des anderen aufgezwungen zu bekommen.
Ich würde hier versuchen mir Gedanken zu machen, mit welchem Arrangement das Kind am besten zurecht kommt.
Und es ist ja auch schon alt genug, sich selbst zu äussern...



"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
Zitieren
#18
Die seeeligen Überlegungen finde ich gut, vor allem die Fokussierung auf die Wünsche des Kindes und die Möglichkeit, dem Kind einen 'alltäglichen' Vater erleben zu lassen.

Ich denke, es gehört auch zur Aufgabe von uns Vätern, auf die Arbeitswelt so einzuwirken, daß wir auch unter der Woche Zeit für unsere Kinder haben können. Auch ein Beitrag zur Gleichberechtigung und Verpflichtung.

Großes Problem dabei, daß sich eine Ausweitung des Umgangs mit gleichzeitiger Reduzierung der Arbeitszeiten nicht auf den zu zahlenden KUnterhalt auswirkt. Ein schweres Hemmnis für vernünftige Lösungen dank Frau BGH, wenn ich recht erinnere.

Kurz: Es mangelt den Vätern an Vereinbarkeit von Job und Familie.
Zitieren
#19
(11-05-2011, 18:38)Profiler schrieb: Großes Problem dabei, daß sich eine Ausweitung des Umgangs mit gleichzeitiger Reduzierung der Arbeitszeiten nicht auf den zu zahlenden KUnterhalt auswirkt. Ein schweres Hemmnis für vernünftige Lösungen dank Frau BGH, wenn ich recht erinnere.

Kurz: Es mangelt den Vätern an Vereinbarkeit von Job und Familie.

Das ist der Punkt. Ich fände es auch schön, wenn das so gehen würde. Würde ich sofort machen unter der Woche. Habe aber leider keinen 9 to 5 Job sondern einen Job, wo 50-60 Std.Wochen auch mal gerne drin sind. Und da habe ich schon was dran verändert denn in einem vorherigen Job war es noch schlimmer.

Das Schöne für die KM ist, dass dieser Job für sie bis vor kurzem noch vierstellige BU-Beträge ausgeworfen hat. Und für die nächsten 14, 15, 18 (?) Jahre wird er zumindest noch KU-Beträge aus dem oberen Bereich der Dtab abwerfen, was auch gerne genommen wird.

Da wird's dann ein bisschen schwierig mit dem Umgang unter der Woche.
Zitieren
#20
(11-05-2011, 10:26)ep2007 schrieb: Hallo,
kurze Frage: Muss ich bei einer Streitigkeit wegen Umgang das JA einschalten oder kann ich direkt vor Gericht ziehen?
wer kommt denn auf solche Ideen?

Wenn Dir die Mutter Deines Kindes den Umgang verwehrt, vorenthält oder erschwert, dann ist sofort eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.

Das Gericht schaltet von sich aus das JA ein, das -wenn es Zeit hat- sich als Verfahrensbeteiligter am Verfahren teilnimmt oder lediglich Hilfen anbietet.

Aber mit Rechtshängigkeit der Klage hast Du einen Entscheidungsanspruch - und zwar unabhängig davon, wieviel Zeit das JA braucht, um ausgerechnet einem Vater zu helfen.

Der Weg zum JA kostet unnötige Zeit, die eine Mutter, die etwas gegen väterlichen Umgang hat, in der Regel nutzen wird, das gem Kind gegen den Vater einzustellen.

Zum direkten Weg zum Familiengericht gibt es keine vernünftige Alternative!

Ibykus

Zitieren
#21
(11-05-2011, 20:23)Ibykus schrieb: Zum direkten Weg zum Familiengericht gibt es keine vernünftige Alternative!

Ibykus

mmmmh..... .....ich Stelle langsam fest, dass es schon ein recht polarisierendes Thema zu sein scheint, ob der Gang zum JA vorab besser ist oder nicht.

Und ich finde, dass sowohl Befürworter als auch Gegner dieses Ansatzes jeweils recht überzeugende Argumente haben, so wie auch Ibykus.

Tja, werde dann wohl den Knochenbecher entscheiden lassen... Big Grin
Zitieren
#22
ep,
Du hast in Beitrag 7 geschrieben, es ginge hier der KM um einen Wechsel auf Standard-Umgang: WE im 14-tägigen Wechsel.
Dh Wechsel von 1,5:2,5 auf 2:2.

