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Steuerklassenänderung
#3
(07-06-2011, 19:10)p schrieb: Das eheprägende Einkommen, nach dem sich der Unterhalt bemisst, ist eben das Einkommen während der Ehe und wenn du da Steuerklasse 3 hattest, dann ist das die Grundlage.

Nein, das ist nicht so.
Es besteht kein Anspruch, dass Steuernachteile, die sich durch die Scheidung ergeben, vom Pflichtigen alleine zu tragen und auszugleichen sind.

Dennoch solltest du umgehend mit der Trennung in Steuerklasse 4 bzw. 1 wechseln um das Einkommen nicht künstlich hoch zu halten.
Falls das noch nicht geschehen ist, musst du zur Ermittlung des Unterhaltspflichtigen Netto trotzdem mit Stkl. 1 rechnen. Z.b. mit einem Nettolohnrechner und das auch vor Gericht so durchsetzen.

Stelle mal deine komplette Rechnung, bzw. die der RAtte hier ein, dass wir mal einen Blick drauf werfen können.

Vermeide auch unbedingt irgendwelche Ausgleichszahlungen, z.B. für das Depot, wenn das nicht gleichzeitig in eine Zugewinnrechnung (notariell) aufgenommen wird.

Über solche Dinge kann man verhandeln, aber nichts vorab zahlen,sonst zahlst du später nochmal.

Gezahlt wird erst, mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft.
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Steuerklassenänderung - von Panto - 07-06-2011, 17:56
RE: Steuerklassenänderung - von p__ - 07-06-2011, 19:10
RE: Steuerklassenänderung - von beppo - 07-06-2011, 20:49
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