Das hat nun wirklich nichts mit Entfremdung oder Umgangsboykott oder so zu tun.

Die gleichmäßige Aufteilung der WE halte ich für einen angemessenen Wunsch. Nichts, was vor Gericht gehört oder dort in Deinem Sinne Bestand hätte. Nichts, was einen Riesenstreit rechtfertigen könnte.

Teilt die WE gleichmäßig auf, regelt vorab schon mal die Schulferien-Umgangszeiten und sieh zu, daß das Kind auch unter der Woche mal bei Dir sein kann. Und wenn es nur das gemeinsame Abendessen ist, eine Runde kuscheln, einschlafen und am anderen Tag in die Kita bringen ist. Es gibt auch noch andere Formen, sich nahe zu sein und Kontakt zu haben.
Bei Deiner finanz. Ausstattung sollte es auch möglich sein, das Kind aus der Kita abholen zulassen und gut betreut bei dir unterzubringen bis Du vom Job heimkommst.

Wenn die Mutter ihre neue Familie stabilisieren möchte, kann man ihr das nicht verdenken. Im Gegenteil. Das kann auch Gewinn für das Kind sein, das dann von zwei 'Vätern' profitieren kann.
Zitieren
#23
(11-05-2011, 20:23)Ibykus schrieb: Der Weg zum JA kostet unnötige Zeit, die eine Mutter, die etwas gegen väterlichen Umgang hat, in der Regel nutzen wird, das gem Kind gegen den Vater einzustellen.

Trotzdem die Mutter vorher auffordern, der erwünschten Umgangsregelung zuzustimmen. Mit Fristsetzung natürlich! Bei einer plötzlichen Totalblockade ist das Jugendamt unnötig, dann direkt zum Gericht. Wenn es nur um einen strittigen Freitagnachmittag geht, den die Mutter eigenmächtig streichen will, erst zum Jugendamt. Auch dort nur unter Fristsetzung verhandeln. Wenn die keine Zeit haben oder die Mutter Termine verschiebt, in der Frist keine Einigung zustande kommt -> Gericht.
Zitieren
#24
Hallo liebe Mitstreiter,
habe diesen thread mitgelesen und melde mich nun heute mit meinem Problem zu Wort, weil ich ziemlich hin- und hergerissen bin, was meine Strategie betrifft.
In letzter Woche hat mir KM mitgeteilt, dass sie sich nicht mehr an unsere Notarvereinbarung hält in Bezug auf die Kinderzeiten. Sie möchte von wöchentlich auf 14-tägig ändern. Schrieb mir gleichzeitig, solange ich nicht zustimme, sehe ich die Kinder nicht. Habe ihr dann sachlich mitgeteilt, dass ich ihre Begründung (ähnlich wie oben von ep2007 erwähnt), warum sie auf 14-tägig ändern will, nicht nachvollziehen kann und ihr nun eine Bedenkzeit einräume. Selbstverständlich bin ich gesprächsbereit und habe kein Interesse an Streitereien. Die Bedenkzeit hat KM genutzt, um zum JA zu rennen. Das JA hat sich nun gemeldet und bietet Vermittlung an. Wie reagiere ich jetzt?
Zitieren
#25
Du solltest tunlichst auf das Vermittlungsangebot eingehen.
Tust Du das nicht und die Sache geht zum Gericht, dann wird Dir das breit auf 's Brot geschmiert werden.

Was ist unter "Notarvereinbarung (...) in Bezug auf die Kinderzeiten" zu verstehen?

Änderungswünsche der Mutter mit Umgangaussetzung 'erpressen' zu wollen, das ist derb. Da wäre für mich der Vermittlungs- und Verhandlungspielraum eingeschränkt.



Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? Siggi_Sorglos 7 2.008 19-12-2020, 13:07
Letzter Beitrag: netlover
Exclamation Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA EinVater 25 20.668 09-08-2017, 05:24
Letzter Beitrag: CheGuevara
  Gegenstandswert Umgang Gericht EinVater 0 1.865 14-02-2017, 16:03
Letzter Beitrag: EinVater
  Wechselmodell oder Umgang Raban 11 11.938 17-05-2011, 17:34
Letzter Beitrag: PapaParis

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste